Landwirtschaftliche, verderbliche und importierte Produkte


Lesen Sie unsere Richtlinien, bevor Sie mit landwirtschaftlichen, verderblichen oder importierten Produkten reisen.

Sie können essbare und nicht essbare landwirtschaftliche sowie verderbliche Produkte im Handgepäck mitführen, solange diese den Beschränkungen der Flughafensicherheit und den Vorgaben Ihres Reiseziels entsprechen.

Mögliche verbotene oder eingeschränkte Produkte:

  • Frische bzw. gefrorene Nahrungsmittel, einschließlich Obst und Gemüse
  • Fleisch, Fisch, Geflügel oder Backwaren
  • Blumen, Pflanzen, Samen verschiedener Sorten, einschließlich Schnittblumen, Blumengestecke und Gemüsepflanzen, sowie Erde
  • Produkte tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • Biologische Materialien

Wir erlauben den Import bestimmter Waren unter Vorlage eines Carnet ATA. Dabei handelt es sich um ein spezielles internationales Zolldokument für die vorübergehende zollfreie Einfuhr bestimmter Waren in teilnehmende Länder für die Dauer von bis zu einem Jahr, unabhängig davon, ob die Waren begleitet oder unbegleitet befördert werden.

Zollbeamte in mehr als 75 teilnehmenden Ländern akzeptieren das Carnet als Garantie dafür, dass Zollabgaben und Verbrauchsteuern entrichtet werden, falls einer der erfassten Gegenstände nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird. Zollbegleitscheine gelten nicht für Konsumgüter, Einwegartikel oder Postverkehr. Spezielle TECRO/AIT-Zollbegleitscheine ermöglichen die zollfreie Einfuhr von Warenmustern und Berufsausrüstung nach Taipeh.

Die ATA-Zollbegleitschein-Konvention sieht für folgende Warenkategorien die Ausstellung eines Zollbegleitscheins vor:

  • Warenmuster – jeder Gegenstand, der vorübergehend nur für die Absicht der Darstellung oder Vorführung zu Werbezwecken eingeführt wird.
  • Berufsausrüstung – Ausrüstung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit benötigt wird. Dies umfasst unter anderem Ausrüstung für Presse, Fernsehen, Werbung, Kameraleute, Gerätschaften zum Reparieren oder Testen von Maschinen, Werkzeuge oder Sportartikel, technische, Konstruktions-, chirurgische, elektrische, archäologische, musikalische oder Unterhaltungsausrüstung.
  • Ausstellungen und Messen – Dazu gehören unter anderem Handels-, Agrar-, Handwerks- und ähnliche Messen; Ausstellungen oder Konferenzen, die hauptsächlich für einen wohltätigen Zweck organisiert wurden; oder Ausstellungen, die für eine beliebige Sparte des Lernens, der Kunst, des Handwerks, des Sports, wissenschaftlicher, bildender oder kultureller Aktivität werben.

Um herauszufinden, ob ein bestimmtes Land ATA-Zollbegleitscheine akzeptiert oder für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an:

United States Council for International Business
1212 Avenue of the Americas
New York, NY 10036
Telefon: 212-354-4480
Fax: 212-944-0012
www.uscib.org
atacarnet@uscib.org