Beförderungsvertrag: USA


Zuletzt geändert am 28. Oktober 2024
(Version in einfacher Sprache als PDF)

BESTIMMUNG 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A. Beförderungsvertrag
Wenn Sie ein Ticket von Delta kaufen oder mit Delta reisen, gehen Sie einen Vertrag mit uns ein, an dessen Bedingungen Sie gebunden sind. Die Bedingungen Ihres Vertrags (der „Beförderungsvertrag“) sind festgelegt in:

  • Ihrem Ticket;
  • diesen Transportbedingungen; und
  • den Bestimmungen und Vorschriften unserer veröffentlichten Tarife, die für die Berechnung des für Ihren Reiseverlauf maßgeblichen Tarifs und anderer Gebühren gelten können (die „Tarifbestimmungen“).

Dieses Dokument stellt die Transportbedingungen auf Inlandsflügen von Delta dar. Es gilt für Reisen ausschließlich innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und legt die Bedingungen dar, zu denen Delta Passagieren Transport anbietet.

Jede Bezugnahme auf „Delta“ in diesem Vertrag gilt für Delta Air Lines, Delta Shuttle und Delta Connection Carrier. Manche von Delta vermarkteten Flüge können durch andere Fluggesellschaften durchgeführt werden. Falls eine andere Fluggesellschaft als Delta einen Flug betreibt, geben wir diese in unseren Flugplänen sowie schriftlichen oder mündlichen Kommunikationen mit Ihnen während des Buchungsverfahrens an. Die für Delta geltenden Transportbedingungen gemäß diesen Bedingungen gelten auch für von Delta Connection und Delta Shuttle durchgeführte Flüge sowie von Delta vermarktete Codeshare-Flüge.

Delta kann als Vermittler für von anderen Fluggesellschaften, die mit Delta Interline-Abkommen getroffen haben, durchgeführten Transport Tickets ausstellen, Gepäck aufgeben und Reservierungen durchführen. Für von anderen Fluggesellschaften durchgeführte Interline-Flüge gelten die Transportbedingungen dieser Fluggesellschaft. Andere Fluggesellschaften haben ggf. andere, für ihre Flüge geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese können direkt bei der anderen Fluggesellschaft eingesehen werden.

B. Änderungen an den Transportbedingungen

Delta kann diese Transportbedingungen jederzeit ändern, sofern damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Ihre Reise unterliegt den Bestimmungen, die am Tag des Ticketkaufs galten. Delta behält sich jedoch das Recht vor, Bestimmungen anzuwenden, die am Tag Ihrer Reise gelten, wenn dies aus betrieblichen Gründen vertretbar und notwendig ist und die Änderung der Bestimmungen keine erheblichen negativen Auswirkungen für Sie hat. Kein Delta-Mitarbeiter oder Ticketaussteller ist befugt, jegliche Bestimmungen dieser Transportbedingungen zu modifizieren, falls dies nicht schriftlich von einer Führungskraft der Delta-Unternehmenszentrale autorisiert worden ist.

BESTIMMUNG 2: FLUGZEITEN UND BETRIEB

Delta bemüht sich in angemessener Weise, Sie und Ihr Gepäck von Ihrem Ausgangsort zu Ihrem Reiseziel in einer angemessenen Frist zu transportieren, jedoch werden unsere veröffentlichten Flugpläne, Flugzeiten, Flugzeugtypen, Sitzplatzzuweisungen und ähnliche Einzelheiten, die auf Ihrem Ticket oder in den von Delta veröffentlichten Flugplänen angegeben sind, nicht garantiert und sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Delta kann nach alleinigem Ermessen nach Bedarf des Flugbetriebs alternative Fluggesellschaften oder Flugzeuge einsetzen, die Flugzeiten ändern, Flüge verschieben oder stornieren, Sitzplatzzuweisungen ändern und Zwischenlandungen, die auf Ihrem Flugticket ausgewiesen sind, ändern oder aussetzen. Deltas einzige Haftung im Fall von Änderungen sind in Bestimmung 22, Zur Fußnote dargelegt. Delta übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Erreichen von Anschlussflügen, die Änderung von Flugplänen, die Änderung von Sitzplatzzuweisungen oder Flugzeugtypen oder die Änderung von Strecken, über die das Unternehmen den Passagier vom im Ticket angegebenen Abflugort zum Bestimmungsort befördert.

BESTIMMUNG 3: DEFINITIONEN

Tiere umfassen zusätzlich zum gewöhnlichen Begriffsinhalt Reptilien, Vögel und Fische.

Geltender Normaltarif bezeichnet die Tarife für einen einfachen Flug, entweder ausdrücklich veröffentlicht oder erstellt durch Kombination, für die im allgemeinen Flugplan der Fluggesellschaft zugewiesenen Serviceklasse des Flugzeugs oder die vom Passagier genutzte Kabine des Flugzeugs.

Fluggesellschaft bedeutet jede in diesem Tarif als teilnehmend angezeigte Fluggesellschaft.         

Co-Terminal – Zwei oder mehr relativ nahe gelegene Flughäfen, die für diesen Tarif als derselbe Ort angesehen werden.

Tage – Ganze Kalendertage, einschließlich Wochenendtagen und gesetzlichen Feiertagen (jedoch nicht einschließlich des Tages, an dem der Hinweis gesendet wurde).

Abhängige(r) – Der Ehepartner oder das Kind eines Angehörigen des US-Militärs oder eines Mitarbeiters der US-Botschaft, die im Ausland stationiert und auf den Angehörigen oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Dot-Vorschriften zu gefährlichen Materialien bezeichnet die von der Abteilung für Materialtransport des Transportministeriums im Kapitel 49 des US-Bundesgesetzbuches, Teil 171 bis 177 (49 CFR 171-177) herausgegebenen Vorschriften zu gefährlichen Materialien.

Tarifbestandteil – Der für den Teil eines Reiseverlaufs zwischen dem Abflug- und Ankunftsort/der Zwischenlandung bezahlte Tarif.

Reiseantrag einer US-Behörde (Government Transport Request, GTR) – Ein zur Bezahlung des Tickets oder zu Autorisierung der Reise eines Passagiers auf offiziellen Dienstreisen der US-Regierung verwendetes Formular.

Gruppe bezeichnet eine in Verbindung mit dem Tarif angegebene Mindestanzahl an Passagieren, wie für die anwendbare Tarifbestimmung festgelegt. Weniger als die Mindestanzahl von Passagieren dürfen nicht mit Gruppentarifen reisen, auch wenn die Mindestanzahl von Tarifen bezahlt wurde, sofern dies nicht gesondert in einer bestimmten Tarifbestimmung gestattet ist.

Direkter Familienangehöriger bezeichnet Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Brüder, Stiefbrüder, Schwestern, Stiefschwestern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwager und Schwägerinnen.

Interline bezeichnet die Nutzung der Dienstleistungen mehrerer Fluggesellschaften in Verbindung mit einem bestimmten Tarif.

Militärbehörden bezeichnet Dienststellen der Armee, Marine und Luftwaffe, der Marineinfanterie, der Küstenwache sowie die jeweiligen Akademien der Armee, der Marine, der Luftwaffe, der Küstenwache und der Nationalgarde. Die Schulungstruppe der Reserveoffiziere ist hierin nicht enthalten.

Militärpassagiere bezeichnet Militärpersonal der US-Militärbehörden, das sich im aktiven Dienst befindet oder innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Reise vom aktiven Militärdienst entlassen wurde.

Person mit Behinderung meint eine Person, die an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leidet, die wiederum zeitlich unbeschränkt oder zeitweilig eine oder mehrere wichtige Lebensfunktionen wesentlich einschränkt, deren Behinderung bescheinigt ist oder die als in diesem Sinne behindert betrachtet wird. Dieser Begriff wird nach den Vorgaben geltenden Rechts etwa in 14 C.F.R. Teil 382.3 eingehender definiert.

Persönlicher Begleiter bezeichnet den Reisebegleiter einer Person mit Behinderung, der sich der persönlichen Bedürfnisse dieser Person annimmt.

Mit gleichwertiger alternativer Beförderung ist eine vergleichbare Beförderung auf dem Luftweg oder eine andere vom Passagier benutzte Art von Beförderung ohne zusätzliche Kosten für ihn gemeint, die planmäßig am nächsten Zwischenlandungsort des Passagiers oder – falls ein solcher nicht geplant ist – am Bestimmungsort innerhalb von zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs des Passagiers eintrifft.

Umleitung bedeutet die Ausstellung eines neuen Tickets oder die Nutzung eines bestehenden Tickets, wobei der Transport zum ursprünglichen Reiseziel abgedeckt wird, jedoch über eine andere Flugstrecke als die auf dem Ticket angegebene.

Hin- und Rückflug bezeichnet eine jegliche Reise, deren letztendliches Reiseziel der Ausgangspunkt ist und deren rechtliche Routenfestlegung aus einem ausgehenden Flug und einem Rückflug besteht. Reservierungen für alle Flugabschnitte der ausgestellten Tickets einer Reise mit einem Tarif für einen Hin- und Rückflug müssen im selben (einem einzigen) Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) bestätigt werden.

Flugverlauf umfasst die Fluggesellschaften, Städte, Serviceklassen und Flugzeugtypen (Jet oder Propeller), mit denen die Beförderung zwischen zwei Orten abgewickelt wird.

Sicherheitsbetreuer bezeichnet eine von Delta benötigte Person, die mit einer Person mit Behinderung reist, gemäß Bestimmung 6(C): um sich der medizinischen Bedürfnisse dieser Person während des Flugs anzunehmen, die Kommunikation dieser Person mit Besatzungsmitgliedern zu erleichtern oder bei der Evakuierung dieser Person aus dem Flugzeug in Notfällen behilflich zu sein.

Selbständig bedeutet, dass eine Person keiner Serviceleistungen im Zusammenhang mit einer Behinderung bedarf, die über die von der Fluggesellschaft üblicherweise ausgeführten bzw. nach geltendem Recht von ihr verlangten Serviceleistungen hinausgehen.

Standby-Passagier – Ein Passagier, der je nach Verfügbarkeit eines Sitzplatzes zur Abflugzeit, und nachdem alle Passagiere mit einer Reservierung für einen solchen Flug an Bord gegangen sind, für das Boarding gemeldet wird. Standby ist nicht für alle Flüge verfügbar. Alle Standby-Bestimmungen werden von Bestimmung 15 geregelt.

Zwischenlandung bezeichnet eine absichtliche Unterbrechung der Reise, der vorab von der Fluggesellschaft zugestimmt wurde, durch den Passagier an einem beliebigen Ort zwischen dem Abflugort und Reiseziel. Sofern nicht anderweitig angegeben, kommt es zu einer Zwischenlandung, falls ein Passagier an einem Punkt ankommt und von diesem nicht abreist auf:

a) dem ersten Flug, auf dem Sitzplätze zur Verfügung stehen, oder

b) dem Flug, der dem Passagier die früheste Ankunft am Zwischen- bzw. Anschluss- oder Zielort in der Serviceklasse und mit der Fluggesellschaft ermöglicht, die in seinem Ticket genannt sind; allerdings stellt es in keinem Fall eine Zwischenlandung dar, wenn der Passagier vom Zwischen- bzw. Anschlussort in einem Flug startet, der ausweislich des offiziellen allgemeingültigen Flugplans der Fluggesellschaft innerhalb von vier Stunden nach Ankunft an diesem Ort abfliegt.

USA – Das Gebiet, bestehend aus den 50 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Kanton, Guam und den Midway- und Wake-Inseln.

US-Streitkräfte/US-Militärbehörden – Einrichtungen der Armee, Marine, Luftwaffe, Marineinfanterie und Küstenwache der USA, die jeweiligen Akademien der Armee, Marine, Luftwaffe und Küstenwache, jedoch nicht die Nationalgarde und Schulungstruppen der Reserveoffiziere oder Angehörige der Reservetruppen ohne einen gültigen grünen Ausweis der US-Streitkräfte.

US-Militärangehörige – Sofern nicht anderweitig festgelegt, bezieht sich dies nur aktive Militärangehörige und bezeichnet US-Militärangehörige der US-Militärbehörden mit einem gültigen grünen Ausweis der US-Streitkräfte im aktiven Dienst, die während des genehmigten Fronturlaubs, Urlaubs oder der Ausgeherlaubnis reisen, jedoch nicht zu oder von der zeitlich begrenzten Dienststelle reisende Militärangehörige in zeitlich begrenztem Dienst.

BESTIMMUNG 4: PERSÖNLICHE DATEN

Der Passagier ist sich dessen bewusst, dass der Fluggesellschaft persönliche Daten für die Reservierung einer Beförderung, den Erhalt zusätzlicher Serviceleistungen sowie die Ermöglichung der Einwanderung und Einreisebedingungen übermittelt wurden und diese Regierungsbehörden zur Verfügung gestellt wurden. Zu diesem Zweck erteilt der Passagier, soweit gesetzlich erforderlich, der Fluggesellschaft die Genehmigung, solche Daten in den eigenen Büros zu speichern und an andere Fluggesellschaften und Dienstleister solcher Serviceleistungen zu übermitteln, in welchem Land auch immer sie sich befinden. Alle Passagierinformationen werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Delta gehandhabt (https://www.delta.com/content/www/en_US/privacy-and-security.html).

BESTIMMUNG 5: BEFÖRDERUNG ZWISCHEN FLUGHÄFEN

Falls ein Großraum von mehr als einem Flughafen bedient wird und der Passagier einen Anschlussflug mit Ankunft an einem und Abflug an einem anderen Flughafen hat, muss der Transport zwischen diesen Flughäfen vom Passagier auf seine Kosten arrangiert werden. Das Gepäck muss vom Passagier aufgesammelt und erneut aufgegeben werden.

BESTIMMUNG 6: BEFÖRDERUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN 

A) Annahme für die Beförderung

Delta unternimmt alle Anstrengungen, Personen mit Behinderungen unterzubringen, und lehnt den Transport nicht allein aus Gründen der Behinderung ab, sofern dies nach geltendem Recht nicht zulässig oder vorgeschrieben ist.

B) Annahme der Selbständigkeitserklärung

Sofern Delta nicht im Einklang mit Bestimmung 6 (C) festlegt, dass ein Sicherheitsbetreuer aus Gründen der Sicherheit unverzichtbar ist, akzeptiert das Unternehmen die von der betreffenden Person mit Behinderung selbst oder in ihrem Auftrag abgegebene Erklärung in Bezug auf ihre Selbständigkeit. Sobald Delta von der „Selbständigkeit“ einer Person Kenntnis genommen hat, lehnt das Unternehmen die Beförderung dieses Passagiers nicht auf der Grundlage ab, dass die Person mit einer Behinderung nicht von einem persönlichen Betreuer begleitet wird, oder auf der Grundlage der Annahme, dass der Passagier einer über das Übliche hinausgehenden Hilfestellung von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bei der Erfüllung der Anforderungen des Passagiers bedarf.

C) Für bestimmte Passagiere ist ein mitfliegender Sicherheitsbetreuer erforderlich

Delta kann als Bedingung für die Beförderung verlangen, dass eine Person mit einer Behinderung von einem Sicherheitsbetreuer begleitet wird, falls das Unternehmen der Überzeugung ist, dass ein solcher Betreuer unter den nachstehend beispielhaft aufgezählten Umständen für die Sicherheit unbedingt erforderlich ist:

1) Ein Passagier ist aufgrund einer geistigen Behinderung nicht in der Lage, sicherheitsrelevante Anweisungen zu verstehen oder korrekt darauf zu reagieren,
2) Ein Passagier ist aufgrund stark eingeschränkter körperlicher Mobilität nicht in der Lage, bei seiner eigenen Evakuierung aus dem Flugzeug behilflich zu sein, oder
3) Ein Passagier ist aufgrund schwerwiegender Hör- und Sehbehinderungen nicht in der Lage, mit Delta-Mitarbeitern in ausreichender Form zu kommunizieren, um die Sicherheitseinweisung zu verstehen.

D) Ärztliches Attest

Delta verlangt von Personen mit Behinderungen kein ärztliches Attest als Vorbedingung für die Reise, sofern dies nicht nach geltendem Recht zulässig ist. Delta kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, wenn das Unternehmen in gutem Glauben und unter angemessenem Einsatz seines Ermessensspielraums der Auffassung ist, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass ein Passagier den Flug sicher zurücklegen kann, ohne über das Übliche hinausgehende medizinische Hilfestellung zu benötigen.

E) Sitzplatzbeschränkungen und -zuweisungen

Wenn eine Person mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung einen bestimmten Sitzplatz benötigt, weist ihr Delta nach Möglichkeit einen Sitzplatz zu, der ihren Bedürfnissen gerecht wird und sich neben dem Sitzplatz eines Sicherheitsassistenten oder persönlichen Betreuers befinden kann, der den Passagier auf der Reise begleitet. Personen mit Behinderungen ist es nicht untersagt, Sitze in gekennzeichneten Notausgangsreihen zu belegen, soweit dies nicht nach geltendem Recht vorgeschrieben ist.

F) Annahme von Hilfen

 Abgesehen vom regulären Freigepäck akzeptiert Delta kostenlos als bevorzugt aufgegebenes Gepäck Mobilitätshilfen, zu denen unter anderem Folgende zählen:

1) Einen elektrischen Rollstuhl, ein Elektromobil oder einen von Hand bewegten Rollstuhl mit starrem Rahmen,
2) ein von Hand bewegter faltbarer Rollstuhl,
3) einen Rollator, Krücken, Gehstöcke oder Stützapparate
4) jede Art von Gerät, das die Person bei der Kommunikation unterstützt
5) Prothesen oder medizinische Vorrichtungen

Soweit dies aus Platzgründen möglich ist, ermöglicht Delta dem Passagier die kostenlose Verstauung eines manuell betriebenen faltbaren Rollstuhls und anderer kleinerer Mobilitätshilfen in der Passagierkabine während des Flugs. Montage und Demontage von Mobilitätshilfen werden von Delta ohne Berechnung von Kosten vorgenommen. Rollstühle und Mobilitätshilfen werden zuletzt im Flugzeugfrachtraum verstaut und zuerst wieder aus dem Flugzeug verbracht.

G) Zugang mit manuell bewegten Rollstühlen

Soweit dies aufgrund des Platzes und der Einrichtungen möglich ist, gestattet Delta einem Passagier, der einen von Hand bewegten Rollstuhl benutzt, im Rollstuhl zu verbleiben,

1) bis der Passagier den Flugsteig erreicht
2) während sich der Passagier zwischen dem Terminal und der Tür des Flugzeugs bewegt
3) während sich der Passagier zwischen Terminal und Flugzeug bewegt

H) Servicetiere

Delta akzeptiert die kostenlose Beförderung eines Servicetiers, das für die Unterstützung einer Person mit einer Behinderung benötigt wird. Nur speziell für Personen mit Behinderungen ausgebildete Hunde gelten als Servicetiere, unabhängig von der Rasse. Soweit dies möglich ist, weist Delta der Person einen Sitz mit ausreichend Platz für sie selbst und das Servicetier zu. Delta gestattet es, dass das Servicetier die Person an Bord des Flugzeugs begleitet und auf dem Fußboden neben dem Sitz der Person bleibt. Servicetiere dürfen keine Passagiersitzplätze belegen. Delta behält sich das Recht vor, den Transport von Servicetieren abzulehnen, wenn dies nach alleinigem Ermessen des Unternehmens für Zwecke des Komforts oder der Sicherheit von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern oder der Verhütung von Schäden an Eigentum von Delta bzw. seinen Passagieren oder Mitarbeitern vernünftigerweise notwendig ist, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.

I) Serviceleistungen für Personen mit Behinderungen

Auf Anfrage bietet Delta Personen mit Behinderungen die folgenden Serviceleistungen an:

1) Hilfestellung bei der Registrierung am Check-in-Schalter
2) Hilfestellung beim Erreichen des Boarding-Bereichs
3) Hilfestellung beim Betreten und Verlassen des Flugzeugs
4) Hilfestellung beim Verstauen und Wiedererlangen von Handgepäck und aufgegebenem Gepäck
5) Hilfestellung beim Hin- und Rückweg von der Flugzeugtoilette
6) Hilfestellung bei der Fortbewegung zu für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen oder in manchen Fällen der Kontaktaufnahme mit Repräsentanten anderer Fluggesellschaften
7) Wechsel von der eigenen Mobilitätshilfe der Person zu einer von Delta zur Verfügung gestellten Mobilitätshilfe
8) Verbringung der Person auf ihren Sitzplatz nach Benutzung einer Mobilitätshilfe
9) beschränkte Unterstützung bei Mahlzeiten, wie etwa Öffnen von Verpackungen, Identifikation von Bestandteilen und Kleinschneiden großer Essensportionen
10) Ermittlung der Bedürfnisse eines Passagiers in regelmäßigen Abständen während des Flugs
11) Einweisung individueller Passagiere mit Behinderungen und etwaiger Betreuer in Notfallverfahren und den Grundriss der Kabine.

J) Vorabmitteilung bei speziellen Serviceleistungen

Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann Delta für bestimmte spezielle Serviceleistungen, die von Personen mit Behinderungen gewünscht werden, auf einer Vorabmitteilung bestehen. Zu Serviceleistungen nach dieser Regel zählen unter anderem:

1) Transport eines elektrischen Rollstuhls in Flugzeugen mit weniger als 60 Sitzplätzen;
2) Bereitstellung von Gefahrstoffverpackungen für Batterien und andere Hilfsvorrichtungen, bei denen diese Art von Verpackung vorgeschrieben ist
3) Unterbringung von Gruppen, die aus 10 oder mehr Passagieren mit Behinderungen bestehen, als Reisegruppe
4) Bereitstellung eines an Bord befindlichen Rollstuhls in Flugzeugen mit 60 oder mehr Sitzplätzen
5) Transport eines Servicetiers in der Kabine (es sei denn, das Ticket wurde weniger als 48 Stunden vor dem Abflug gekauft);
6) Transport eines Servicetiers auf Flugabschnitten, die planmäßig 8 oder mehr Stunden dauern
7) Unterbringung von Passagieren mit schweren Seh- und Hörbehinderungen

Anfragen dieser Art sollten vom Passagier zum Zeitpunkt der Reservierung und so früh wie möglich gestellt werden. Wenn ein Passagier um eine spezielle Serviceleistung mindestens 48 Stunden vor Abflug ersucht, wird diese von Delta soweit möglich angeboten. Falls ein Passagier weniger als 48 Stunden vor Abflug um eine Serviceleistung ersucht, unternimmt Delta zumutbare Anstrengungen, diese Leistung anzubieten.

K) Betreten und Verlassen des Flugzeugs

Wenn eine Person mit einer Behinderung Hilfe beim Betreten des Flugzeugs, der Belegung des Sitzplatzes oder der Verstauung von Handgepäck wünscht, ermöglicht ihr Delta, das Flugzeug vor anderen Passagieren zu betreten, sofern die zeitlichen Umstände dies zulassen.

L) Kommunikation und Bestätigung von Informationen

Delta bemüht sich sicherzustellen, dass Ankündigungen für Passagiere zu Unterbrechungen, Verspätungen, Flugplanänderungen, Anschlussflügen, Serviceleistungen an Bord und Abholung des Gepäcks Personen mit einer Behinderung auf eine Art und Weise übermittelt werden, die es der Person erlaubt, die Mitteilung zu verstehen.

M) Regelmäßige Nachfragen

Wenn Passagiere in Rollstühlen, die sich nicht allein fortbewegen können, auf den Einstieg in ein Flugzeug warten, erkundigt sich Delta in regelmäßigen Abständen nach ihren Bedürfnissen und kümmert sich um diese, sofern die gewünschten Dienstleistungen üblicherweise von Delta angeboten werden.

BESTIMMUNG 7: VERWEIGERUNG EINER BEFÖRDERUNG

Delta hat das Recht, Passagieren die Beförderung zu verweigern oder diese jederzeit aus dem Flugzeug zu entfernen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

A) Behördliche Anordnung und höhere Gewalt
Wann immer zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder gesetzlichen Anweisungen oder Anordnungen notwendig oder wenn nach Deltas alleinigem Ermessen aufgrund von Wetter- oder anderen Bedingungen, die sich Deltas Kontrolle entziehen, einschließlich Naturkatastrophen, Arbeitsniederlegungen, Unruhen, Embargos, Krieg und anderen ähnlichen Situationen höherer Gewalt ratsam.

B) Durchsuchung von Passagieren oder Vermögensgegenständen

Wenn ein Passagier es ablehnt, die Durchsuchung seiner Person oder seiner Vermögensgegenstände auf Sprengstoffe, Waffen, gefährliche Materialien oder andere verbotene Artikel zu gestatten.

C) Nachweis der Identität
Wann immer ein Passagier es ablehnt, einen zufriedenstellenden Ausweis auf Anfrage vorzulegen.

D) Nichtbefolgung der Richtlinien von Delta oder des Beförderungsvertrags

Wenn ein Passagier (oder der Ticketkäufer oder sein jeweiliger Vertreter oder Reisebüro) eine der Richtlinien oder Vorschriften von Delta oder irgendeine Bedingung des Beförderungsvertrags nicht befolgt oder eine Befolgung ablehnt.

E) Verhalten oder Zustand von Passagieren

14Delta lehnt die Beförderung einer Person mit Behinderung im Sinne der Definition in C.F.R. § 382.5 und 382.31 nicht auf der Grundlage seiner Behinderung ab, sofern dies nicht nach geltendem Recht möglich oder vorgeschrieben ist. Delta lehnt Beförderungen nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Herkunftsland, Religion, Geschlecht oder Abstammung ab. In anderen Fällen als bei Vorliegen dieser Merkmale kann Delta die Beförderung eines Passagiers ablehnen oder einen Passagier aus seinen Flugzeugen entfernen, wenn die Ablehnung der Beförderung oder die Entfernung des Passagiers nach alleinigem Ermessen des Unternehmens aus Gründen des Komforts oder der Sicherheit dieses Passagiers oder anderer Passagiere oder Mitarbeiter von Delta oder zur Verhütung von Schäden am Eigentum von Delta oder seiner Passagiere bzw. Mitarbeiter vernünftigerweise notwendig ist. Delta kann unter anderem in folgenden Fällen die Beförderung von Passagieren ablehnen oder diese aus seinen Flugzeugen entfernen:

1) Falls der Passagier sich ordnungswidrig, beleidigend oder gewalttätig verhält oder dem Anschein nach betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht
2) Falls der Passagier barfüßig ist
3) Falls der Passagier die Flugbesatzung bei der Durchführung ihrer Arbeit unterbricht oder den Anweisungen eines Besatzungsmitglieds nicht folgt
4) Falls der Passagier eine ansteckende Krankheit hat, die gegebenenfalls während des normalen Flugverlaufs auf andere Passagiere übertragen werden kann
5) Falls der Passagier nicht mit geschlossenem Sicherheitsgurt auf einem Sitzplatz sitzen kann
6) Falls das Verhalten des Passagiers gefährlich sein könnte und eine Gefahr für ihn selbst, die Besatzung oder andere Passagiere sowie für das Flugzeug der Fluggesellschaft bzw. deren Eigentum oder das Eigentum des Passagiers darstellen könnte
7) Falls der Passagier ernsthaft erkrankt ist, es sei denn, er kann eine ärztliche Erlaubnis für eine Flugreise vorlegen
8) Falls der Passagier aufgrund seines Verhaltens, seiner Kleidung, Hygiene oder seines Geruchs ein unangemessenes Risiko für Beleidigung oder Belästigung anderer Passagiere darstellt.

F) Regressanspruch von Passagieren

Passagiere, Ticketkäufer und ihre jeweiligen Vertreter und Reisebüros dürfen sich an keinem Verhalten beteiligen, das Delta berechtigt, die Beförderung gemäß dieser Regel abzulehnen. Der einzige Regressanspruch eines Fluggastes, dem die Beförderung verweigert oder dem diese aus einem in dieser Regel genannten Grund verweigert wird, ist die Erstattung des Wertes des nicht genutzten Teils seines Flugtickets gemäß Bestimmung 22.

BESTIMMUNG 8: BEFÖRDERUNG VON KINDERN

A) Begleitete Kinder

(1) Allgemeine Bestimmungen

Soweit nicht nach dieser Bestimmung zulässig, werden Kinder unter 15 Jahren nicht für die Beförderung angenommen, wenn sie nicht auf demselben Flug in derselben Kabine von einem Elternteil, gesetzlichem Vormund oder einem anderen Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden. Delta benötigt ggf. Dokumente, um das Alter Ihres Kindes beim Check-in zu verifizieren. Akzeptiert werden ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde oder ein anderer offizieller Identifikationsnachweis.

(2) Begleitete Kinder unter 2 Jahren.

Ein Kind unter 2 Jahren, das keinen eigenen Sitzplatz einnimmt, darf mit einem Passagier, der einen Normaltarif bezahlt, mindestens 18 Jahre alt und entweder Elternteil oder Vormund ist, ohne zusätzliche Gebühr reisen. Für weitere Kleinkinder sowie Kleinkinder, die einen Sitzplatz besetzen, ist der jeweilige Normaltarif zu bezahlen. Jeder Erwachsene darf mit maximal 2 Kleinkindern reisen. Delta empfiehlt, Kinder, die einen Sitzplatz besetzen, in einem zugelassenen Kindersitz unterzubringen. Kleinkinder, die ihren zweiten Geburtstag während einer Flugreise erreichen, müssen einen Sitzplatz buchen und dafür den geltenden Normaltarif für die gesamte Reise bezahlen.

(3) Begleitete Kinder ab 2 Jahren

Der Tarif für Kinder ab 2 Jahren ist der geltende Normaltarif.

B) Nicht begleitete Kinder unter 15 Jahren.

Kinder unter 15 Jahren können mit Delta nur zu den folgenden Bedingungen ohne Begleitung reisen:

(1) Kinder unter 5 Jahren

Kinder unter 5 Jahren werden nicht für Reisen ohne Begleitung angenommen.

(2) Kinder von 5 bis 14 Jahren

Unbegleitete Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren dürfen nur auf Nonstop-Flügen reisen und nicht auf Flüge anderer Fluggesellschaften umsteigen. Unbegleitete Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren dürfen auf Nonstop- und Anschlussflügen von Delta reisen, jedoch nicht auf Flüge anderer Fluggesellschaften umsteigen, mit der Ausnahme von Delta Connection, KLM, Air France und Aeromexico.

C) Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige

(1) Wann Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige vorgeschrieben sind

Soweit in dieser Bestimmung keine anderen Regelungen getroffen werden, sind Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige bei allen von Delta für die Beförderung angenommenen Passagieren unter 15 Jahren vorgeschrieben.

(2) Erläuterung der Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige

Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige beinhalten, dass Delta das Kind ab dem Zeitpunkt des Einstiegs bis zu dem Zeitpunkt beaufsichtigt, an dem das Kind am Zwischenlandungs- oder Bestimmungsort abgeholt wird. Delta übernimmt keine finanziellen oder Vormundschaftspflichten für unbegleitete Kinder, die über diejenigen gegenüber erwachsenen Passagieren hinausgehen. Delta ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Identifizierung der für die Abholung des Kindes am Transfer- oder endgültigen Bestimmungsort verantwortlichen Person zu verlangen. Unbegleitete Minderjährige müssen mit einem bis zum Bestimmungsort bestätigten Ticket reisen und dürfen weder für den letzten Anschlussflug des Abends gebucht werden (mit Ausnahme von Strecken, auf denen es nur einen Anschlussflug gibt und dieser gleichzeitig der letzte Flug des Tages ist oder von Flügen ab bzw. nach Alaska oder Hawaii) noch auf Flügen reisen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie den Bestimmungsort des Kindes nicht erreichen oder umgehen. Delta setzt voraus, dass das Kind von einem Elternteil oder verantwortlichen Erwachsenen bis zum Einstieg begleitet wird und dieser Erwachsene den Namen, die Telefonnummer und die Adresse der Person hinterlässt, die das Kind am Transfer- oder endgültigen Bestimmungsort abholt. Delta behält sich das Recht vor, die Übergabe eines unbegleiteten Kindes an jedermann außer der vorab genannten Person zu verweigern. Delta-Mitarbeiter können unbegleiteten Minderjährigen keine Medikamente verabreichen. Unbegleitete Minderjährige dürfen nicht auf einem Inlandsflug von mehr als 2 Stunden Dauer reisen, der zwischen 21.00 und 05.00 Uhr startet („Nachtflug“). Diese Beschränkung gilt nicht für Nachtflüge nach/von Hawaii und Alaska. Allerdings darf ein unbegleiteter Minderjähriger auf einem Nachtflug von Hawaii oder Alaska nicht auf einen Inlandsnachtflug oder den letzten Flug des Tages umsteigen, es sei denn, dies ist der einzige Flug an diesem Tag.

D) Nicht begleitete Kinder zwischen 15 und 17 Jahren

Obwohl nicht vorgeschrieben, kann ein Elternteil oder Vormund die angesprochenen Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige zwischen 15 und 17 Jahren anfordern. In diesem Fall werden die jeweiligen Gebühren für Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige berechnet.

E) Servicegebühr für unbegleitete Minderjährige

Abgesehen vom jeweiligen Tarif ist für unbegleitete Minderjährige, für die die entsprechenden Serviceleistungen vorgeschrieben oder angefordert worden sind, eine Gebühr für Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige in der nachstehend angegebenen Höhe zu bezahlen. Delta behält sich das Recht vor, die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen abzulehnen, für die die entsprechenden Serviceleistungen vorgeschrieben oder angefordert worden sind, die diesbezügliche Gebühr jedoch nicht bezahlt worden ist. Falls 2 oder mehrere unbegleitete Minderjährige derselben unmittelbaren Familie mit einem gemeinsam ausgestellten Ticket reisen, wird nur eine Servicegebühr erhoben.

Die Servicegebühr für unbegleitete Minderjährige ist unter Reisen mit Kindern und Kleinkindern angegeben und wird per Verweis erwähnt.

F) Verweigerung der Reise für einen unbegleiteten Minderjährigen

Delta kann das Reisen unbegleiteter Minderjähriger zeitweise nicht gestatten bzw. das Kind auf einen alternativen Flug umbuchen, wenn die Möglichkeit besteht, dass schlechtes Wetter und irreguläre Betriebsbedingungen oder andere Umstände die Umleitung eines Flugs verursachen können. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass diese Regel auch für allein reisende Kinder von 15 bis 17 Jahren gilt, für die kein Service für unbegleitete Minderjährige angefordert wurde. Wenn Delta den Transport eines unbegleiteten Minderjährigen unter diesen Umständen ablehnt, gilt Regel 7(G) dieser Transportbedingungen.

BESTIMMUNG 9: SPEZIELL AUSGEBILDETE SERVICEHUNDE

Delta akzeptiert die Beförderung ausgebildeter Hunde ohne Gebühr: (1) zur Führung von Blinden, falls der Hund einen Passagier mit Sehstörungen begleitet, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, (2) zur Unterstützung von Tauben, wenn der Hund einen hörgeschädigten Passagier begleitet, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, (3) zur Unterstützung eines physisch oder psychisch eingeschränkten Passagiers, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, oder (4) zum Aufspüren von Sprengstoffen oder zur Suche und Rettung, nur wenn der Hund von einem zur Haltung von Hunden ausgebildeten Angehörigen des US-Militärs oder der US-Regierung begleitet wird. In den vorstehenden Fällen (1) und (2) nimmt Delta diese Hunde auch dann an, wenn sie von ihrem Ausbilder begleitet werden und auf dem Weg zum Wohnsitz des Eigentümers für Ausbildungszwecke unterwegs sind. In allen Fällen ist es gestattet, dass der Servicehund den betreffenden Passagier in die Kabine begleitet, nicht jedoch, dass er einen Sitzplatz belegt.

BESTIMMUNG 10: NICHTRAUCHERFLUG

Delta verbietet das Rauchen und die Benutzung rauchloser Tabakprodukte (einschließlich E-Zigaretten und Verdampfer) auf allen Flügen.


BESTIMMUNG 11: PASSAGIERE MIT MEDIZINISCHEM SAUERSTOFF

Auf von Delta oder Delta Connection durchgeführten Flügen werden nur von der Bundesluftfahrtbehörde (FAA) genehmigte tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs) für medizinischen Sauerstoff an Bord akzeptiert. Eine Benachrichtigung 48 Stunden im Voraus ist notwendig. Weitere Informationen zum benötigten medizinischen Zertifikat von einem zugelassenen Arzt und zur medizinischen Untersuchung vor dem Flug finden Sie hier: https://www.delta.com/content/www/en_US/traveling-with-us/special-travel-needs/disabilities.html. Eine ärztliche Untersuchung wird dem Passagier von Delta kostenlos geboten. Falls der Passagier nach Abschluss der ärztlichen Untersuchung eine freiwillige Änderung an seiner Flugreise vornimmt, ist eine erneute Untersuchung notwendig. Passagiere, die auf einem Delta-Flug POCs benötigen, dürfen nicht auf Sitzplätzen in einer Notausgangsreihe oder vor Trennwänden untergebracht werden.

BESTIMMUNG 12: TICKETS

A) Sie müssen Ihr gültiges Ticket für die Beförderung vorlegen, das Sie nur für die Beförderung zwischen dem Abflug- und Ankunftsort über die ausgestellte Flugstrecke berechtigt.

B) Tickets sind nicht übertragbar. Der Erwerber des Tickets und der Passagier sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Name des Passagiers im Ticket korrekt wiedergegeben ist. Die Vorlage eines Tickets für die Beförderung durch jemand anderen als den auf dem Ticket genannten Passagier führt zur Ungültigkeit des Tickets.

C) Tickets sind nur für Reisen gültig, wenn Sie in Übereinstimmung mit allen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkaufs genutzt werden.

D) Wenn ein Ticket aufgrund der Nichteinhaltung der Beförderungsvertrags durch den Kunden ungültig wird, kann Delta:

A) Den restlichen Reiseverlauf des Passagiers oder der Buchungen stornieren,

B) Ungenutzte Teile des Tickets beschlagnahmen,

C) Dem Passagier den Einstieg verweigern oder das Gepäck des Passagiers durchsuchen, und

D) Den vertretbaren Restwert des Tickets bewerten, wobei der Wert nicht weniger als der Unterschied zwischen dem tatsächlich bezahlten Tarif und dem niedrigsten geltenden Tarif des tatsächlichen Reiseverlaufs des Passagiers sein darf.

E) Verfall des Tickets

Das Ticket ist vom Tag der Ausstellung an ein Jahr lang gültig und alle Reisen müssen innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums abgeschlossen werden. Im Falle eines Umtausches – unabhängig davon, ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht, muss das Ticket neu ausgestellt und die Reise innerhalb eines Jahres ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum beendet werden. Manche Tarife haben jedoch möglicherweise eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. In diesem Fall gelten die spezifischen, mit dem Tarif verbundenen Bestimmungen. Falls der Passagier das Ticket oder einen Teil des Tickets vor dem einjährigen Ablaufdatum aufgrund von Platzmangel oder Flugstornierungen nicht nutzen kann, behält das Ticket seine Gültigkeit, bis Platz zur Verfügung steht.

F) Ein elektronisches Ticket (eTicket/ET) ist die Aufzeichnung der entsprechenden Vereinbarung, die im elektronischen Reservierungssystem der Fluggesellschaft verwahrt und bearbeitet wird. Dem Käufer des elektronischen Tickets wird eine schriftliche Quittung ausgehändigt, die ein Geschäftszeichen für die Wiederauffindung der Aufzeichnung im Reservierungssystem der Fluggesellschaft sowie eine Zusammenfassung der Ticketinformationen aufweist. Die Fluggesellschaft kann die Ausstellung eines elektronischen Tickets (ET) unabhängig von Markt, Fluggesellschaft, Zahlungsmethode und Kundentyp (einschließlich Mitgliedern von SkyMiles und Vielfliegerprogrammen beteiligter Fluggesellschaften) vorschreiben.

G) Gebühr für externe Neuausstellung von Tickets

Delta erhebt eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50.00 USD für eine Neuausstellung von Tickets durch Delta, die ursprünglich von einer anderen Quelle in den USA oder Kanada ausgestellt wurden. Diese Gebühr fällt jedoch nicht für Transaktionen mit Bestätigung am selben Tag, bei unregelmäßigem Betrieb oder Änderungen an den Flugzeiten, Neuausstellungen aufgrund eines SkyMiles-Upgrades, auf delta.com neu ausgestellten Tickets oder zu Militär- oder Regierungstarifen ausgestellten Tickets an. Diese Gebühr wird für alle Änderungen an ausgestellten Tickets auf Wunsch des Passagiers berechnet.

H) Kapazitätseinschränkungen

Delta begrenzt die Anzahl an beförderten Passagieren auf jedem Flug in jeder Tarifklasse oder Kabine. Diese Tarife und Tarifklassen sind nicht zwingend auf allen Flügen oder in allen Märkten verfügbar. Der Anzahl der verfügbaren Sitzplätze auf einem Flug wird nach bestem Ermessen von Delta und anhand der erwarteten Gesamtzahl an Passagieren auf dem jeweiligen Flug festgelegt.

BESTIMMUNG 13: RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG

Keine Reservierung mit Delta ist gültig, bis die Verfügbarkeit und Zuweisung des reservierten Platzes durch Delta oder einen Mitarbeiter bestätigt wurde und im elektronischen Reservierungssystem von Delta eingetragen wurde.

Sofern keine frühere Frist für die Ticketausstellung durch die geltende Tarifbestimmung oder eine anderweitige Vereinbarung zwischen Delta und dem Passagier festgelegt wird, muss Delta mindestens 30 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Bezahlung erhalten und die Ticketausstellung erfolgen. Eine Nichteinhaltung der Frist für diese Ticketausstellung oder einer früheren Frist für die Ticketausstellung durch die geltende Tarifbestimmung oder eine andere Vereinbarung mit dem Passagier hat die Stornierung der Reservierung ohne Ankündigung zur Folge. Eine Auflistung der Flughäfen mit einer früheren Frist für die Ticketausstellung ist auf delta.com verfügbar und ist durch diesen Verweis hiermit aufgenommen.

BESTIMMUNG 14: STORNIERUNG VON RESERVIERUNGEN

A) Delta storniert Reservierungen von Passagieren, wann immer eine solche Vorgehensweise notwendig ist, um Gesetze oder behördliche Vorschriften, Anweisungen oder Aufforderungen zu befolgen, wenn Behörden eine Beförderung in Notfällen in Verbindung mit der nationalen Verteidigung verlangen oder wann immer eine solche Vorgehensweise aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle notwendig oder ratsam ist.

B) Das Secure-Flight-Programm der US-amerikanischen Transportation Security Agency erfordert, dass Delta die folgenden zusätzlichen Informationen von Passagieren sammelt, wenn diese eine Buchung für einen Flug innerhalb der, in die oder aus den Vereinigten Staaten mit internationalen, von US-amerikanischen Fluggesellschaften durchgeführten Direktflügen vornehmen:

1) Vollständiger Name (erforderlich), wie er auf einem für Reisen anerkannten offiziellen Ausweisdokument angegeben ist
2) Geburtsdatum (erforderlich)
3) Geschlecht (erforderlich)
4) Redress-Nummer (optional)

Delta kann Ihre Reservierung stornieren, wenn die Reservierung nicht mindestens 72 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug die erforderlichen Secure-Flight-Passagierdaten (vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht) enthält. Diese Stornierungsgrundsätze gelten für alle Delta-Tickets, einschließlich Tickets für von Codeshare-Partnern durchgeführte Flüge.

C) Nichterscheinen
Wenn Sie bis zum Abflug eines Fluges aus Ihrem Reiseverlauf nicht erscheinen, ohne Ihr Ticket vor dem Abflug zu ändern oder zu stornieren, kann Delta Ihre Reservierung für alle verbleibenden Flüge Ihres Reiseverlaufs stornieren. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, wird Ihr Ticket im Falle eines nicht erstattungsfähigen Tickets keinen Restwert mehr haben.

D) Fristen für den Check-in am Flughafen

1) Reservierungen, die Stornierungen aufgrund von verpassten Fristen für Check-in oder Einstieg unterliegen

Ihre Reservierung kann storniert werden, falls Sie nicht fristgemäß nach den geltenden Check-in-Verfahren für Ihren Flug einchecken oder falls Sie sich nicht fristgemäß für den Einstieg am Flugsteig befinden. Es gelten die am Reisetag in Kraft befindlichen und auf delta.com veröffentlichten Fristen für den Check-in und Einstieg.

2) Verantwortung des Passagiers, ausreichend Zeit einzuplanen

Sie müssen mit ausreichend Zeit für alle Check-in-Verfahren, eine vollständige Sicherheitskontrolle und die Einhaltung aller weiteren Regierungsanforderung und Abreiseprozesse ankommen. Außerdem müssen Sie fristgemäß für den Einstieg am Flugsteig eintreffen. Delta verzögert keine Flüge für Passagiere, die nicht pünktlich für den Einstieg am Flugsteig eintreffen und übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung durch Passagiere entstehen.

BESTIMMUNG 15: FREIWILLIGES REISEN AUF STANDBY-BASIS

Tickets können nicht auf anderen Flügen als dem angegebenen Flug für freiwilliges Reisen auf Standby-Basis genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich von den Tarifbestimmungen anderweitig gestattet. Falls das freiwillige Reisen auf Standby-Basis auf anderen Flügen gestattet ist, gelten folgende Bestimmungen:

1) Das freiwillige Reisen auf Standby-Basis unterliegt der Verfügbarkeit von Sitzplätzen zum Zeitpunkt des Abflugs in derselben Kabine wie auf dem ursprünglichen Ticket. Die Beförderung auf dem gewünschten Flug, einschließlich Ausgangsflug, Restflug und Anschlussflüge, ist nicht garantiert.  Anfragen für freiwilliges Reisen auf Standby-Basis können bis zu 24 Stunden vor Abflug des ursprünglichen Tickets eingereicht werden. Ungeachtet aller hier dargelegten Bestimmungen sind freiwillige Standby-Reisen für Basic-Economy-Tarife nicht gestattet.

2) Freiwilliges Reisen auf Standby-Basis ist auf Passagiere mit einer bestätigten Reservierung für einen späteren Flug am selben Reisetag beschränkt. Delta gestattet keine Änderungen am Ausgangsort, Reiseziel oder an Parallelflugsteigen sowie an der Flugstrecke für flugspezifische oder streckenspezifische Tarife.

3) Delta behält sich das Recht vor, eine nicht erstattungsfähige Gebühr für ein Standby am selben Tag zu erheben, falls ein Passagier ein Standby für einen anderen Flug anfordert, für den er keine bestätigte Reservierung hat. Die Gebühr wird ggf. anhand der jeweiligen Flugabschnitte vom Ausgangsort bis zum Reiseziel des Passagiers oder bis zum nächsten Zwischenstopp berechnet. Diese Gebühren werden erhoben, wenn der Passagier einen beliebigen Flugabschnitt in Anspruch nimmt. Daher sind Passagiere, die bei einem Zwischenaufenthalt aus dem Flug entfernt werden bzw. die das Flugzeug freiwillig an einem Reiseziel verlassen, das vom Reiseziel der Gebühr abweicht, nicht für eine teilweise oder vollständige Rückerstattung berechtigt. Aktuelle Standby-Gebühren finden Sie auf delta.com.

4) Delta ist nicht für die Zahlung von Entschädigungen haftbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigung für verweigerten Einstieg und Annehmlichkeiten, für eine Nicht-Beförderung oder für Erfüllung einer Passagieranfrage für freiwilliges Reisen auf Standby-Basis.

5) Delta behält sich das Recht vor, das Akzeptieren und Hinzufügen von Passagieren auf der Standby-Liste am Flughafen einzustellen.

6) Die Berechtigung für ein Standby am selben Tag liegt im alleinigen Ermessen von Delta und kann aufgrund von betrieblichen Gründen eingeschränkt oder auf ausgewählte Flüge, bestimmte Buchungsklassen oder Bezahlung nur mit Kreditkarte begrenzt sein. Die Berechtigung ist ggf. auch durch die Tarifbestimmungen für das Ticket des Passagiers eingeschränkt.

7) Delta kann die Passagiere auf der Standby-Liste am Flughafen in beliebiger Reihenfolge auf einem Flug unterbringen. Hierbei können der Ticketwert, der Vielfliegerstatus, die Check-in-Zeit und weitere Faktoren berücksichtigt werden.

8) Delta behält sich das Recht vor, die Anzahl der Passagiere auf der Standby-Liste am Flughafen zu begrenzen, die Standby-Anfragen von Passagieren nur am Flughafen entgegenzunehmen und die Fristen für Standby-Listen am Flughafen zu begrenzen.

BESTIMMUNG 16: TARIFE

A) Nur für Reiseverläufe mit ausgestellten Tickets geltende Tarife

Tarife gelten nur für Reisen zwischen den für diesen Tarif veröffentlichten Punkten. Tickets können nicht zu veröffentlichten Tarifen zu bzw. ab einem weiter entfernt gelegenen Punkt als dem bereisten Punkt ausgestellt werden, auch wenn die Ausstellung eines solchen Tickets ggf. einen günstigeren Tarif zur Folge hat.

B) Fehlerhafte Tarife

Delta unternimmt zumutbare Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle vom Unternehmen veröffentlichten Tarife korrekt und für Verkaufszwecke zur Verfügung stehen. Delta bietet jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen keine Tickets zum Nulltarif, mit fehlerhaften Tarifen oder augenscheinlich fehlerhaften Tarifen an und hat dies auch nicht vor. Falls irrtümlich für Verkaufszwecke ein Tarif veröffentlicht und ein Ticket zu diesem irrtümlichen Tarif ausgestellt worden ist, bevor der Irrtum korrigiert werden konnte, behält sich Delta das Recht vor, den Ticketkauf zu stornieren und alle vom Käufer bezahlten Beträge zu erstatten oder auf dessen Wunsch das Ticket zum korrekten Preis neu auszustellen.

In diesem Fall erstattet Delta alle vertretbaren, tatsächlichen, nicht erstattungsfähigen und nachweisbaren Auslagen, die dem Käufer aufgrund des Ticketkaufs angefallen sind. Der Käufer muss Belege oder andere Beweismittel solcher tatsächlicher Kosten dem Erstattungsantrag unterstützend beifügen.

C) Umgehung von veröffentlichten Tarifen

Delta verbietet Buchungspraktiken, die es beabsichtigen, von Delta für Ihren Reiseverlauf veröffentlichte Tarife zu umgehen. Diese Praktiken beinhalten unter anderem:

1) Aufeinanderfolgende Ticketausstellung – Der Kauf oder die Nutzung von zwei oder mehr Tickets, die zu Hin- und Rückflugtarifen ausgestellt wurden, oder die Kombination von zwei oder mehr Hin- und Rückflugtarifen auf demselben Ticket.

2) „Throwaway-Ticketausstellung“ – Der Kauf oder die Nutzung von Hin- und Rückflugtarifen auf einfacher Strecke.

3) „Hidden-City-/Point-Beyond-Ticketausstellung“ – Der Kauf oder die Nutzung eines Tarifs ab einem Ausgangspunkt vor dem tatsächlichen Abflugort des Passagiers oder nach dem tatsächlichen Reiseziel eines Passagiers.

Wenn der Passagier, der Ticketkäufer oder seine jeweiligen Vertreter oder Reisebüros eine verbotene Ticketing-Praxis gemäß dieser Regel 16(C) genutzt haben, behält sich Delta das Recht vor, ungenutzte Teile des Tickets des Passagiers zu stornieren, den Restwert des ungenutzten Teils des Tickets zu stornieren, das Boarding des Passagiers oder das Aufgeben von Gepäck zu verweigern oder, wenn der Passagier an Bord gelassen wird, dem Passagier den anwendbaren vollen Tarif in Rechnung zu stellen.

D) Wenn ein Tarif zwischen 2 Punkten nicht ausdrücklich über einen gewünschten Reiseverlauf veröffentlicht ist, wird der Tarif durch die Kombination von zwei oder mehr separaten Tarifen über den gewünschten Reiseverlauf des Passagiers vom Ausgangspunkt bis zum Reiseziel erstellt, die den niedrigsten Tarif für die genutzte Serviceklasse darstellen. Dies gilt, sofern der kombinierte Tarif den günstigsten Tarif in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung und geltenden Tarifbestimmungen nicht überschreitet. Die direkten Verkaufskanäle von Delta bieten Kunden die günstigsten veröffentlichten Tarife für Reiseverläufe zwischen Punkten in den USA mit Flügen von Delta, Delta Connection, Delta Shuttle und Delta Codeshare für die gewünschten Flüge, Daten und die Serviceklasse, auf die unsere Mitarbeiter Zugriff haben. In einigen Fällen müssen Kunden möglicherweise einen bevorzugten Reiseverlauf bestimmen, bevor der niedrigste veröffentlichte Tarif und zusätzliche Tarifpreisoptionen für diesen Reiseverlauf angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass Delta Ihnen für den von Ihnen gewünschten Flughafen und Reiseplantyp den günstigsten veröffentlichten Tarif anbietet. Wir suchen nicht nach und nennen keine Tarife für andere Reiseverläufe, einschließlich kombinierter einfacher Flüge oder anderer Tarife. Nicht über Delta direkt verfügbare Tarife beinhalten unter anderem nicht veröffentlichte Tarife, Mengentarife, ausgehandelte Tarife, Reisepakets- oder Pauschaltarife und nur über Websites erhältliche Ermäßigungen.

E) Doppelte, ausgedachte und unmögliche/unlogische Buchungen

Delta verbietet doppelte, unmögliche oder ausgedachte Buchungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mehrere widersprüchliche Reiseverläufe für denselben Passagier am selben Tag oder Buchungen mit Anschlussflügen, die vor der Ankunft des Hinflugs abfliegen. Im Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung dieser Regel behält sich Delta folgende Rechte vor:   

  • Stornierung einer solchen Buchung, für die kein Ticket ausgestellt wurde
  • Stornierung und Rückerstattung einer solchen Buchung, für die ein Ticket zu einem erstattungsfähigen Tarif gemäß den Regeln 22(A) und 22(B) ausgestellt wurde
  • Stornierung einer solchen Buchung, für die ein Ticket zu einem nicht erstattungsfähigen Tarif ausgestellt wurde, und Angabe des Werts des Tarifs für den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta, so, als ob die Buchung vom Passagier freiwillig storniert würde, gemäß Regel 22(B)(2)(ii).

BESTIMMUNG 17: GEPÄCK

A. Richtlinien und Einschränkungen für aufgegebenes Gepäck und Handgepäck
Passagiere mit Ticket können in Übereinstimmung mit diesen Richtlinien Gepäck aufgeben oder Handgepäck mit an Bord eines Delta-Flugzeugs nehmen. Die Gepäckrichtlinien und Gepäckgebühren von Delta sind auf delta.com/bags verfügbar und es wird in diesem Beförderungsvertrag auf diese verwiesen. Diese Richtlinien beschränken die Menge, Größe und das Gewicht des Gepäcks und regeln die Beförderung von Gefahrengut und besonderen Gegenständen (z. B. Sportausrüstung, medizinische Ausrüstung und Mobilitätshilfen, Musikinstrumente sowie zerbrechliche und verderbliche Gegenstände).

B. Haftung für Gepäck

1. Allgemeine Haftungsbeschränkung bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Gepäcklieferung 
  a)   Deltas Haftung für verloren gegangenes, beschädigtes oder verspätet an den Passagier geliefertes aufgegebenes Gepäck, Handgepäck oder anderes persönliches, an Delta in Verbindung mit dem Lufttransport mit Delta übergebenes Eigentum beschränkt sich auf nachweisbare Schäden oder Verluste. Der tatsächliche Wert für die Entschädigung von verloren gegangenem oder beschädigtem Eigentum wird anhand des Originalkaufbelegs abzüglich jeglicher Wertminderung für vorherige Nutzung ermittelt. Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung des Gepäcks 3,800 USD pro den Tarif zahlendem Passagier. Diese Einschränkungen gelten auch für Gepäck und persönliches Eigentum, falls dieses und in dem Ausmaß, für das es von Delta für die zeitweise Aufbewahrung in einem Stadt- oder Flughafenticketbüro oder sonst wo vor oder nach der Reise des Passagiers akzeptiert wurde.

   b) Wenn bei Inlandsflügen aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von 12 Stunden nach der Ankunftszeit ausgeliefert wird (in jedem Fall außer unter den in 14 CFR 260.5 unter 14 CFR 260.5(f) und (g) genannten Umständen), erstattet Delta (soweit Delta der eingetragene Händler für die Gepäckgebühr ist) die für den Transport des Gepäckstücks bezahlte Gebühr für aufgegebenes Gepäck.

2. Bestehende Schäden bzw. normale Gebrauchsspuren
Delta haftet nicht für bestehende Schäden (einschließlich für kleinere Schnitte, Kratzer und beschädigte Reißverschlüsse durch übermäßiges Bepacken) bzw. durch Verschleiß aufgrund von normaler Gepäckhandhabung.

3. Besondere Gegenstände

a) Rollstühle und Hilfsgegenstände
Die o. g. Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung von Rollstühlen oder anderen Hilfsgegenständen. Delta akzeptiert diese Gegenstände als aufgegebenes Gepäck, ungeachtet der Verpackung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Reparatur oder den Ersatz solcher Gegenstände aufgrund von zum Zeitpunkt der Annahme bestehenden Schäden (diese werden von Delta auf einem Beschränkungsformular zum Zeitpunkt der Annahme festgehalten).

b) Keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von zerbrechlichen, verderblichen oder Wertgegenständen, auf die Delta nicht zum Zeitpunkt des Check-ins hingewiesen wurde. Delta haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, den Verfall oder das Verderben von verderblichen Waren aufgrund von verspäteter Auslieferung sowie Schäden an oder aufgrund von zerbrechlichen Gegenständen, die unsachgemäß verpackt sind, falls sich diese Gegenstände ohne das Wissen von Delta im aufgegebenen Gepäck des/der Reisenden befinden. Der Passagier muss Delta auf solche Gegenstände zum Zeitpunkt des Check-ins hinweisen.

c) Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, die gemäß der Haftungsbeschränkung akzeptiert werden
Delta haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung des Gepäcks oder anderen Eigentums eines Passagiers, das von Delta gemäß einem ausgefüllten Haftungsbeschränkungsformular durch den Passagier als Teil der Annahme zur Beförderung des Gegenstands durch Delta akzeptiert wurde, sofern nicht ausdrücklich in der Haftungsbeschränkung vermerkt.

4. Verlust aufgrund von Regierungsmaßnahmen oder Maßnahmen am Flughafen
Delta übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung des aufgegebenen Gepäcks, Handgepäcks, Rollstuhls oder der Gehhilfe sowie jeglicher persönlichen Gegenstände des Passagiers aufgrund von durch Mitarbeiter der lokalen, staatlichen oder Bundesbehörden, die für die Sicherheitskontrollen am Flughafen verantwortlich sind, durchgeführten Sicherheitskontrollen dieser Gegenstände oder die Beschlagnahme durch einen Mitarbeiter der lokalen, staatlichen oder Bundesbehörden.

5. Zeitliche Begrenzungen für die Gepäckrückgabe
Delta haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung von Gepäck als Ergebnis von oder in Verbindung mit der Beförderung oder Nichtbeförderung von Gepäck, sofern der Hinweis über einen Anspruch nicht innerhalb von 24 Stunden nach den angeblichen Ereignissen für den Anspruch in einem Delta-Büro eingereicht wurde und sofern der Anspruch nicht innerhalb eines Jahres nach den angeblichen Ereignissen durchgeführt wird. Jegliche innerhalb von 24 Stunden erhaltenen Nachrichten, die Delta über die Art des Anspruchs informieren, genügen. Delta widerspricht ggf. jeglichen Ansprüchen, die nicht innerhalb von 24 Stunden nach den angeblichen Ereignissen eingereicht werden. Deltas Gepäckabteilung muss eine schriftliche Benachrichtigung über den Verlust innerhalb von 21 Tagen nach den angeblichen Ereignissen erhalten, und Delta widerspricht ggf. jeglichen Ansprüchen, die nicht innerhalb von 21 Tagen eingereicht werden.

6. Beförderung durch mehrere Fluggesellschaften
Falls die Beförderung mit Delta und einer oder mehreren weiteren Fluggesellschaften mit einer 3,800 USD übersteigenden Haftungsbeschränkung je den Tarif zahlendem Passagier erfolgt und die Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung von Gepäck nicht bestimmt werden kann, gilt die Haftungsbeschränkung von 3,800 USD je den Tarif zahlendem Passagier für alle Fluggesellschaften. Wenn die Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Auslieferung von Gepäck nicht bestimmt werden kann und die Beförderung von Delta und einer oder mehreren Fluggesellschaften durchgeführt wurde, die bestimmte Gegenstände vom aufgegebenen Gepäck ausschließen, haftet Delta nicht für die ausgeschlossenen Gegenstände.

C. Für inneramerikanische Codeshare-Flüge geltende Regeln

Wenn Passagiere auf einem Inlandsflug mit einem Codeshare-Partner von Delta reisen, der kein Delta Connection Carrier ist, gelten die Gepäckannahmerichtlinien und geltenden Gepäckgebühren der vermarktenden Fluggesellschaft des ersten Flugabschnitts bei einem Hin- und Rückflug oder des ersten Flugabschnitts des jeweiligen einfachen Flugs. Ungeachtet der vorangehenden Regelungen regeln die o. g. Haftungsbestimmungen die Haftung von Delta und Delta Connection Carriern hinsichtlich jeglicher Beförderung gemäß diesem Beförderungsvertrag.

BESTIMMUNG 18: ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG

Passagiere und ihr Gepäck unterliegen Inspektionen mit einem elektronischen Detektor mit oder ohne deren Zustimmung oder Kenntnis.

BESTIMMUNG 19: FLUGVERSPÄTUNGEN/STORNIERUNGEN

A. Deltas Haftung im Fall von Flugplanänderungen, Verspätungen und Flugstornierungen

Bei einer Flugstornierung, einer Änderung der Abflugzeit um mindestens 180 Minuten nach der ursprünglich geplanten Abflugzeit, einer Änderung der Ankunftszeit um mindestens 180 Minuten nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit, einer Änderung, die dazu führt, dass ein Passagier Anschlussflüge verpasst, oder im Falle eines erheblich verspäteten oder geänderten Fluges gemäß geltendem Recht wird Delta (i) auf Anfrage des Passagiers, (ii) wenn Delta keinen alternativen Flug oder Gutschein anbietet, oder (iii) wenn der Passagier auf das Angebot für einen alternativen Flug oder Gutschein vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit nicht reagiert: wird das verbleibende Ticket storniert und der nicht genutzte Teil des Tickets sowie die nicht genutzten Nebengebühren (einschließlich aller bezahlten Gebühren für aufgegebenes Gepäck) in Übereinstimmung mit Bestimmung 22 auf die ursprüngliche Zahlungsform erstattet. Falls der Passagier weder die Stornierung noch eine Erstattung des Tickets verlangt, befördert Delta ihn zum Reiseziel auf dem nächsten Flug des Unternehmens, auf dem Sitzplätze in der ursprünglich erworbenen Serviceklasse verfügbar sind. Nach seinem alleinigen Ermessen kann Delta – sofern dies für den Passagier akzeptabel ist – Arrangements treffen, wonach der Passagier mit einer anderen Fluggesellschaft oder per Bodentransport reist. Falls der Passagier damit einverstanden ist, befördert Delta ihn ggf. in einer niedrigeren Serviceklasse, in welchem Fall der Passagier Anspruch auf eine teilweise Erstattung haben kann. Falls im nächstmöglichen Flug nur Sitzplätze in einer höheren als der erworbenen Serviceklasse vorhanden sind, befördert Delta den Passagier auf diesem Flug, wobei sich das Unternehmen jedoch das Recht vorbehält, anderen Passagieren auf dem Flug ein Upgrade im Einklang mit seinen Grundsätzen für vorrangige Upgrades anzubieten, um Platz in der ursprünglich erworbenen Serviceklasse zu schaffen. Delta übernimmt unter keinen Umständen Haftung für jegliche besonderen, zufälligen oder aus dem zuvor Genannten resultierenden Schäden.

B. Deltas Haftung für zusätzliche Serviceleistungen im Fall von Flugplanänderungen, Verspätungen und Flugstornierungen

Abgesehen von den vorangehenden Regelungen übernimmt Delta keine Haftung, wenn die Flugstornierung, Kursabweichung oder Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen war. Im Rahmen dieser Richtlinie steht der Begriff „höhere Gewalt“ für tatsächliche, angedrohte oder gemeldete

(1) Wettereignisse oder höhere Gewalt
(2) Aufstände, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten oder unstete internationale Bedingungen
(3) Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Bummelstreiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe
(4) behördliche Vorschriften, Anforderungen, Richtlinien oder Auflagen
(5) Engpässe bei Arbeitskräften, Kraftstoff oder Kapazitäten
(6) andere Bedingungen, die sich Deltas Kontrolle entziehen, oder Umstände, die Delta nicht hinreichend vorhersehen konnte

Wenn allerdings die Reise eines Passagiers für mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit als Folge einer Flugstornierung oder Flugverspätung am Tag der Reise außer bei höherer Gewalt unterbrochen ist, bietet Delta dem Passagier folgende zusätzliche Serviceleistungen während der Verspätung an:

(a) Hotel

Falls in Vertragshotels von Delta Übernachtungsmöglichkeiten bestehen, stellt das Unternehmen dem Passagier einen Gutschein für eine Übernachtung aus, wenn die Verspätung während des Zeitraums von 22.00 bis 06.00 Uhr stattfindet. Delta übernimmt den kostenlosen Bodentransport zum Hotel, wenn das Hotel diesen Service nicht anbietet. Falls dort keine Übernachtungsmöglichkeiten bestehen, stellt Delta dem Passagier einen Gutschein in Höhe des Werts des Zimmerpreises des Vertragshotels bis 100 USD für die Benutzung bei einer künftigen Flugreise mit Delta aus.

(b) Bodentransport

Delta bietet anstelle von Übernachtungsmöglichkeiten oder anderen Serviceleistungen den Bodentransport zum Zielflughafen an, falls ein Flug eines Passagiers zu einem anderen Flughafen umgeleitet worden ist, wenn sich der Bestimmungsflughafen auf dem Ticket und der umgeleitete Bestimmungsflughafen innerhalb der folgenden Stadtgruppen befinden:

San Francisco, CA (SFO)/ Oakland, CA (OAK)/ San Jose, CA (SJC)
Los Angeles, CA (LAX)/ Long Beach, CA (LGB)/ Ontario, CA (ONT)/ Santa Ana, CA (SNA)
Denver, CO (DEN)/ Colorado Springs (COS)
O’Hare – Chicago, IL (ORD)/ Midway – Chicago, IL (MDW)
Dallas/Ft. Worth, TX (DFW)/ Dallas, TX Love Field (DAL)
Interkontinentaler Flughafen Bush – Houston, TX (IAH)/Hobby – Houston, TX (HOU) Fort Lauderdale, FL (FLL)/Miami, FL (MIA)/West Palm Beach, FL (PBI) Baltimore, MD (BWI)/nationaler Flughafen – Washington, D. C. (DCA)/Dulles – Washington, D. C. (IAD)
Newark, NJ (EWR)/ LaGuardia – New York, NY (LGA)/ John F. Kennedy – New York, NY (JFK)
Orlando, FL (MCO)/ Tampa, FL (TPA)/ Daytona Beach, FL (DAB)/ Melbourne, FL (MLB)/ Sarasota Bradenton, FL (SRQ)

(c) Zusätzliche Serviceleistungen

Delta bietet diejenigen oder ähnliche Annehmlichkeiten an, die notwendig sind, um Sicherheit oder Wohlbefinden von Kunden mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa unbegleitete Kinder und Personen mit Behinderungen, zu gewährleisten. Diese Art von Serviceleistungen wird nach Maßgabe besonderer Bedürfnisse und/oder Umstände gewährt.

C. Ausgedehnte Verzögerungen auf dem Rollfeld – Codeshare-Serviceleistungen

Im Fall ausgedehnter Verzögerungen auf dem Rollfeld auf Flügen, die von einem Delta-Codeshare-Partner durchgeführt werden, kommt der Notfallplan für längere Rollfeldverzögerungen der durchführenden Fluggesellschaft zur Anwendung.

BESTIMMUNG 20: ENTSCHÄDIGUNG BEI NICHTBEFÖRDERUNG

A) Überbuchungen von Flügen
Da es vorkommt, dass Passagiere mit bestätigten Reservierungen nicht erscheinen, behält sich Delta das Recht vor, mehr Tickets für Reisen auf jedem Flug zu verkaufen als Sitze im Flugzeug vorhanden sind. In seltenen Fällen kann dies dazu führen, dass Delta einen oder mehrere Passagiere mit bestätigten Reservierungen nicht in einem Flug unterbringen kann („überbuchter Flug“). Delta ist berechtigt, Passagieren mit bestätigten Reservierungen auf überbuchten Flügen den Einstieg im Einklang mit dieser Richtlinie zu verweigern. Die Rechte von Passagieren, denen der Einstieg verweigert wird, werden in dieser Richtlinie geregelt.

B) Suche nach Freiwilligen
Bevor einem Passagier mit bestätigter Reservierung auf einem überbuchten Flug der Einstieg verweigert wird, bittet Delta andere Passagiere auf demselben Flug, ihren Sitzplatzanspruch in freiwilliger Form gegen eine der Höhe und Form nach Gutdünken von Delta festzulegende Entschädigung aufzugeben. Wenn eine ausreichende Zahl von Freiwilligen in Reaktion auf Deltas Angebot bereit ist, auf ihren Sitzplatz zu verzichten, wird kein Passagier mit bestätigter Reservierung Opfer eines unfreiwillig verweigerten Einstiegs wegen Überbuchung des Flugs. Falls sich mehr Freiwillige als erforderlich melden, findet die Auswahl unter den Freiwilligen, die eine Entschädigung erhalten, nach dem alleinigen Ermessen von Delta statt.

C) Unfreiwillig verweigerter Einstieg
Falls sich eine nicht ausreichende Zahl von Passagieren freiwillig bereit erklärt, auf ihren Sitzplatz zu verzichten, kann Delta einem oder mehreren Passagieren auf dem überbuchten Flug den Einstieg in unfreiwilliger Form nach den folgenden Prioritätsregeln verweigern:

1) Passagiere im Besitz von Tickets für Reisen in Premium-Kabinen, SkyMiles-Mitglieder, die die Elitestatus-Bezeichnung Diamond Medallion („DM“), Platinum Medallion („PM“) oder Gold Medallion („GM“) führen, sowie Passagiere im Besitz von Tickets, die im Rahmen einer Geschäftsreisevereinbarung mit DL erworben wurden.

Passagiere im Besitz von Tickets für bestätigte Sitzplätze in den Kabinen der First oder Business Class, SkyMiles-Mitglieder mit der Elitestatus-Bezeichnung DM, PM oder GM sowie Passagiere im Besitz von Tickets, die im Rahmen einer Geschäftsreisevereinbarung mit DL erworben wurden, werden vor anderen Passagieren mit Tickets und/oder Bordkarten für bestätigte Sitzplätze in der Economy-Kabine untergebracht.

2) Passagiere mit Bordkarten

Vorbehaltlich der in Richtlinie 20(c)(1) und (4) dargelegten Bestimmungen werden Passagiere im Besitz von Bordkarten, die unter Beachtung von Bestimmung 13, Zur Fußnote einchecken und sich am Abflugsteig einfinden, vor in derselben Kabine reisenden Passagieren untergebracht, welche die maßgeblichen Check-in-Vorschriften nicht erfüllt haben oder denen keine Bordkarte ausgestellt worden ist. Sofern Sitzplätze im Flugzeug zur Verfügung stehen, können Passagiere, die im Besitz von Tickets für bestätigte Sitzplätze sind, auf folgende Weise Bordkarten erhalten:

a) Passagiere, die mit elektronischen Tickets reisen, mithilfe der Online-Check-in-Funktion auf Delta.com innerhalb von 24 Stunden vor dem planmäßigen Abflug

b) Passagiere, die mit elektronischen Tickets reisen, am Flughafenautomat von Delta innerhalb von vier Stunden vor dem planmäßigen Abflug

c) An einem Delta-Ticketschalter am Flughafen und/oder am Check-in-Schalter im Abflugbereich.

3) Passagiere ohne Bordkarten

Passagiere mit bestätigten Reservierungen, denen keine Bordkarte ausgestellt worden ist und die sich unter Befolgung von Richtlinie 13 am Abflugsteig einfinden, werden im Einklang mit folgenden Prioritätsregeln untergebracht:

a) Passagiere, die aufgrund einer irregulären Abwicklung (z. B. Verspätung, Stornierung) eines zuvor gebuchten Flugs auf den in Rede stehenden Flug umgebucht worden sind.
b) SkyMiles-Mitglieder, die die Elitestatus-Bezeichnung Silver Medallion („FO“) führen.
c) Passagiere mit einem SkyTeam Elite- oder Elite Plus-Status.
d) Passagiere ohne jede Elitestatus-Bezeichnung. Passagieren wird innerhalb jeder der vorangehenden Gruppierungen zunächst nach der Serviceklasse und sodann nach der Check-in-Uhrzeit Vorrang gewährt.

4) Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Aufgrund der besonderen Bedürfnisse von Passagieren mit Behinderungen, unbegleiteten Minderjährigen, betagten oder gebrechlichen Passagieren und aktiven Angehörigen der US-Streitkräfte mit Reisebefehl behält sich Delta das Recht vor, diese Passagiere ohne Rücksicht auf die in dieser Bestimmung festgelegten Einstiegsprioritäten unterzubringen.

D) Beförderung von Passagieren, denen der Einstieg verweigert wurde

Delta bietet Passagieren, die ihre Sitzplätze freiwillig aufgegeben haben oder denen der Einstieg wegen Überbuchung eines Flugs unfreiwillig verweigert worden ist, eine Beförderung zu den folgenden Bedingungen an:

1) Nächstmöglicher Flug

Delta befördert den Passagier auf seinem nächsten Flug mit verfügbaren Sitzplätzen zum nächsten Zwischenlandungsort oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum Bestimmungsort des Passagiers, ohne dass diesem zusätzliche Kosten entstehen.

2) Beförderung mit anderen Fluggesellschaften

Delta kann nach seinem alleinigen Ermessen alternativ eine Beförderung mit anderen Fluggesellschaften oder einer Kombination von Fluggesellschaften zum nächsten Zwischenlandungsort oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum Bestimmungsort des Passagiers arrangieren, ohne dass diesem zusätzliche Kosten entstehen.

3) Erforderliche Übernachtung

Falls die dem Passagier nach diesem Abschnitt angebotene Beförderung eine Übernachtung vor der Fortsetzung seiner Reise erforderlich macht, sorgt Delta für eine Hotelunterkunft ohne zusätzliche Kosten für den Passagier. Falls keine Hotelunterkunft verfügbar ist, entschädigt Delta den Passagier mit einer Gutschrift für künftige Einkäufe bei Delta in einer Höhe, die dem Wert des von Delta festzustellenden durchschnittlichen Zimmerpreises lokaler Vertragshotels bis 100 USD entspricht.

E) Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls einem Passagier mit einer bestätigten Reservierung auf einem überbuchten Flug im Einklang mit dieser Richtlinie in unfreiwilliger Form der Einstieg verweigert wird, besteht Deltas einzige Haftung gegenüber dem Passagier darin, eine alternative Beförderung, wie in Absatz D oben vorgesehen, anzubieten und gegebenenfalls nach Maßgabe der Bedingungen dieser Richtlinie eine Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg zu zahlen.

1) Bedingungen für die Zahlung einer Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Der Passagier hat in folgenden Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg:

a) Nichtbefolgung des Beförderungsvertrags durch den Passagier
Der Passagier hat nicht in vollem Umfang Deltas Beförderungsvertrag bzw. die Tarifbestimmungen in Bezug auf Ticketausstellung, Wiederbestätigung, Check-in oder Annahmefähigkeit für die Beförderung befolgt

b) Austausch des Flugzeugs
Der Passagier kann auf dem Flug, für den er einen bestätigten Sitzplatz besitzt, wegen Ersatz des vorgesehenen durch ein Flugzeug mit geringerer Kapazität aufgrund von Betriebs- oder Sicherheitsgründen oder in einem Flugzeug mit einer auf 60 oder weniger Sitze ausgelegten Passagierkapazität, für das er einen bestätigten Sitzplatz auf einem Flug reserviert hat, wegen Beschränkungen bei Gewicht und Masseverteilung aufgrund von Betriebs- oder Sicherheitsgründen nicht untergebracht werden.

c) Beförderung in einer anderen Kabine
Delta bietet dem Passagier eine Unterbringung in einem anderen als dem in seinem Ticket genannten Abschnitt des Flugzeugs ohne Zusatzkosten an. Sofern dem Passagier ein Sitzplatz in einem Abschnitt zugewiesen wird, für den ein geringerer Tarif gilt, hat er Anspruch auf Erstattung der Tarifdifferenz.

d) Alternative Beförderung
Delta arrangiert für den Passagier ohne zusätzliche Kosten für ihn eine vergleichbare Beförderung auf dem Luftweg oder eine andere von ihm benutzte Art von Beförderung, die planmäßig am nächsten Zwischenlandungsort des Passagiers oder – falls ein solcher nicht geplant ist – am Bestimmungsort innerhalb von einer Stunde nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Flugs des Passagiers eintrifft.

F) Höhe der Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls alle Bedingungen für Entschädigung erfüllt sind, zahlt Delta Passagieren Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg in einer wie folgt zu berechnenden Höhe:

1) Falls Delta eine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert
Falls Delta eine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert, zahlt das Unternehmen Entschädigung für verweigerten Einstieg in Höhe von 200 % des Tarifs (einschließlich etwaiger Zuschläge und Lufttransportsteuern) bis zur nächsten Zwischenlandung oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum endgültigen Reiseziel des Passagiers, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 775.00 USD.

2) Falls Delta keine gleichwertige alternative Beförderung arrangieren kann
Falls Delta keine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert, zahlt das Unternehmen Entschädigung für verweigerten Einstieg in Höhe von 400 % des Tarifs (einschließlich etwaiger Zuschläge und Lufttransportsteuern) bis zur nächsten Zwischenlandung oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum endgültigen Reiseziel des Passagiers, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 1550.00 USD.

G) Zeitpunkt der Zahlung einer Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls alle Entschädigungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlt Delta eine Entschädigung für verweigerten Einstieg an dem Tag und Ort, an dem der Einstieg verweigert wurde, in Barmitteln oder per sofort einlösbarem Scheck. Wenn allerdings die zugunsten des Passagiers arrangierte alternative Beförderung beginnt, bevor diesem eine Zahlung geleistet werden konnte, wird die Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach der Verweigerung des Einstiegs auf dem Postweg oder mithilfe anderer Verfahren geleistet.

BESTIMMUNG 21: UMLEITUNG

A Allgemeine Bestimmungen

1. Maßgebliche Tarife für neue Routen oder Änderungen bei Bestimmungsorten

a. Sofern in der Tarifrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, kann ein Passagier Flugstrecke, Reiseziel, Fluggesellschaften, Serviceklasse oder Reisedaten, die auf einem unbenutzten Ticket aufgeführt sind, im Einklang mit Absatz 2) unten ändern. Hierbei gilt allerdings die Randbedingung, dass nach Beginn der Beförderung ein Ticket für einen einfachen Flug nicht in eine andere Ticketart geändert wird (z. B. Hin- und Rückflug-, Rundflug- oder Gabelflugticket).

b. Wenn eine Änderung der Reiseroute oder des letzten Bestimmungsorts auf Wunsch des Passagiers vor Ankunft am letzten im Originalticket genannten Bestimmungsort vorgenommen wird, sind die maßgeblichen Tarife und Gebühren – soweit in Bestimmung 19, Zur Fußnote nichts anderes vorgesehen ist – die für die gesamte geänderte Reise an dem Tag maßgeblichen Tarife bzw. Gebühren, an dem die neue Route oder die Änderung des letzten Bestimmungsorts in das neue Ticket des Passagiers eingegeben wird.

c. Bestimmung 12(E) gilt für die Gültigkeit von freiwillig umgetauschten bzw. neu ausgestellten Tickets.

2. Maßgeblicher Tarif für das Upgrade einer Serviceklasse während des Flugs
Wenn ein Passagier während des Flugs die Serviceklasse wechselt, wird eine zusätzliche Zahlung in einer Höhe fällig, die der Differenz zwischen folgenden Tarifen entspricht:

1. Tarif für den einfachen Flug in der Serviceklasse vom Abflugort des Passagiers auf dem jeweiligen Flug bis zum letzten planmäßigen Stopp vor der Änderung der Serviceklasse durch den Passagier plus Tarif für den einfachen Flug in der neuen Serviceklasse ab diesem Stopp bis zum Bestimmungsort des Passagiers auf diesem Flug, und

2. Tarif, der für die Beförderung vom Abflugs- zum Bestimmungsort des Passagiers auf diesem Flug gezahlt worden ist.

Wenn der in vorangehender Ziffer 1) erläuterte Betrag geringer als der in Ziffer 2) erläuterte Betrag ist, entfällt eine Zusatzzahlung. Die Annahme des betreffenden Passagiers in der Serviceklasse, in die er wechselt, für die sich nach dem nächsten planmäßigen Zwischenlandungsort anschließende Reise unterliegt der Verfügbarkeit. Ermäßigungen werden nicht angeboten.

B. Verfahren für die Neuausstellung von Tickets

– Soweit in einer spezifischen Tarifrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, finden die folgenden Verfahren für die Neuausstellung von Delta-Tickets Anwendung.

Für nicht erstattungsfähige Tarife gilt:  

– Falls der Preis des neuen Tickets geringer als der Preis des neu auszustellenden Tickets ist, wird die Ticketpreisdifferenz dem Passagier in Form eines nicht erstattungsfähigen Delta-Reisegutscheins zum Zeitpunkt der Neuausstellung erstattet.
– Falls der Preis des neuen Tickets gleich hoch oder höher als der Preis des neu auszustellenden Tickets ist, wird eine etwaige Tarifdifferenz zum Zeitpunkt der Neuausstellung eingezogen.  

Für erstattungsfähige Tarife gilt: 
 – Falls der Preis des neuen Tickets geringer als der Preis des neu auszustellenden Tickets ist, wird jede Tarifdifferenz nach dem ursprünglichen Zahlungsverfahren zum Zeitpunkt der Neuausstellung erstattet.
 – Falls der Preis des neuen Tickets höher als der Preis des neu auszustellenden Tickets ist, wird die Tarifdifferenz zum Zeitpunkt der Neuausstellung eingezogen.

- Flüge und Tickets müssen zum Zeitpunkt der Änderung umgebucht bzw. neu ausgestellt werden.     

1. Ungenutzte Tickets 

Wenn Delta Änderungen an einem unbenutzten Ticket vornimmt, wird die Buchung storniert und von vorne begonnen, indem ein neues Ticket unter Nutzung der aktuellen Tarife und unter Beachtung aller maßgeblichen Tarifrichtlinien ausgestellt wird. Der Wert des Originaltickets kann auf den Kauf des neuen Tickets angerechnet werden. Falls der unbenutzte Tarif erstattungsfähig ist, kann der Wert des Originaltickets auf den Kauf des neuen Tickets angerechnet werden.

2. Teilweise benutzte Tickets

a. Wenn Delta Änderungen an teilweise benutzten Tickets vornimmt, geht das Unternehmen nach demjenigen der nachstehenden Verfahren vor, das zum geringstmöglichen Tarif führt:
i.  Festlegung des neuen Preises für den Reiseverlauf, Beibehaltung der Tarife der vollkommen in Anspruch genommenen Tarifbestandteile und Ersetzen der nicht geflogenen Tarifbestandteile mit aktuellen Tarifen. An den Tarifunterbrechungsorten der vollkommen in Anspruch genommenen Tarifbestandteile dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Delta validiert sämtliche Tarifrichtlinien zum Zeitpunkt der Neuausstellung. Das neue Ticket kann einen geringeren, gleich hohen oder höheren Preis als das bisherige Ticket haben.            

-ODER- 

 ii. Ausstellung eines neuen Tickets unter Nutzung aktueller Tarife und Validierung aller Tarifrichtlinien zum Zeitpunkt der Neuausstellung. Falls der Originaltarif nicht erstattungsfähig ist, rechnet die Fluggesellschaft den Restwert der gegebenenfalls nicht geflogenen Flugabschnitte des teilweise benutzten Tickets auf den Erwerb eines neuen Tickets an. Bei erstattungsfähigen Tarifen rechnet Delta den gegebenenfalls bestehenden Restwert des teilweise benutzten Tickets auf den Erwerb eines neuen Tickets an.

C. Reisebestätigung am selben Tag
Sofern nicht anderweitig in den Tarifbestimmungen angegeben, kann ein Passagier mit einem nicht erstattungsfähigen Ticket auf einen anderen von Delta oder einem Delta Connection Carrier durchgeführten Flug am selben Tag gemäß den Richtlinien unter https://www.delta.com/content/www/en_US/traveling-with-us/ticket-changes-refunds/samedaytravel-changes.html umbuchen, die hiermit aufgenommen werden.

BESTIMMUNG 22: RÜCKERSTATTUNGEN

A. Unfreiwillige Erstattungen

Wenn aufgrund einer Flugstornierung oder einer erheblichen Verspätung bzw. Änderung des Fluges gemäß Bestimmung 19(A) oder einer Beförderungsverweigerung gemäß Bestimmung 7 (außer aufgrund der Nichteinhaltung des Beförderungsvertrags durch den Passagier) eine Rückerstattung erforderlich ist, wird die folgende Rückerstattung direkt an Sie geleistet:

1) Falls kein Teil des Tickets benutzt worden ist, entspricht die Erstattung dem gezahlten Tarif.

2) Falls ein Teil des Tickets benutzt und der Flug an einem der folgenden Orte beendet (unterbrochen) worden ist:

a) Tarifunterbrechungsort – Die Erstattung erfolgt in der Höhe des für die unbenutzte Beförderung ab dem Ort der Flugbeendigung (Unterbrechung) zu dem im Ticket genannten Bestimmungs- oder nächsten Zwischenlandungsort oder zu dem Ort, an dem die Beförderung wiederaufgenommen werden soll, bezahlten Tarifs. Es wird keine Erstattung gewährt, wenn von Delta eine alternative Beförderung geboten und diese vom Passagier akzeptiert wird.

b) Ort in einem Tarifbestandteil – Die Erstattung erfolgt in Höhe der prozentual ungeflogenen Distanz des Tarifbestandteils der Gesamtdistanz durch anteilmäßige Zuordnung des bezahlten Tarifs zum Tarifbestandteil ab dem Ort der Flugbeendigung/-unterbrechung zum auf dem Ticket genannten Reiseziel oder dem nächsten Zwischenlandungsort oder zu dem Ort, an dem die Beförderung wiederaufgenommen werden soll. Es wird keine Erstattung gewährt, wenn von Delta eine alternative Beförderung geboten und diese vom Passagier akzeptiert wird.

B. Freiwillige Erstattungen

1. Nicht erstattungsfähige Tickets

Die meisten von Delta ausgestellten Tickets sind nicht erstattungsfähig. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben oder im Beförderungsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt, erstattet Delta keinen Anteil des nicht erstattungsfähigen Tarifs und keine als Teil des nicht erstattungsfähigen Tickets erhobenen Steuern, Gebühren oder sonstige behördlich bestimmte Abgaben. Wenn Sie Ihr nicht erstattungsfähiges Ticket vor der Abreise stornieren oder ändern, kann vorbehaltlich der geltenden Tarifbestimmungen und anderer Bestimmungen des Beförderungsvertrags der Wert des nicht genutzten Teils eines nicht erstattungsfähigen Tickets (einschließlich Steuern und behördlich erhobener Gebühren oder Abgaben), abzüglich geltender Gebühren von Delta, auf den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta oder auf ein Upgrade oder eine Herabstufung dieser Tickets nach dem Kauf angewendet werden.

Tickets, die zu nicht erstattungsfähigen Tarifen ausgestellt wurden, werden im Fall des Todes eines Passagiers vor dem Reisetag an den Nachlass des verstorbenen Passagiers auf Anfrage erstattet.


2. Voll erstattungsfähige Tickets

Falls Ihr Ticket zu einem Tarif gekauft wurde, der erstattungsfähig ist, leistet Delta auf Ihr Ersuchen Erstattung hinsichtlich des ungenutzten, erstattungsfähigen Teils Ihres Tickets. Sie müssen den ungenutzten Teil Ihres Tickets zum Zeitpunkt des Rückerstattungsantrags überreichen. Wird kein Erstattungsantrag gestellt, kann vorbehaltlich der geltenden Tarifbestimmungen und anderer Bestimmungen des Beförderungsvertrags der Wert des nicht genutzten Teils eines erstattungsfähigen Tickets (einschließlich Steuern und behördlich erhobener Gebühren oder Abgaben) auf den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta oder auf ein Upgrade oder eine Herabstufung dieser Tickets nach dem Kauf angewendet werden. Die Höhe der Erstattung bzw. der gewährten Gutschrift wird wie folgt berechnet: 

(i) Wenn kein Teil des Tickets verwendet wurde, werden der Gesamttarif und alle von Ihnen bezahlten Steuern, Gebühren und Abgaben erstattet bzw. stehen für den Kauf zukünftiger Reisen zur Verfügung.

 (ii) Wenn ein Teil des Tickets in Anspruch genommen wurde, entspricht der für die Erstattung oder Gutschrift zur Verfügung stehende Betrag (a) dem Gesamttarif und allen gezahlten Steuern, Gebühren und Abgaben abzüglich (b) des Tarifs und der Steuern, Gebühren und Abgaben für den genutzten Teil des Tickets.

Wenn Sie Ihr erstattungsfähiges Ticket vor Abflug stornieren oder ändern, oder wenn Sie nicht zum Abflug erscheinen, autorisieren Sie damit Delta und stimmen zu, dass Delta alle verfügbaren Gutschriften oder Erstattungen von Steuern und behördlich auferlegten Gebühren und Abgaben erhält, die von Delta für den ungenutzten Teil des erstattungsfähigen Tickets erhoben werden. Es muss der Wert eines erstattungsfähigen Tickets, der für den Kauf zukünftiger Reisen verfügbar ist, verwendet werden. Alle Reisen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum des ursprünglichen Tickets abgeschlossen werden.

C. Frist für Rückerstattungsanträge

Erstattungen für Tickets werden nur dann vorgenommen, wenn Delta den entsprechenden Antrag sowie etwaige unbenutzte Coupons ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum des Tickets erhält.

D. Art der Erstattung

Delta erstattet berechtigte Tickets wie folgt:

1. Mit Kreditkarte bezahlte Tickets werden auf das Kreditkartenkonto erstattet, mit dem das Ticket gekauft wurde. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von sieben Werktagen, nachdem Delta den Rückerstattungsantrag erhalten hat.

2. Mit Bargeld bezahlte Tickets, falls Bargeld von Delta akzeptiert wird, werden als Scheck an die auf dem Ticket als Passagier benannte Person erstattet. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von 20 Tagen, nachdem Delta die ursprüngliche Rückerstattungsanfrage erhalten hat.

3. Tickets, die gemäß einem UATP (Universal Air Travel Plan) belastet wurden, werden dem belasteten Konto des Abonnenten erstattet. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von 20 Tagen, nachdem Delta die ursprüngliche Rückerstattungsanfrage erhalten hat.

4. Tickets, die für staatliche Transportanfragen ausgestellt wurden, werden gemäß geltenden gesetzlichen Vorschriften ausgestellt.

5. Für Tickets, die mit einer anderen Zahlungsmethode bezahlt wurden, erfolgt die Rückerstattung in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der ursprünglichen Rückerstattungsanfrage bei Delta auf die ursprüngliche Zahlungsform.

D. Falschberechnungen

Ansprüche bei Fehlberechnungen sind nicht gültig und DL übernimmt keine Haftung, falls ein Anspruch mehr als fünfundvierzig (45) Tage nach Ticketausstellung erhoben wird.

BESTIMMUNG 23: WÄHRUNG; NICHT AKZEPTIERTE ODER ANGEFOCHTENE BEZAHLUNGSARTEN

Alle Tarife und Gebühren sind, sofern nicht anderweitig vorgesehen, für Reisen zwischen Orten in den USA in US-Dollar und Cents der gesetzlichen Währung der Vereinigten Staaten. Mit Ausnahme des in diesem Beförderungsvertrag Dargelegten haftet der Passagier für die Gesamtkosten des Tickets und der Gebühren des ausgestellten Tickets, ungeachtet jeglicher Streitsachen, Rückbuchen und nicht akzeptierten Zahlungsarten. Delta behält sich das Recht vor, die entsprechenden Beträge jederzeit zu erheben, einschließlich nach der Beförderung.

BESTIMMUNG 24: GELTENDES RECHT; GESAMTE VEREINBARUNG; HAFTUNGSBEGRENZUNG

Alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Beförderungsvertrag bzw. in Bezug auf das genannte Thema ergebenden Streitigkeiten werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und, sofern nicht von den US-Bundesgesetzen vorweggenommen, von den Gesetzen des US-Bundesstaates Georgia, unabhängig von Konflikten aus widersprüchlichen Rechtsprinzipien und unabhängig vom Rechtsgrund, auf dem die Streitigkeit basiert, geregelt und durchgesetzt. Dieser Beförderungsvertrag, einschließlich der Ticket- und Tarifbestimmungen, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Beförderung durch die Fluggesellschaft dar und ersetzt alle vorherigen Darstellungen, Verständigungen oder Vereinbarungen mündlicher und schriftlicher Art in Bezug auf die Beförderung. Keine anderen Berücksichtigungen, Zusicherungen, Zusagen oder Verständigungen dürfen hervorgehen, weder im Recht noch in Billigkeitssachen.  

Delta übernimmt keine Haftung für jegliche Schadensersatzansprüche, Folgeschäden oder besondere Schäden, die aufgrund der oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen von Delta geleisteten Serviceleistungen entstehen, ungeachtet dessen, ob Delta wusste, dass es zu einem solchen Schaden kommen könnte. Delta übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden aufgrund der Einhaltung von Gesetzen, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien oder aufgrund der Nichteinhaltung von solchen Gesetzen, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien durch den Passagier oder als Folge von Verlass des Passagiers auf Empfehlungen von Delta bezüglich solcher Gesetze, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien.

Die Wahl oder das Scheitern Deltas bei der Durchsetzung irgendwelcher Vorschriften dieses Beförderungsvertrags stellt keine Verzichtserklärung auf Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf diese Vorschrift und andere Vorschriften dar.