Gegenstände für das Fahrzeug, den Haushalt und Elektronikartikel für den persönlichen Gebrauch
Falls Sie mit mechanischen Teilen oder anderen Gegenständen wie häuslichen Reinigungsprodukten reisen, überprüfen Sie zunächst die hier angegebenen Bestimmungen. Auch wenn Delta viele Gegenstände als aufgegebenes Gepäck akzeptiert, sind manche Gegenstände aufgrund ihrer Größe oder Sicherheitsvorkehrungen verboten.
AUTOMOBIL
Im Allgemeinen dürfen Auto- und Fahrzeugteile im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern sie vollständig gesäubert wurden und kein Kraftstoff oder Spuren von Kraftstoff vorhanden sind. Automotorteile dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern die Teile im Originalkarton verpackt und frei von gefährlichen Chemikalien wie Benzin und Öl sind.
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Wenn die Fahrzeugteile, die Sie mitführen möchten, gebraucht sind, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie alle Gefahrstoffreste oder Dämpfe entfernen können, empfehlen wir, diese Teile stattdessen mit einem Paketversand an Ihren Zielort zu schicken.
- Stoßdämpfer, die mit Druckgas versiegelt sind, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Selbst wenn ein Stoßdämpfer nicht mit Druckgas versiegelt ist, jedoch eine Spur oder Dämpfe von Öl oder Benzin aufweist, wird er als Gefahrgut erachtet und vom aufgegebenen Gepäck entfernt.
- Autobatterien und Fahrzeugairbags sind laut den FAA-Richtlinien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
Auch wenn ein Artikel generell erlaubt ist, kann er zusätzlich durchleuchtet oder nicht durch die Sicherheitskontrolle gelassen werden, wenn er während des Screenings einen Alarm auslöst, er womöglich manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken darstellt. Die endgültige Entscheidung, ob bestimmte Gegenstände aus Sicherheitsgründen an Bord erlaubt werden oder nicht, liegt bei der TSA.
HAUSHALTSGEGENSTÄNDE
Sprühdosen (z. B. Desinfektionsmittel und Wäschestärke), Bleichmittel, Waschbenzin, Abflussreiniger sowie Pestizide sind nicht erlaubt.
TRAGBARE ELEKTRONISCHE GERÄTE (Portable Electronic Devices, PEDs)
Geräte mit eingebauten Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien (Laptops, Smartphones, Tablets usw.) sollten im Handgepäck transportiert und nicht als Gepäck aufgegeben werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Geräte vollständig AUSGESCHALTET werden (sich also nicht im Sleep-Modus befinden), damit eine zufällige Aktivierung vermieden wird. Außerdem sollten sie so verpackt sein, dass sie vor Beschädigung geschützt sind.
Pro Person sind maximal 15 tragbare elektronische Geräte gestattet.
Beschädigte, defekte oder zurückgezogene Lithiumbatterien dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen bezüglich zurückgerufener Batterien und Batteriesysteme finden Sie auf der Website Consumer Product Safety Commission.
SMART-GEPÄCK
Neue Entwicklungen für innovatives Gepäck mit integrierten Lithium-Akkus, auch bekannt als „Smart-Gepäck“, werden vermarktet und an Reisende verkauft. Diese Geräte beinhalten Lithium-Akkus, Motoren, Ladegeräte, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder WLAN-Technologie. Die Mitführung von Lithium-Akkus kann gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Diese Geräte bedürfen sorgfältiger Aufmerksamkeit – auch wenn Sie durch die zutreffenden Bestimmungen erlaubt sind.
Beispiele von „Smart“-Gepäck verfügen u. a. über folgende Funktionen:
- Lithium-Ionen-Akkus und Motoren zur Verwendung als persönliches Fortbewegungsgerät, entweder als Tretroller zum Stehen oder als Fahrzeug zum Sitzen. Diese Geräte entsprechen nicht den Kriterien für Mobilitätshilfen.
- Lithium-Ionen-Akkus zum Aufladen von anderen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops.
- GPS Ortungsgeräte mit und ohne GSM-Funktion.
- Bluetooth, RFID und WLAN-Funktion.
- Elektronische Gepäckanhänger.
- Elektronische Schlösser.
- Lithium-Ionen-Akkus, Motoren und Ortungsgeräte (GPS) mit eigenem Antrieb, sodass das Gepäck dem Besitzer „folgen“ kann.
Es gelten die folgenden Einschränkungen beim Transport dieses Smart-Gepäcks:
- Die Lithium-Ionen-Akkus dürfen eine Leistung von 100 Wh nicht übersteigen, es sei denn, der Kunde hat die Zustimmung des Betreibers. In diesem Fall darf die Leistung des Lithium-Akkus die Wattstundenleistung von 160 Wh nicht übersteigen.
- Kunden, die ein smartes Gepäckstück mit herausnehmbarem Lithium-Ionen-Akku aufgeben, müssen diesen entfernen und mit in die Kabine nehmen. Kunden, die ein smartes Gepäckstück mit herausnehmbarem Lithium-Ionen-Akku als Handgepäck mit an Bord nehmen, müssen diesen aus dem vorgesehenen Gehäuse entfernen, bevor sie in das Flugzeug einsteigen. Die Batterie kann nach dem Entfernen aus dem vorgesehenen Gehäuse im Handgepäck verstaut werden. Die herausnehmbare Batterie muss nicht getrennt vom Smart-Gepäck befördert werden.
- Wenn ein als Handgepäck vorgesehenes Gepäckstück am Boarding-Flugsteig oder am Flugzeug aufgegeben wird, um es in den Frachtraum zu laden, muss der Kunde die Lithium-Ionen-Akkus vor dem Einladen aus dem Gepäckstück entnehmen. Der Ersatzakku/das Ladegerät muss in der Kabine mitgeführt werden.