Unkostenbeitrag
Delta-Buchungsregeln – Hinweis auf Unkostenbeitrag für Delta-Buchungen über Amadeus, Travelport/Galileo, Sabre und Worldspan
Nach: Alle Benutzer der Global Distribution Systems (GDS) Amadeus, Travelport/Galileo & Worldspan und Sabre, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle von Delta Air Lines ernannten und von der Airline Reporting Corporation (ARC) zertifizierten Reisebüros, alle nicht von der ARC zertifizierten Reisebüros und Reisedienstleister, alle Agenturpartner, Reisedienstleister und Unternehmen mit CTD-Kennzeichnung und alle nicht von Delta ernannten Abonnenten oder Benutzer der Global Distribution Systems Amadeus, Travelport/Galileo & Worldspan und Sabre, die sich in den 50 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia, in Puerto Rico und auf den US-amerikanischen Jungferninseln befinden (diese Benutzer
werden hierin zusammenfassend als „GDS-Benutzer“ bezeichnet und alle GDS werden hierin zusammenfassend als „Vertriebsdienstleister“ bezeichnet).
Von: Delta Air Lines, Inc.
Betreff: Unkostenbeitrag mit Wirkung vom 01. August 2007
Mit Wirkung vom 01. August 2007 hat Delta einen Unkostenbeitrag für alle GDS-Benutzer (wie oben definiert) eingeführt, die kostenaufwendigere Vertriebsprodukte von Vertriebsdienstleistern (wie oben definiert) für Delta-Buchungen verwenden. Diese GDS-Benutzer müssen sich an den höheren Vertriebskosten beteiligen, die Delta für diese Verwendung entstehen. Delta-Buchungen umfassen alle Buchungen, die den Bezeichnungscode „DL“ benutzen.
Eines der Ziele von Delta besteht darin, seinen Reisebüropartnern und Unternehmenskunden Inhalte über alle Vertriebskanäle kosteneffizient bereitzustellen, damit diese Partner und Kunden die von ihnen gewünschte Verkaufsart nutzen können, um Delta-Produkte zu verkaufen. Reisebüros und andere GDS-Benutzer, die die „bevorzugten Buchungsprodukte“ von Delta verwenden, können auf den Inhalt von Delta zugreifen und sind vom Unkostenbeitrag ausgenommen.
Delta erkennt an, dass einige Reisebüros und andere GDS-Benutzer möglicherweise über ein Produkt eines Vertriebsdienstleisters auf Delta-Inhalte zugreifen möchten, das nicht zu den bevorzugten Buchungsprodukten zählt. Diese „anderen Buchungsprodukte“ sind für Delta teurer, sodass GDS-Benutzern, die diese Kanäle zum Buchen von Delta-Inhalten nutzen, ein Unkostenbeitrag berechnet wird, um diese höheren Kosten zu decken. Zudem kann Delta zu einem späteren Zeitpunkt beschließen, GDS-Benutzern, die eines oder mehrere dieser anderen Buchungsprodukte verwenden, Inhalte nicht zur Verfügung zu stellen.
Im Folgenden sind die Richtlinien und Verfahren von Delta aufgeführt.
1. Berechtigte Reisebüros und Reisedienstleister
Diese Richtlinien und Verfahren gelten für alle Delta-Buchungen ab 01. August 2007 für GDS-Nutzer aus den 50 US-Bundesstaaten, dem District of Columbia, Puerto Rico und den US-Jungferninseln.
2. Unkostenbeitrag
Die folgenden Gebühren gelten mit Wirkung vom 01. August 2007 (zuletzt aktualisiert: 05. November 2007)
BUCHUNGSKANÄLE
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PRODUKTE
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UNKOSTENBEITRAG FÜR DELTA-BUCHUNGEN PRO FLUGABSCHNITT
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Delta
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Bevorzugte Buchungsprodukte
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Keine
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Sabre Galileo Worldspan Amadeus |
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Keine
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Sabre Galileo Worldspan Amadeus |
Andere Buchungsprodukte
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3,50 USD
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* Weitere Produktinformationen erhalten Sie von Delta Air Lines oder vom GDS
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3. Fakturierung und Abrechnung
A. Fakturierung
a. Berechtigte Buchungen – GDS-Benutzern wird eine Rechnung gestellt, basierend auf ihren Netto-Passagierabschnitten (einschließlich berechenbarer passiver Abschnitte), die über andere Buchungsprodukte gebucht wurden, wobei die Buchungsdaten herangezogen werden, die Delta vom entsprechenden Vertriebsdienstleister zur Verfügung gestellt wurden. Wenn ein GDS-Benutzer beispielsweise das andere Buchungsprodukt eines Vertriebsdienstleisters verwendet, um einen PNR mit zwei Flugabschnitten für einen Einzelreisenden für eine Reise von ATL-LGA-ATL zu erstellen, zählt diese Buchung als zwei Brutto-Passagierabschnitte. Wenn das Reisebüro den abschließenden Flugabschnitt storniert (LGA-ATL), würde diesem nur das Erstellen eines netto gebuchten Passagierabschnitts in Rechnung gestellt.
b. Abrechnungszeiträume – Abrechnungszeiträume beginnen am ersten Kalendertag eines Monats und enden am letzten Kalendertag eines Monats. Es gibt folgende relevante Zeiträume für die Unkostenbeiträge: den „Transaktionsmonat“ (d. h. der Kalendermonat, für den Unkostenbeiträge berechnet werden), den „Berichtsmonat“ (d. h. der Monat, der dem Transaktionsmonat folgt) und den „Einzugsmonat“ (d. h. der Monat, in dem die Unkostenbeiträge vom GDS-Benutzer fällig werden).
c. Verarbeitung – In der Regel werden dem GDS-Benutzer Rechnungen für Unkostenbeiträge, die aus der Verwendung des anderen Buchungsprodukts eines Vertriebsdienstleisters entstehen, innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Transaktionsmonats bereitgestellt, im Allgemeinen am oder um den letzten Tag des Berichtsmonats. Die Rechnung für den Transaktionsmonat August wird beispielsweise Anfang Oktober zugesendet.
B. Abrechnung
a. Zahlungsbedingungen – Dem GDS-Benutzer stehen ab dem Tag der Rechnungsstellung 30 Tage zur Zahlung des vollständigen Betrags an Delta zur Verfügung.
b. Vollstreckung – Wenn innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung keine Zahlung erfolgt, zieht Delta den fälligen Betrag von Zahlungen ab, die Delta dem GDS-Benutzer schuldet, einschließlich Bonuszahlungen und Provisionszahlungen. Ferner stellt die Nichtzahlung eine Verletzung dieser Buchungsregel dar. Wenn Unkostenbeiträge von Reisebüros, die von Delta Air Lines ernannt und von der Airline Reporting Corporation (ARC) zertifiziert wurden, ganz oder teilweise nicht bezahlt werden, kann Delta (gemäß dem Agent Reporting Agreement der ARC und dieser Buchungsregel) nach schriftlicher Benachrichtigung an den GDS-Benutzer sofort die Einsetzung dieses GDS-Benutzers und/oder einer Reisebürofiliale dieses GDS-Benutzers durch Delta beenden. Wenn Unkostenbeiträge von Reisebüros, die von Delta Air Lines ernannt und von nicht von der ARC zertifizierten Reisebüros oder von anderen GDS-Benutzern ganz oder teilweise nicht bezahlt werden, kann Delta die Vertriebsdienstleister anweisen, die Berechtigung eines solchen GDS-Benutzers zur Vornahme von Delta-Buchungen außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus kann Delta andere verfügbare Rechtsmittel ergreifen.
c. Gutschriften und Ausnahmen – Gutschriften können nur gewährt werden, wenn Delta bestätigt, dass ein Fehler in der Rechnungsstellung vorliegt. Gutschriften werden auf GDS-Benutzer ausgestellt und können verwendet werden, um die nächste Rechnung ganz oder teilweise zu begleichen. Andere Ausnahmen werden nicht anerkannt.
C. Betreuung
a. Rechnungen enthalten Kontaktinformationen, um GDS-Benutzer bei Fragen zu Einzelheiten der Rechnung und möglichen Fehlern in der Rechnung zu unterstützen.
4. Annahme durch den Abonnenten
Die Annahme dieser neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch jeden GDS-Benutzer sowie die Zustimmung zu diesen neuen Bedingungen durch jeden GDS-Benutzer ist Voraussetzung dafür, dass der GDS-Benutzer weiterhin als Delta-Reisebüro eingesetzt bleibt und/oder dass der GDS-Benutzer weiterhin über das GDS Delta-Buchungen vornehmen kann, je nach Lage des Falls.
Die weitere Vornahme von Buchungen von Delta-Lufttransportdienstleistungen und -produkten gilt als Annahme dieser neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und als Zustimmung zu diesen neuen Bedingungen durch jeden GDS-Benutzer; die erste Delta-Buchung durch einen solchen GDS-Benutzer, die am oder nach dem 01. August 2007 vorgenommen wird, stellt eine solche Annahme und Zustimmung dar.
Delta behält sich das Recht vor, die hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach Ankündigung durch Delta abzuändern oder zu ergänzen.