Medizinische Artikel und Rollstühle
Medizinische Artikel oder Geräte können als zusätzliche Gegenstände kostenlos mit an Bord genommen werden. Manche medizinischen Mittel dürfen zusammen mit dem regulären Handgepäck als „zusätzliches Handgepäck“ mit ins Flugzeug gebracht werden, solange sie den regulären Größen- und Gewichtsbestimmungen entsprechen. Wenn sich die medizinischen Artikel oder das Gerät in einer größeren Tasche mit anderen nicht nötigen Gegenständen befinden, gilt diese Tasche nicht als freies Gepäckstück und unterliegt den normalen Gepäckgebühren. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Medikamente, Hörgeräte und anderen medizinischen Bedarf, der nicht leicht bei Verlust oder Beschädigung ersetzt werden kann, in Ihrem Handgepäck verstauen. Weitere Informationen finden Sie unter Serviceleistungen für barrierefreies Reisen.
BEATMUNGSGERÄT
Ein umluftunabhängiges Beatmungsgerät, das von Rettungsdiensten verwendet wird, ist als aufgegebenes Gepäck zulässig. Es gelten die Standardbestimmungen für aufgegebenes Gepäck.
Falls das Beatmungsgerät über eine angeschlossene Druckluftflasche verfügt, muss das Regulierventil abgeklemmt werden, um eine interne Sichtprüfung zu ermöglichen. Kunden ist es nicht gestattet, eigene Sauerstoffflaschen, -behälter oder andere Behältnisse mit komprimiertem oder flüssigem Sauerstoff mit an Bord zu bringen. Informationen über medizinischen Sauerstoff an Bord oder die Arten von zulässigem Sauerstoff finden Sie in unserer Rubrik Serviceleistungen für barrierefreies Reisen.
NADELN ODER SPRITZEN
Nadeln und Spritzen sind im Handgepäck erlaubt, solange außerdem ein Arzneimittel mitgeführt wird, das ein gedrucktes Etikett der Apotheke mit der Bezeichnung des Medikaments, dem Herstellernamen und/oder das Etikett des Pharmaunternehmens aufweist.
PERSÖNLICHE ROLLSTÜHLE
Wir transportieren alle Arten von Rollstühlen, einschließlich zusammenfaltbaren, zusammenklappbaren oder nicht faltbaren, manuellen Rollstühlen, elektrischen oder Akku-betriebenen Rollstühlen und elektrisch betriebenen Wagen und Rollern, eine zusätzliche Rollstuhlbatterie, Krücken, Stützapparate oder andere Prothesen, solange sich der Passagier, der von diesem Gerät abhängig ist, auf demselben Flug befindet.
Wir bitten Sie, uns mindestens achtundvierzig Stunden vor Abflug darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie einen Rollstuhl mitführen möchten, und dass Sie spätestens eine Stunde vor Abflug am Ticketschalter einchecken, wenn Sie ein batteriebetriebenes Gerät aufgeben wollen. Wir benötigen diese Zeit, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät alle staatlichen Betriebsvorschriften für „gefährliche Güter“ erfüllt.