Beförderungsvertrag: International
BESTIMMUNG 1: Allgemeine Bestimmungen
A. Beförderungsvertrag
Wenn Sie ein Ticket für Reisen mit Delta kaufen, gehen Sie einen Vertrag mit uns ein, an dessen Bedingungen Sie gebunden sind. Die Bedingungen Ihres Vertrags (der „Beförderungsvertrag“) sind festgelegt in:
- Ihrem Ticket;
- diesen Transportbedingungen; und
- den Bestimmungen und Vorschriften unserer veröffentlichten Tarife, die für die Berechnung des für Ihren Reiseverlauf maßgeblichen Tarifs und anderer Gebühren gelten können (die „Tarifbestimmungen“).
Im Folgenden finden Sie die internationalen Transportbedingungen von Delta Air Lines. Wenn Sie Informationen zu früheren Transportbedingungen erhalten möchten, senden Sie uns eine E-Mail. Bitte geben Sie den genauen Tarif sowie das Kaufdatum des Tickets an.
Dieses Dokument stellt die internationalen Transportbedingungen von Delta dar. Es gilt für Reisen auf allen internationalen Reiseverläufen und legt die Bedingungen dar, unter denen Delta die Beförderung von Passagieren anbietet. Flugreisen, die in Gänze innerhalb der USA stattfinden, unterliegen Deltas allgemeinen Tarifrichtlinien für Inlandsflüge. Reisen zwischen den USA und Kanada unterliegen unseren allgemeinen Tarifrichtlinien für Kanada.
Jede Bezugnahme auf „Delta“ in diesem Vertrag gilt für Delta Air Lines, Delta Shuttle und Delta Connection Carrier. Manche von Delta vermarkteten Flüge können durch andere Fluggesellschaften durchgeführt werden. Falls eine andere Fluggesellschaft als Delta Air Lines einen Flug betreibt, geben wir diese in unseren Flugplänen sowie schriftlichen oder mündlichen Kommunikationen mit Ihnen während des Buchungsverfahrens an. Die für Delta geltenden Transportbedingungen, die in diesen Bedingungen dargelegt sind, gelten auch für von Delta Connection und Delta Shuttle durchgeführte Flüge sowie für von Delta vermarktete Codeshare-Flüge.
Delta kann als Vermittler für von anderen Fluggesellschaften, die mit Delta Interline-Abkommen getroffen haben, durchgeführten Transport Tickets ausstellen, Gepäck aufgeben und Reservierungen durchführen. Für von anderen Fluggesellschaften durchgeführte Interline-Flüge gelten die Transportbedingungen dieser Fluggesellschaft. Andere Fluggesellschaften haben ggf. andere, für ihre Flüge geltende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese können direkt bei der anderen Fluggesellschaft eingesehen werden.
Manche Bestimmungen innerhalb dieser Transportbedingungen gelten nur für Ansässige von ausgewählten Ländern oder Regionen oder für Passagiere, die hierher reisen. Alle landes- und regionsspezifischen Bestimmungen und Anforderungen werden in Bestimmung 27 dieser Transportbedingungen dargelegt. B. Änderungen an den Transportbedingungen
B. Änderungen an den Transportbedingungen
Delta kann diese Transportbedingungen jederzeit ändern, sofern damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Ihre Reise unterliegt den Bestimmungen, die am Tag des Ticketkaufs galten. Delta behält sich jedoch das Recht vor, Bestimmungen anzuwenden, die am Tag Ihrer Reise gelten, wenn dies aus betrieblichen Gründen vertretbar und notwendig ist und die Änderung der Bestimmungen keine erheblichen negativen Auswirkungen für Sie hat. Kein Delta-Mitarbeiter oder Ticketaussteller ist befugt, jegliche Bestimmungen dieser Transportbedingungen zu modifizieren, falls dies nicht schriftlich von einer Führungskraft der Delta-Unternehmenszentrale autorisiert worden ist.
BESTIMMUNG 2: FLUGZEITEN UND BETRIEB
Delta unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, Sie und Ihr Gepäck in einem angemessenen Zeitraum von Ihrem Ausgangsort zu Ihrem Reiseziel zu transportieren. Unsere veröffentlichten Flugpläne, Flugzeiten, Flugzeugtypen, Sitzplatzzuweisungen und ähnliche Einzelheiten, die auf Ihrem Ticket oder in den von Delta veröffentlichten Flugplänen angegeben sind, werden jedoch nicht garantiert und sind nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages. Delta kann nach alleinigem Ermessen nach Bedarf des Flugbetriebs alternative Fluggesellschaften oder Flugzeuge einsetzen, die Flugzeiten ändern, Flüge verschieben oder stornieren, Sitzplatzzuweisungen ändern und Zwischenlandungen, die auf Ihrem Flugticket ausgewiesen sind, ändern oder aussetzen. Deltas einzige Haftung im Fall von Änderungen sind in Bestimmung 23 dargelegt. Delta übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Erreichen von Anschlussflügen, die Änderung von Flugplänen, die Änderung von Sitzplatzzuweisungen oder Flugzeugtypen oder die Änderung von Strecken, über die das Unternehmen den Passagier vom im Ticket angegebenen Abflugort zum Bestimmungsort befördert.
BESTIMMUNG 3: DEFINITIONEN
Tiere umfassen zusätzlich zum gewöhnlichen Begriffsinhalt Reptilien, Amphibien, Vögel und Fische.
Geltender Normaltarif bezeichnet den Tarif für einen einfachen Flug, entweder ausdrücklich veröffentlicht oder erstellt durch Kombination, für die im allgemeinen Flugplan der Fluggesellschaft zugewiesenen Serviceklasse des Flugzeugs oder die vom Passagier genutzte Kabine des Flugzeugs.
Anwendbares Recht bezieht sich auf alle Gesetze, Rechtsbestimmungen, Vorschriften, Dekrete, Verträge, Abkommen, Verordnungen und Anweisungen der Fluggesellschaft in dem Umfang, der gemäß dem Beförderungsvertrag für die jeweils erbrachten Serviceleistungen angebracht ist.
Fluggesellschaft bedeutet jede in diesem Tarif als teilnehmend angezeigte Fluggesellschaft.
Co-Terminal – Zwei oder mehr relativ nahe gelegene Flughäfen, die für diesen Tarif als derselbe Ort angesehen werden.
Anschlussticket bezeichnet zwei oder mehrere Tickets, die für einen Passagier gleichzeitig ausgestellt werden und zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
Abkommen bezeichnet das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Abkommen für die Vereinheitlichung bestimmter Richtlinien, die sich auf den internationalen Lufttransport beziehen (Warschauer Abkommen), oder dieses Abkommen in der durch das am 1955 unterzeichnete Haager Protokoll (Haager Abkommen) geänderten Fassung, soweit sie jeweils für den hier behandelten Lufttransport maßgeblich sind.
Tage – Ganze Kalendertage, einschließlich Wochenendtagen und gesetzlichen Feiertagen (jedoch nicht einschließlich des Tages, an dem der Hinweis gesendet wurde).
Delta-Codeshare-Partner – Hat die in Bestimmung 18(H), Zur Fußnote festgelegte Bedeutung.
Abhängige(r) – Der Ehepartner oder das Kind eines Angehörigen des US-Militärs oder eines Mitarbeiters der US-Botschaft, die im Ausland stationiert und auf den Angehörigen oder finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
DoT-Vorschriften zu gefährlichen Materialien bezeichnet die von der Abteilung für Materialtransport des US-Transportministeriums im Kapitel 49 des US-Bundesgesetzbuches, Teil 171 bis 177 (49 CFR 171-177) herausgegebenen Vorschriften zu gefährlichen Materialien, die regelmäßig geändert werden können.
Tarifbestandteil – Der für den Teil eines Reiseverlaufs zwischen dem Ausgangspunkt und dem Zielort oder der Zwischenlandung bezahlte Tarif.
Reiseantrag einer US-Behörde (Government Transport Request, GTR) – Ein zur Bezahlung des Tickets oder zu Autorisierung der Reise eines Passagiers auf offiziellen Dienstreisen der US-Regierung verwendetes Formular.
Gruppe bezeichnet eine in Verbindung mit dem Tarif angegebene Mindestanzahl an Passagieren, wie für die anwendbare Tarifbestimmung festgelegt. Weniger als die Mindestanzahl an Passagieren dürfen nicht mit Gruppentarifen reisen, auch wenn die Mindestanzahl an Tarifen bezahlt wurde, sofern dies nicht gesondert in einer bestimmten Tarifbestimmung gestattet ist.
Enge Familienangehörige bezeichnet Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Stiefeltern, Großeltern, Brüder, Stiefbrüder, Schwestern, Stiefschwestern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.
Interline bezeichnet die Nutzung der Dienstleistungen mehrerer Fluggesellschaften in Verbindung mit einem bestimmten Tarif.
Internationale Beförderung bezeichnet (sofern nicht das Abkommen verbindlich ist) eine Beförderung, bei der sich nach dem Beförderungsvertrag der Abflughafen und jegliche Zielflughäfen in mehr als einem Staat befinden. Nach der hier verwendeten Definition schließt der Begriff „Staat“ alle Territorien ein, die dessen Souveränität, Mandat, Autorität oder Treuhandverwaltung unterliegen.
Vermarktende Fluggesellschaft ist die Fluggesellschaft, die Flüge unter ihrem Code verkauft.
Militärbehörden bezeichnet Dienststellen der US-Armee, Marine und Luftwaffe, der Marineinfanterie, der US-Küstenwache, US Space Force sowie die jeweiligen Akademien der Armee, der Marine, der Luftwaffe, der Küstenwache und der US-Nationalgarde. Die Schulungstruppe der Reserveoffiziere ist hierin nicht enthalten.
Militärpassagiere bezeichnet Militärpersonal der Militärbehörden, das sich im aktiven Dienst befindet oder zu einem Datum innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Reise vom aktiven Militärdienst entlassen wurde.
Person mit Behinderung bezeichnet eine Person, die an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leidet, die wiederum zeitlich unbeschränkt oder zeitweilig eine oder mehrere wichtige Lebensfunktionen wesentlich einschränkt, deren Behinderung bescheinigt ist oder die als in diesem Sinne behindert betrachtet wird. Dieser Begriff wird nach den Vorgaben geltenden Rechts eingehender definiert, einschließlich den in 14 C.F.R. 382,3 festgelegten US-amerikanischen Gesetzen.
Persönlicher Begleiter bezeichnet den Reisebegleiter einer solchen Person mit Behinderung, der sich der persönlichen Bedürfnisse dieser Person annimmt.
Gleichwertige alternative Beförderung bezeichnet eine vergleichbare Beförderung auf dem Luftweg oder eine andere vom Passagier genutzte Art der Beförderung ohne zusätzliche Kosten für ihn, die planmäßig am nächsten Zwischenlandungsort des Passagiers oder – falls ein solcher nicht geplant ist – am Bestimmungsort innerhalb von zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit der ursprünglichen Flüge des Passagiers eintrifft.
Zugehörige Kosten bezeichnet die Kosten, die im Ticketfeld der Tarifzusammenstellung gezeigt werden, Stornierungsgebühren, nicht erstattungsfähige Beträge sowie Umbuchungs-, Umleitungs- und Übergepäckgebühren.
Umleitung bedeutet die Ausstellung eines neuen Tickets oder die Nutzung eines bestehenden Tickets, wobei der Transport zum ursprünglichen Reiseziel abgedeckt wird, jedoch über eine andere Flugstrecke als die auf dem Ticket angegebene.
Hin- und Rückflug bezeichnet eine jegliche Reise, deren letztendliches Reiseziel der Ausgangspunkt ist und deren rechtliche Routenfestlegung aus einem ausgehenden Flug und einem Rückflug besteht. Reservierungen für alle Flugabschnitte der ausgestellten Tickets einer Reise mit einem Tarif für einen Hin- und Rückflug müssen im selben (einem einzigen) Fluggastdatensatz (Passenger Name Record, PNR) bestätigt werden.
Routenfestlegung bezeichnet die Fluggesellschaften, Städte, Serviceklassen und Flugzeugtypen (Jet oder Propeller), mit denen die Beförderung zwischen zwei Orten abgewickelt wird.
Sicherheitsbetreuer bezeichnet eine von Delta benötigte Person, die mit einer Person mit Behinderung reist, gemäß Bestimmung 6(C), Zur Fußnote: um sich der medizinischen Bedürfnisse dieser Person während des Flugs anzunehmen, die Kommunikation dieser Person mit Besatzungsmitgliedern zu erleichtern oder bei der Evakuierung dieser Person aus dem Flugzeug in Notfällen behilflich zu sein.
Selbstständig bedeutet, dass eine Person im Zusammenhang mit einer Behinderung keiner Serviceleistungen bedarf, die über die von der Fluggesellschaft üblicherweise ausgeführten bzw. nach anwendbarem Recht von ihr verlangten Serviceleistungen hinausgehen.
Sonderziehungsrecht bezeichnet eine besondere Währungseinheit, deren Wert fluktuiert und an jedem Banktag neu berechnet wird. Diese Werte sind den meisten Geschäftsbanken bekannt und werden in einigen Zeitungen sowie im IWF-Überblick aufgeführt, der wöchentlich vom Internationalen Währungsfonds online unter: https://www.imf.org/external/np/fin/data/rms_sdrv.aspx, wird in neuem Fenster geöffnet veröffentlicht wird.
Standby-Passagier – Ein Passagier, der je nach Verfügbarkeit eines Sitzplatzes zur Abflugzeit und nachdem alle Passagiere mit einer Reservierung für einen solchen Flug an Bord gemeldet sind, an Bord gemeldet wird. Standby ist nicht für alle Flüge verfügbar.
Zwischenlandung – Eine Zwischenlandung liegt vor, wenn ein Passagier an einem Zwischenort ankommt und der Weiterflug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an diesem Zwischenort stattfindet.
Transfer bezeichnet einen Wechsel vom Flug mit einer Fluggesellschaft zum Flug einer anderen Fluggesellschaft oder einen Wechsel vom Flug einer Fluggesellschaft zu einem anderen Flug derselben Fluggesellschaft mit derselben Flugnummer oder einen Wechsel vom Flug einer Fluggesellschaft zu einem anderen Flug, bei dem es sich um eine Serviceleistung mit einer anderen Flugnummer handelt, und zwar unabhängig davon, ob ein Wechsel des Flugzeugs stattfindet oder nicht.
Transferort bezeichnet jeden Ort, an dem der Passagier von den Serviceleistungen einer Fluggesellschaft auf andere Serviceleistungen derselben Fluggesellschaft (mit anderer Flugnummer) oder auf die Serviceleistungen einer anderen Fluggesellschaft.
Vereinigte Staaten von Amerika – Das Gebiet, bestehend aus den 50 Staaten, dem District of Columbia, Puerto Rico, den Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Kanton, Guam und den Midway- und Wake-Inseln.
US-Streitkräfte/US-Militärbehörden – Einrichtungen der Armee, Marine, Luftwaffe, Marineinfanterie, Küstenwache und Space Force der USA, die jeweiligen Akademien der Armee, Marine, Luftwaffe und Küstenwache, jedoch nicht die Nationalgarde und Schulungstruppen der Reserveoffiziere oder Angehörige der Reservetruppen ohne einen gültigen grünen Ausweis der US-Streitkräfte.
US-Militärangehörige – Sofern nicht anderweitig festgelegt, bezieht sich dies nur aktive Militärangehörige und bezeichnet US-Militärangehörige der US-Militärbehörden mit einem gültigen grünen Ausweis der US-Streitkräfte im aktiven Dienst, die während des genehmigten Fronturlaubs, Urlaubs oder der Ausgeherlaubnis reisen, jedoch nicht zu oder von der zeitlich begrenzten Dienststelle reisende Militärangehörige in zeitlich begrenztem Dienst.
BESTIMMUNG 4: PERSÖNLICHE DATEN
Der Passagier ist sich dessen bewusst, dass der Fluggesellschaft persönliche Daten für die Reservierung einer Beförderung, den Erhalt zusätzlicher Serviceleistungen sowie die Ermöglichung der Einwanderung und Einreisebedingungen übermittelt wurden und diese Regierungsbehörden zur Verfügung gestellt wurden. Zu diesem Zweck erteilt der Passagier, soweit gesetzlich erforderlich, der Fluggesellschaft die Genehmigung, solche Daten in den eigenen Büros zu speichern und an andere Fluggesellschaften und Dienstleister solcher Serviceleistungen zu übermitteln, in welchem Land auch immer sie sich befinden. Alle Passagierinformationen werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Delta gehandhabt (https://www.delta.com/en_US/privacy-and-security).
BESTIMMUNG 5: BEFÖRDERUNG ZWISCHEN FLUGHÄFEN
Außer in den nachstehend angegebenen Fällen betreibt oder bietet Delta keinen Bodentransferdienst zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtzentren. Falls ein Großraum von mehr als einem Flughafen bedient wird und der Passagier einen Anschlussflug mit Ankunft an einem und Abflug an einem anderen Flughafen hat, muss der Transport zwischen diesen Flughäfen vom Passagier auf seine Kosten arrangiert werden. Alle derartigen Dienste werden von unabhängigen Betreibern abgewickelt, die weder jetzt noch in Zukunft als Vertreter oder Angestellte von Delta zu betrachten sind. Auch wenn Ihnen Delta bei der Eingehung von Abmachungen für derartige Bodentransferdienste behilflich sein kann, stimmen Sie zu, dass das Unternehmen nicht für Handlungen oder Unterlassungen solcher unabhängiger Betreiber haftet. Wenn Delta für Sie einen Gutschein ausstellt, der die Kosten für den Dienst eines solchen unabhängigen Betreibers abdeckt, und Sie sich entschließen, den Dienst nicht in Anspruch zu nehmen, hat dieser Gutschein keinen Rückerstattungs- oder Barwert.
Bei einem Flughafenwechsel muss das Gepäck durch den Passagier abgeholt und erneut aufgegeben werden.
BESTIMMUNG 6: BEFÖRDERUNG VON PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN
A) Annahme für die Beförderung
Delta unternimmt alle Anstrengungen, Personen mit Behinderungen unterzubringen, und lehnt den Transport nicht allein aus Gründen der Behinderung ab, sofern dies nach geltendem Recht nicht zulässig oder vorgeschrieben ist.
B) Annahme der Selbständigkeitserklärung
Sofern Delta nicht im Einklang mit Bestimmung 6 (C) festlegt, dass ein Sicherheitsbetreuer aus Gründen der Sicherheit unverzichtbar ist, akzeptiert das Unternehmen die von der betreffenden Person mit Behinderung selbst oder in ihrem Auftrag abgegebene Erklärung in Bezug auf ihre Selbständigkeit. Sobald Delta von der „Selbstständigkeit“ einer Person Kenntnis genommen hat, kann das Unternehmen die Beförderung dieses Passagiers nicht auf der Grundlage ablehnen, dass die Person mit einer Behinderung nicht von einem persönlichen Betreuer begleitet wird, oder aufgrund der Annahme, dass der Passagier einer über das Übliche hinausgehenden Hilfestellung von Mitarbeitern der Fluggesellschaft bei der Erfüllung der Anforderungen des Passagiers bedarf.
C) Für bestimmte Passagiere ist ein mitfliegender Sicherheitsbetreuer erforderlich
Delta kann als Bedingung für die Beförderung verlangen, dass eine Person mit einer Behinderung von einem Sicherheitsbetreuer begleitet wird, falls das Unternehmen der Überzeugung ist, dass ein solcher Betreuer unter den nachstehend beispielhaft aufgezählten Umständen für die Sicherheit unbedingt erforderlich ist:
1) Ein Passagier ist aufgrund einer geistigen Behinderung nicht in der Lage, sicherheitsrelevante Anweisungen zu verstehen oder korrekt darauf zu reagieren,
2) Ein Passagier ist aufgrund stark eingeschränkter körperlicher Mobilität nicht in der Lage, bei seiner eigenen Evakuierung aus dem Flugzeug behilflich zu sein, oder
3) Ein Passagier ist aufgrund schwerwiegender Hör- und Sehbehinderungen nicht in der Lage, mit Delta-Mitarbeitern in ausreichender Form zu kommunizieren, um die Sicherheitseinweisung zu verstehen.
D) Ärztliches Attest
Delta verlangt von Personen mit Behinderungen kein ärztliches Attest als Vorbedingung für die Reise, sofern dies nicht nach geltendem Recht zulässig ist. Delta kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, wenn das Unternehmen in gutem Glauben und unter angemessenem Einsatz seines Ermessensspielraums der Auffassung ist, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass ein Passagier den Flug sicher zurücklegen kann, ohne über das Übliche hinausgehende medizinische Hilfestellung zu benötigen.
E) Sitzplatzbeschränkungen und -zuweisungen
Wenn eine Person mit Behinderung aufgrund ihrer Behinderung einen bestimmten Sitzplatz benötigt, weist ihr Delta nach Möglichkeit einen Sitzplatz zu, der ihren Bedürfnissen gerecht wird und sich neben dem Sitzplatz eines Sicherheitsassistenten oder persönlichen Betreuers befinden kann, der den Passagier auf der Reise begleitet. Personen mit Behinderungen ist es nicht untersagt, Sitze in gekennzeichneten Notausgangsreihen zu belegen, soweit dies nicht nach geltendem Recht vorgeschrieben ist.
F) Annahme von Hilfen
Abgesehen vom regulären Freigepäck akzeptiert Delta kostenlos als bevorzugt aufgegebenes
Gepäck Mobilitätshilfen, zu denen unter anderem folgende zählen:
1) Einen elektrischen Rollstuhl, ein Elektromobil oder einen von Hand bewegten Rollstuhl mit starrem Rahmen,
2) ein von Hand bewegter faltbarer Rollstuhl,
3) einen Rollator, Krücken, Gehstöcke oder Stützapparate
4) jede Art von Gerät, das die Person bei der Kommunikation unterstützt
5) Prothesen oder medizinische Vorrichtungen
Soweit dies aus Platzgründen möglich ist, ermöglicht Delta dem Passagier die kostenlose Verstauung eines manuell betriebenen faltbaren Rollstuhls und anderer kleinerer Mobilitätshilfen in der Passagierkabine während des Flugs. Montage und Demontage von Mobilitätshilfen werden von Delta ohne Berechnung von Kosten vorgenommen. Rollstühle und Mobilitätshilfen werden zuletzt im Flugzeugfrachtraum verstaut und zuerst wieder aus dem Flugzeug verbracht.
G) Zugang mit manuell bewegten Rollstühlen
Soweit dies aufgrund des Platzes und der Einrichtungen möglich ist, gestattet Delta einem Passagier, der einen von Hand bewegten Rollstuhl benutzt, im Rollstuhl zu verbleiben,
1) bis der Passagier den Flugsteig erreicht
2) während sich der Passagier zwischen dem Terminal und der Tür des Flugzeugs bewegt
3) während sich der Passagier zwischen Terminal und Flugzeug bewegt
H) Servicetiere
Delta akzeptiert die kostenlose Beförderung eines Servicetiers, das für die Unterstützung einer Person mit einer Behinderung benötigt wird. Nur speziell für Personen mit Behinderungen ausgebildete Hunde gelten als Servicetiere, unabhängig von der Rasse. Soweit dies möglich ist, weist Delta der Person einen Sitz mit ausreichend Platz für sie selbst und das Servicetier zu. Delta gestattet es, dass das Servicetier die Person an Bord des Flugzeugs begleitet und auf dem Fußboden neben dem Sitz der Person bleibt. Servicetiere dürfen keine Passagiersitzplätze belegen. Delta behält sich das Recht vor, den Transport von Servicetieren abzulehnen, wenn dies nach alleinigem Ermessen des Unternehmens für Zwecke des Komforts oder der Sicherheit von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern oder der Verhütung von Schäden an Eigentum von Delta bzw. seinen Passagieren oder Mitarbeitern vernünftigerweise notwendig ist, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.
I) Serviceleistungen für Personen mit Behinderungen
Auf Anfrage bietet Delta Personen mit Behinderungen die folgenden Serviceleistungen an:
1) Hilfestellung bei der Registrierung am Check-in-Schalter
2) Hilfestellung beim Erreichen des Boarding-Bereichs
3) Hilfestellung beim Betreten und Verlassen des Flugzeugs
4) Hilfestellung beim Verstauen und Wiedererlangen von Handgepäck und aufgegebenem Gepäck
5) Hilfestellung beim Hin- und Rückweg von der Flugzeugtoilette
6) Hilfestellung bei der Fortbewegung zu für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen oder in manchen Fällen der Kontaktaufnahme mit Repräsentanten anderer Fluggesellschaften
7) Wechsel von der eigenen Mobilitätshilfe der Person zu einer von Delta zur Verfügung gestellten Mobilitätshilfe
8) Verbringung der Person auf ihren Sitzplatz nach Benutzung einer Mobilitätshilfe
9) beschränkte Unterstützung bei Mahlzeiten, wie etwa Öffnen von Verpackungen, Identifikation von Bestandteilen und Kleinschneiden großer Essensportionen
10) Ermittlung der Bedürfnisse eines Passagiers in regelmäßigen Abständen während des Flugs
11) Einweisung individueller Passagiere mit Behinderungen und etwaiger Betreuer in Notfallverfahren sowie in den Grundriss der Kabine.
J) Vorabmitteilung bei speziellen Serviceleistungen
Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann Delta für bestimmte spezielle Serviceleistungen, die von Personen mit Behinderungen gewünscht werden, auf einer Vorabmitteilung bestehen. Zu Serviceleistungen nach dieser Regel zählen unter anderem:
1) Transport eines elektrischen Rollstuhls in Flugzeugen mit weniger als 60 Sitzplätzen
2) Bereitstellung von Gefahrstoffverpackungen für Batterien und andere Hilfsvorrichtungen, bei denen diese Art von Verpackung vorgeschrieben ist;
3) Unterbringung von Gruppen, die aus 10 oder mehr Passagieren mit Behinderungen bestehen, als Reisegruppe
4) Bereitstellung eines an Bord befindlichen Rollstuhls in Flugzeugen mit 60 oder mehr Sitzplätzen
5) Transport eines Servicetiers in der Kabine (es sei denn, das Ticket wurde weniger als 48 Stunden vor dem Abflug gekauft);
6) Transport eines Servicetiers auf Flugabschnitten, die planmäßig 8 oder mehr Stunden dauern
7) Unterbringung von Passagieren mit schweren Seh- und Hörbehinderungen
Anfragen dieser Art sollten vom Passagier zum Zeitpunkt der Reservierung und so früh wie möglich gestellt werden. Wenn ein Passagier um eine spezielle Serviceleistung mindestens 48 Stunden vor Abflug ersucht, wird diese von Delta soweit möglich angeboten. Falls ein Passagier weniger als 48 Stunden vor Abflug um eine Serviceleistung ersucht, unternimmt Delta zumutbare Anstrengungen, diese Leistung anzubieten.
K) Betreten und Verlassen des Flugzeugs
Wenn eine Person mit einer Behinderung Hilfe beim Betreten des Flugzeugs, der Belegung des Sitzplatzes oder der Verstauung von Handgepäck wünscht, ermöglicht ihr Delta, das Flugzeug vor anderen Passagieren zu betreten, sofern die zeitlichen Umstände dies zulassen.
L) Kommunikation und Bestätigung von Informationen
Delta sorgt in angemessener Weise dafür, dass Ankündigungen für Passagiere, die Unterbrechungen, Verspätungen, Flugzeitenänderungen, Anschlussflüge, Serviceleistungen an Bord und Abholung des Gepäcks betreffen, Personen mit Behinderung auf verständliche Art und Weise übermittelt werden.
M) Regelmäßige Nachfragen
Wenn Passagiere in Rollstühlen, die sich nicht allein fortbewegen können, auf den Einstieg in ein Flugzeug warten, erkundigt sich Delta in regelmäßigen Abständen nach ihren Bedürfnissen und kümmert sich um diese, sofern die gewünschten Dienstleistungen üblicherweise von Delta angeboten werden.
BESTIMMUNG 7: VERWEIGERUNG EINER BEFÖRDERUNG
Delta hat das Recht, Passagieren die Beförderung zu verweigern oder diese jederzeit aus dem Flugzeug zu entfernen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
A) Behördliche Anordnung und höhere Gewalt
Wann immer zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften oder gesetzlichen Anweisungen oder Anordnungen notwendig oder wenn nach Deltas alleinigem Ermessen aufgrund von Wetter- oder anderen Bedingungen, die sich Deltas Kontrolle entziehen, einschließlich Naturkatastrophen, Arbeitsniederlegungen, Unruhen, Embargos, Krieg und anderen ähnlichen Situationen höherer Gewalt ratsam.
B) Durchsuchung von Passagieren oder Vermögensgegenständen
Wenn ein Passagier es ablehnt, die Durchsuchung seiner Person oder seiner Vermögensgegenstände auf Sprengstoffe, Waffen, gefährliche Materialien oder andere verbotene Artikel zu gestatten.
C) Nachweis der Identität
Wann immer ein Passagier es ablehnt, einen zufriedenstellenden Ausweis auf Anfrage vorzulegen.
D) Grenzüberschreitende Flugreisen
Wenn ein Passagier über internationale Grenzen reist, sofern
1) die Reisedokumente des betreffenden Passagiers nicht in Ordnung sind oder
2) die fragliche Beförderung gesetzwidrig wäre
E) Nichtbefolgung der Richtlinien von Delta oder des Beförderungsvertrags
Wenn ein Passagier (oder der Ticketkäufer oder sein jeweiliger Vertreter oder Reisebüro) eine der Richtlinien oder Vorschriften von Delta oder irgendeine Bedingung des Beförderungsvertrags nicht befolgt oder eine Befolgung ablehnt.
F) Verhalten oder Zustand von Passagieren
14Delta lehnt die Beförderung einer Person mit Behinderung im Sinne der Definition in C.F.R. § 382,5 und 382,31 nicht auf der Grundlage seiner Behinderung ab, sofern dies nicht nach geltendem Recht möglich oder vorgeschrieben ist. Delta lehnt Beförderungen nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Herkunftsland, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung oder Abstammung ab. In anderen Fällen als bei Vorliegen dieser Merkmale kann Delta die Beförderung eines Passagiers ablehnen oder einen Passagier aus seinen Flugzeugen entfernen, wenn die Ablehnung der Beförderung oder die Entfernung des Passagiers nach alleinigem Ermessen des Unternehmens aus Gründen des Komforts oder der Sicherheit dieses Passagiers oder anderer Passagiere oder Mitarbeiter von Delta oder zur Verhütung von Schäden am Eigentum von Delta oder seiner Passagiere bzw. Mitarbeiter vernünftigerweise notwendig ist. Delta kann unter anderem in folgenden Fällen die Beförderung von Passagieren ablehnen oder diese aus seinen Flugzeugen entfernen:
1) Falls der Passagier sich ordnungswidrig, beleidigend oder gewalttätig verhält oder dem Anschein nach betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht
2) Falls der Passagier barfüßig ist
3) Falls der Passagier die Flugbesatzung bei der Durchführung ihrer Arbeit unterbricht oder den Anweisungen eines Besatzungsmitglieds nicht folgt
4) Falls der Passagier eine ansteckende Krankheit hat, die gegebenenfalls während des normalen Flugverlaufs auf andere Passagiere übertragen werden kann
5) Falls der Passagier nicht mit geschlossenem Sicherheitsgurt auf einem Sitzplatz sitzen kann
6) Falls das Verhalten des Passagiers gefährlich sein könnte und eine Gefahr für ihn selbst, die Besatzung oder andere Passagiere sowie für das Flugzeug der Fluggesellschaft bzw. deren Eigentum oder das Eigentum des Passagiers darstellen könnte
7) Falls der Passagier ernsthaft erkrankt ist, es sei denn, er kann eine ärztliche Erlaubnis für eine Flugreise vorlegen
8) Falls der Passagier aufgrund seines Verhaltens, seiner Kleidung, Hygiene oder seines Geruchs ein unangemessenes Risiko für Beleidigung oder Belästigung anderer Passagiere darstellt.
G) Regressanspruch von Passagieren
Passagiere, Ticketkäufer und ihre jeweiligen Vertreter und Reisebüros dürfen sich an keinem Verhalten beteiligen, das Delta berechtigt, die Beförderung gemäß dieser Regel abzulehnen. Der einzige Anspruch eines Passagiers, dem die Beförderung verweigert oder der aus einem in dieser Bestimmung genannten Grund abgewiesen wird, ist die Erstattung des Wertes des nicht genutzten Teils seines Flugtickets gemäß Bestimmung 23.
BESTIMMUNG 8: BEFÖRDERUNG VON KINDERN
A) Begleitete Kinder
(1) Allgemeine Bestimmungen
Soweit nicht nach dieser Bestimmung zulässig, werden Kinder unter 15 Jahren nicht für die Beförderung angenommen, wenn sie nicht auf demselben Flug in derselben Kabine von einem Elternteil, gesetzlichem Vormund oder einem anderen Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden. Delta benötigt ggf. Dokumente, um das Alter Ihres Kindes beim Check-in zu verifizieren. Akzeptiert werden ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde oder ein anderer offizieller Identifikationsnachweis.
(2) Begleitete Kinder unter 2 Jahren.
Ein Kind unter 2 Jahren, das keinen Sitzplatz besetzt, kann nach Bezahlung des anwendbaren Kleinkindertarifs (einschließlich Steuern) mit einem den Normaltarif bezahlenden Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren oder einem Elternteil/gesetzlichen Vormund reisen. Für weitere Kleinkinder sowie Kleinkinder, die einen Sitzplatz besetzen, ist der jeweilige Normaltarif zu bezahlen. Jeder Erwachsene darf mit maximal 2 Kleinkindern reisen. Delta empfiehlt, Kinder, die einen Sitzplatz besetzen, in einem zugelassenen Kindersitz unterzubringen. Für Kleinkinder, die ihren zweiten Geburtstag während einer Flugreise erreichen, muss ein Sitzplatz gebucht und der dafür geltende Normaltarif für die gesamte Reise gezahlt werden.
(3) Begleitete Kinder ab 2 Jahren
Der Tarif für Kinder ab 2 Jahren ist der geltende Normaltarif.
B) Nicht begleitete Kinder unter 15 Jahren.
Kinder unter 15 Jahren können mit Delta nur zu den folgenden Bedingungen ohne Begleitung reisen:
(1) Kinder unter 5 Jahren
Kinder unter 5 Jahren werden nicht für Reisen ohne Begleitung angenommen.
(2) Kinder von 5 bis 14 Jahren
Unbegleitete Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren dürfen nur auf Nonstop-Flügen reisen und nicht auf Flüge anderer Fluggesellschaften umsteigen. Unbegleitete Kinder im Alter von 8 bis 14 Jahren dürfen auf Nonstop- und Anschlussflügen von Delta reisen, jedoch nicht auf Flüge anderer Fluggesellschaften umsteigen, mit der Ausnahme von Delta Connection, KLM, Air France und Aeromexico.
C) Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige
(1) Wann Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige vorgeschrieben sind
Soweit in dieser Bestimmung keine anderen Regelungen getroffen werden, sind Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige bei allen von Delta für die Beförderung angenommenen Passagieren unter 15 Jahren vorgeschrieben.
(2) Erläuterung der Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige
Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige beinhalten, dass Delta das Kind ab dem Zeitpunkt des Einstiegs bis zu dem Zeitpunkt beaufsichtigt, an dem das Kind am Zwischenlandungs- oder Bestimmungsort abgeholt wird. Delta übernimmt keine finanziellen oder Vormundschaftspflichten für unbegleitete Kinder, die über diejenigen gegenüber erwachsenen Passagieren hinausgehen. Delta ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Identifizierung der für die Abholung des Kindes am Transfer- oder endgültigen Bestimmungsort verantwortlichen Person zu verlangen. Unbegleitete Minderjährige müssen mit einem bis zum Bestimmungsort bestätigten Ticket reisen und dürfen weder für den letzten Anschlussflug des Abends gebucht werden (mit Ausnahme von Strecken, auf denen es nur einen Anschlussflug gibt und dieser gleichzeitig der letzte Flug des Tages ist oder von Flügen ab bzw. nach Alaska oder Hawaii) noch auf Flügen reisen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie den Bestimmungsort des Kindes nicht erreichen oder umgehen. Delta setzt voraus, dass das Kind von einem Elternteil oder verantwortlichen Erwachsenen bis zum Einstieg begleitet wird und dieser Erwachsene den Namen, die Telefonnummer und die Adresse der Person hinterlässt, die das Kind am Transfer- oder endgültigen Bestimmungsort abholt. Delta behält sich das Recht vor, die Übergabe eines unbegleiteten Kindes an jedermann außer der vorab genannten Person zu verweigern. Delta-Mitarbeiter können unbegleiteten Minderjährigen keine Medikamente verabreichen. Unbegleitete Minderjährige dürfen nicht auf einem Inlandsflug von mehr als 2 Stunden Dauer reisen, der zwischen 21.00 und 05.00 Uhr startet („Nachtflug“). Diese Beschränkung gilt nicht für Nachtflüge nach/von Hawaii und Alaska. Allerdings darf ein unbegleiteter Minderjähriger auf einem Nachtflug von Hawaii oder Alaska nicht auf einen Inlandsnachtflug oder den letzten Flug des Tages umsteigen, es sei denn, dies ist der einzige Flug an diesem Tag.
D) Nicht begleitete Kinder zwischen 15 und 17 Jahren
Obwohl nicht vorgeschrieben, kann ein Elternteil oder Vormund die angesprochenen Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige zwischen 15 und 17 Jahren anfordern. In diesem Fall werden die jeweiligen Gebühren für Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige berechnet.
E) Gebühren für Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige
Abgesehen vom jeweiligen Tarif ist für unbegleitete Minderjährige, für die die entsprechenden Serviceleistungen vorgeschrieben oder angefordert worden sind, eine Gebühr für Serviceleistungen für unbegleitete Minderjährige in der nachstehend angegebenen Höhe zu bezahlen. Delta behält sich das Recht vor, die Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen abzulehnen, für die die entsprechenden Serviceleistungen vorgeschrieben oder angefordert worden sind, die diesbezügliche Gebühr jedoch nicht bezahlt worden ist. Falls 2 oder mehrere unbegleitete Minderjährige derselben unmittelbaren Familie mit einem gemeinsam ausgestellten Ticket reisen, wird nur eine Servicegebühr erhoben.
Auf die Servicegebühr für unbegleitete Minderjährige wird verwiesen.
F) Verweigerung der Reise für unbegleitete Minderjährige
Delta kann das Reisen unbegleiteter Minderjähriger zeitweise nicht gestatten bzw. das Kind auf einen alternativen Flug umbuchen, wenn die Möglichkeit besteht, dass schlechtes Wetter und irreguläre Betriebsbedingungen oder andere Umstände die Umleitung eines Flugs verursachen können. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass diese Regel auch für allein reisende Kinder von 15 bis 17 Jahren gilt, für die kein Service für unbegleitete Minderjährige angefordert wurde. Wenn Delta den Transport eines unbegleiteten Minderjährigen unter diesen Umständen ablehnt, gilt Regel 7(G) dieser Transportbedingungen.
G) Nachweis der Reiseerlaubnis
Minderjährige im Alter von mindestens (12) Jahren, jedoch unter (18) Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Vormunds reisen, müssen gegenüber dem Büro oder der Reiseagentur, die das Ticket bucht, nachweisen, dass Elternteil oder Vormund von ihrer Reise wissen und die Erlaubnis für die Reise und zum Verlassen des Ursprungslandes erteilt haben. Falls die vorhandene Zeit dies vor dem Abflug gestattet, wird für diese Zwecke eine schriftliche Erklärung von Elternteil oder Vormund benötigt, die im Fall einer Reise ins Ausland ferner anzugeben hat, dass der/die Minderjährige(n) verantwortliche Personen im Bestimmungsland besucht/besuchen und während ihres dortigen Aufenthalts unter deren Obhut steht/stehen. Falls die Buchung zeitlich so nahe an der Abflugzeit vorgenommen wurde, dass eine schriftliche Erklärung nicht zu erlangen ist, ist eine mündliche Versicherung durch einen Elternteil oder einen Vormund vorgeschrieben.
BESTIMMUNG 9: SPEZIELL AUSGEBILDETE SERVICE-HUNDE
Delta akzeptiert die Beförderung ausgebildeter Hunde ohne Gebühr: (1) zur Führung von Blinden, falls der Hund einen Passagier mit Sehstörungen begleitet, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, (2) zur Unterstützung von Tauben, wenn der Hund einen hörgeschädigten Passagier begleitet, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, (3) zur Unterstützung eines physisch oder psychisch eingeschränkten Passagiers, der auf einen solchen Hund angewiesen ist, oder (4) zum Aufspüren von Sprengstoffen oder zur Suche und Rettung, nur wenn der Hund von einem zur Haltung von Hunden ausgebildeten Angehörigen des US-Militärs oder der US-Regierung begleitet wird. In den vorstehenden Fällen (1) und (2) nimmt Delta diese Hunde auch dann an, wenn sie von ihrem Ausbilder begleitet werden und auf dem Weg zum Wohnsitz des Eigentümers für Ausbildungszwecke unterwegs sind. In allen Fällen ist es gestattet, dass der Servicehund den betreffenden Passagier in die Kabine begleitet, nicht jedoch, dass er einen Sitzplatz belegt.
BESTIMMUNG 10: NICHTRAUCHERFLUG
Delta verbietet das Rauchen und die Benutzung rauchloser Tabakprodukte (einschließlich E-Zigaretten und Verdampfer) auf allen Flügen.
BESTIMMUNG 11: PASSAGIERE MIT MEDIZINISCHEM SAUERSTOFF
Auf von Delta oder Delta Connection Carrier durchgeführten Flügen werden nur von der Bundesluftfahrtbehörde (FAA) genehmigte tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs) für medizinischen Sauerstoff an Bord akzeptiert. Eine Benachrichtigung 48 Stunden im Voraus ist notwendig. Siehe Hilfsgeräte und Arzneimittel | Delta Air Lines benötigt die Bescheinigung eines zugelassenen Arztes sowie eine medizinische Untersuchung vor dem Flug. Eine ärztliche Untersuchung wird dem Passagier von Delta kostenlos geboten. Falls der Passagier nach Abschluss der ärztlichen Untersuchung eine freiwillige Änderung an seiner Flugreise vornimmt, ist eine erneute Untersuchung notwendig. Passagiere, die auf einem Delta-Flug POCs benötigen, dürfen nicht auf Sitzplätzen in einer Notausgangsreihe oder vor Trennwänden untergebracht werden.
A) Sie müssen Ihr gültiges Ticket für die Beförderung vorlegen, das Sie nur für die Beförderung zwischen dem Abflug- und Ankunftsort über die ausgestellte Flugstrecke berechtigt.
B) Tickets sind nicht übertragbar. Der Erwerber des Tickets und der Passagier sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Name des Passagiers im Ticket korrekt wiedergegeben ist. Die Vorlage eines Tickets für die Beförderung durch jemand anderen als den auf dem Ticket genannten Passagier führt zur Ungültigkeit des Tickets.
C) Tickets sind nur für Reisen gültig, wenn Sie in Übereinstimmung mit allen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkaufs genutzt werden.
D) Sollte ein Ticket aufgrund der Nichteinhaltung des Beförderungsvertrags durch den Kunden ungültig werden, hat Delta folgende Möglichkeiten:
1) Stornierung des restlichen Reiseverlaufs des Passagiers oder der Buchung
2) Beschlagnahmung ungenutzter Teile des Tickets
3) Verweigerung des Einstiegs oder Durchsuchen des Gepäcks des Passagiers
4) Bewertung des vertretbaren Restwerts des Tickets, wobei der Wert nicht weniger als der Unterschied zwischen dem tatsächlich bezahlten Tarif und dem niedrigsten geltenden Tarif des tatsächlichen Reiseverlaufs des Passagier sein darf
E) Verfall des Tickets
Ein Ticket ist ein Jahr ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum gültig. Die Reise muss innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums begonnen werden. Ab Antritt der Reise müssen alle Reisen innerhalb eines Jahres ab Datum des Reiseantritts abgeschlossen sein.
Falls ein Ticket umgetauscht oder neu ausgestellt wird, gilt Folgendes:
a) Ein unbenutztes Ticket muss innerhalb der ursprünglichen Gültigkeitsdauer von einem Jahr umgetauscht werden und erhält ein neues Ausstellungsdatum, aber unter Beibehaltung der ursprünglichen Gültigkeitsdauer, das sich nach dem Datum des Umtausches richtet. Die Reise muss innerhalb des ursprünglichen Gültigkeitszeitraums beginnen und alle Reisen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Reise begonnen hat, abgeschlossen sein.
b) Wenn die Reise innerhalb der ursprünglichen Gültigkeitsdauer angetreten wurde, muss das Ticket neu ausgestellt und die gesamte Reise innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Reiseantritts abgeschlossen werden.
Hinweis – Manche Tarife haben möglicherweise eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. In diesem Fall haben die spezifischen, mit dem Tarif verbundenen Bestimmungen Vorrang.
Falls der Passagier das Ticket oder einen Teil des Tickets vor dem Ablaufdatum aufgrund von Platzmangel oder Flugstornierungen nicht nutzen kann, behält das Ticket seine Gültigkeit, bis Platz zur Verfügung steht.
F) Ein elektronisches Ticket (eTicket/ET) ist die Aufzeichnung der entsprechenden Vereinbarung, die im elektronischen Reservierungssystem der Fluggesellschaft verwahrt und bearbeitet wird. Dem Erwerber des elektronischen Tickets wird eine schriftliche Quittung ausgehändigt, die ein Geschäftszeichen für die Wiederauffindung der Aufzeichnung im Reservierungssystem der Fluggesellschaft sowie eine Zusammenfassung der Ticketinformationen aufweist. Die Fluggesellschaft kann die Ausstellung eines elektronischen Tickets (ET) unabhängig von Markt, Fluggesellschaft, Zahlungsmethode und Kundentyp (einschließlich Mitgliedern von SkyMiles und Vielfliegerprogrammen beteiligter Fluggesellschaften) vorschreiben
G) Gebühr für externe Neuausstellung von Tickets
Delta erhebt eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50,00 USD für eine Neuausstellung von Tickets durch Delta, die ursprünglich von einer anderen Quelle in den USA oder Kanada ausgestellt wurden. Diese Gebühr fällt jedoch nicht für am selben Tag bestätigte Transaktionen, bei unregelmäßigem Betrieb (wie von Delta nach alleinigem Ermessen festgelegt) oder Änderungen an den Flugzeiten, Neuausstellungen aufgrund eines SkyMiles-Upgrades, auf delta.com neu ausgestellten Tickets oder zu Militär- oder Regierungstarifen ausgestellten Tickets an. Diese Gebühr wird für alle Änderungen an ausgestellten Tickets auf Wunsch des Passagiers berechnet.
H) Zusätzliche Gebühren für die Ticketausstellung
Zusätzlich zum ansonsten geltenden Tarif erhebt Delta für Tickets, die direkt über Delta Reservations in Europa gekauft werden, zum Zeitpunkt der Ticketausstellung eine weitere Ticket-Ausstellungsgebühr, wie auf delta.com (siehe https://www.delta.com/en_US/traveling-with-us/baggage/before-your-trip/checked#DirectTicketing) angegeben. Diese Zusatzgebühr ist nicht erstattungsfähig und im dem Passagier zum Zeitpunkt der Ticketausstellung genannten Gesamttarif enthalten. Diese Zusatzgebühren finden keine Anwendung bei Tickets, die direkt von Delta bei delta.com erworben werden.
I) Kapazitätseinschränkungen
Delta begrenzt die Anzahl an beförderten Passagieren auf jedem Flug in jeder Tarifklasse oder Kabine. Diese Tarife und Tarifklassen sind nicht zwingend auf allen Flügen oder in allen Märkten verfügbar. Der Anzahl der verfügbaren Sitzplätze auf einem Flug wird nach bestem Ermessen von Delta und anhand der erwarteten Gesamtzahl an Passagieren auf dem jeweiligen Flug festgelegt.
BESTIMMUNG 13: RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG
Keine Reservierung mit Delta ist gültig, bis die Verfügbarkeit und Zuweisung des reservierten Platzes durch Delta oder einen Mitarbeiter bestätigt wurde und im elektronischen Reservierungssystem von Delta eingetragen wurde.
Sofern keine frühere Frist für die Ticketausstellung durch die geltende Tarifbestimmung oder eine anderweitige Vereinbarung zwischen Delta und dem Passagier festgelegt wird, muss Delta mindestens 60 Minuten vor dem planmäßigen Abflug die Bezahlung erhalten und die Ticketausstellung erfolgen. Eine Nichteinhaltung der Frist für diese Ticketausstellung oder einer früheren Frist für die Ticketausstellung durch die geltende Tarifbestimmung oder eine andere Vereinbarung mit dem Passagier hat die Stornierung der Reservierung ohne Ankündigung zur Folge. Eine Auflistung der Flughäfen mit einer früheren Frist für die Ticketausstellung ist auf delta.com/checkin verfügbar und ist durch diesen Verweis hiermit aufgenommen.
BESTIMMUNG 14: STORNIERUNG VON RESERVIERUNGEN
A) Delta storniert Reservierungen von Passagieren, wann immer eine solche Vorgehensweise notwendig ist, um Gesetze oder behördliche Vorschriften, Anweisungen oder Aufforderungen zu befolgen, wenn Behörden eine Beförderung in Notfällen in Verbindung mit der nationalen Verteidigung verlangen oder wann immer eine solche Vorgehensweise aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen Ereignissen außerhalb ihrer Kontrolle notwendig oder ratsam ist.
B) Das Secure-Flight-Programm der US-amerikanischen Transportation Security Agency erfordert, dass Delta die folgenden zusätzlichen Informationen von Passagieren sammelt, wenn diese eine Buchung für einen Flug innerhalb der, in die oder aus den Vereinigten Staaten mit internationalen, von US-amerikanischen Fluggesellschaften durchgeführten Direktflügen vornehmen:
1) Vollständiger Name (erforderlich), wie er auf einem für Reisen anerkannten offiziellen Ausweisdokument angegeben ist
2) Geburtsdatum (erforderlich)
3) Geschlecht (erforderlich)
4) Redress-Nummer (optional)
Delta kann Ihre Reservierung stornieren, wenn die Reservierung nicht mindestens 72 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug die erforderlichen Secure-Flight-Passagierdaten (vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht) enthält. Diese Stornierungsgrundsätze gelten für alle Delta-Tickets, einschließlich Tickets für von Codeshare-Partnern durchgeführte Flüge.
C) Nichterscheinen
Falls Sie für einen Flug in Ihrem Reiseverlauf nicht erscheinen, ohne Delta im Voraus vor Abflug darüber in Kenntnis zu setzen, storniert Delta ggf. Ihre Reservierung für alle verbleibenden Flüge in Ihrem Reiseverlauf. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, wird Ihr Ticket im Falle eines nicht erstattungsfähigen Tickets keinen Restwert mehr haben.
D) Fristen für den Check-in am Flughafen
1) Reservierungen, die Stornierungen aufgrund von verpassten Fristen für Check-in oder Einstieg unterliegen
Ihre Reservierung kann storniert werden, falls Sie nicht fristgemäß nach den geltenden Check-in-Verfahren für Ihren Flug einchecken oder falls Sie sich nicht fristgemäß für den Einstieg am Flugsteig befinden. Es gelten die am Reisetag in Kraft befindlichen und auf delta.com veröffentlichten Fristen für den Check-in und Einstieg.
2) Verantwortung des Passagiers, ausreichend Zeit einzuplanen
Sie müssen mit ausreichend Zeit für alle Check-in-Verfahren, eine vollständige Sicherheitskontrolle und die Einhaltung aller weiteren Regierungsanforderung und Abreiseprozesse ankommen. Außerdem müssen Sie fristgemäß für den Einstieg am Flugsteig eintreffen. Delta verzögert keine Flüge für Passagiere, die nicht pünktlich für den Einstieg am Flugsteig eintreffen und übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung durch Passagiere entstehen.
BESTIMMUNG 15: TARIFE
A) Nur für Reiseverläufe mit ausgestellten Tickets geltende Tarife
Tarife gelten nur für Reisen zwischen den für diesen Tarif veröffentlichten Punkten. Tickets können nicht zu veröffentlichten Tarifen zu bzw. ab einem weiter entfernt gelegenen Punkt als dem bereisten Punkt ausgestellt werden, auch wenn die Ausstellung eines solchen Tickets ggf. einen günstigeren Tarif zur Folge hat.
B) Fehlerhafte Tarife
Delta unternimmt zumutbare Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle vom Unternehmen veröffentlichten Tarife korrekt und für Verkaufszwecke zur Verfügung stehen. Delta bietet jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen keine Tickets zum Nulltarif, mit fehlerhaften Tarifen oder augenscheinlich fehlerhaften Tarifen an und hat dies auch nicht vor. Falls irrtümlich für Verkaufszwecke ein Tarif veröffentlicht und ein Ticket zu diesem irrtümlichen Tarif ausgestellt worden ist, bevor der Irrtum korrigiert werden konnte, behält sich Delta das Recht vor, den Ticketkauf zu stornieren und alle vom Käufer bezahlten Beträge zu erstatten oder auf dessen Wunsch das Ticket zum korrekten Preis neu auszustellen.
In diesem Fall erstattet Delta alle vertretbaren, tatsächlichen, nicht erstattungsfähigen und nachweisbaren Auslagen, die dem Käufer aufgrund des Ticketkaufs angefallen sind. Der Käufer muss Belege oder andere Beweismittel solcher tatsächlicher Kosten dem Erstattungsantrag unterstützend beifügen.
C) Umgehung von veröffentlichten Tarifen
Delta verbietet Buchungspraktiken, die es beabsichtigen, von Delta für Ihren Reiseverlauf veröffentlichte Tarife zu umgehen. Diese Praktiken beinhalten unter anderem:
1) Aufeinanderfolgende Ticketausstellung – Der Kauf oder die Nutzung von zwei oder mehr Tickets, die zu Hin- und Rückflugtarifen ausgestellt wurden, oder die Kombination von zwei oder mehr Hin- und Rückflugtarifen auf demselben Ticket.
2) „Throwaway-Ticketausstellung“ – Der Kauf oder die Nutzung von Hin- und Rückflugtarifen auf einfacher Strecke.
3) „Hidden-City-/Point-Beyond-Ticketausstellung“ – Der Kauf oder die Nutzung eines Tarifs ab einem Ausgangspunkt vor dem tatsächlichen Abflugort des Passagiers oder nach dem tatsächlichen Reiseziel eines Passagiers.
Wenn der Passagier, der Ticketkäufer oder seine jeweiligen Vertreter oder Reisebüros eine verbotene Ticketing-Praxis gemäß dieser Regel 15(C) genutzt haben, behält sich Delta das Recht vor, ungenutzte Teile des Tickets des Passagiers zu stornieren, den Restwert des ungenutzten Teils des Tickets zu stornieren, das Boarding des Passagiers oder das Aufgeben von Gepäck zu verweigern oder, wenn der Passagier an Bord gelassen wird, dem Passagier den anwendbaren Normaltarif in Rechnung zu stellen.
D) Wenn ein Tarif zwischen 2 Punkten nicht ausdrücklich über einen gewünschten Reiseverlauf veröffentlicht ist, wird der Tarif durch die Kombination von zwei oder mehr separaten Tarifen über den gewünschten Reiseverlauf des Passagiers vom Ausgangspunkt bis zum Reiseziel erstellt, die den niedrigsten Tarif für die genutzte Serviceklasse darstellen. Dies gilt, sofern der kombinierte Tarif den günstigsten Tarif in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung und geltenden Tarifbestimmungen nicht überschreitet. Die direkten Verkaufskanäle von Delta bieten Kunden die günstigsten veröffentlichten Tarife für Reiseverläufe mit Flügen von Delta, Delta Connection, Delta Shuttle und Delta Codeshare für die gewünschten Flüge, Daten und die Serviceklasse, auf die unsere Mitarbeiter Zugriff haben. In einigen Fällen müssen Kunden möglicherweise einen bevorzugten Reiseverlauf bestimmen, bevor der niedrigste veröffentlichte Tarif und zusätzliche Tarifpreisoptionen für diesen Reiseverlauf angezeigt werden. Bitte beachten Sie, dass Delta Ihnen für den von Ihnen gewünschten Flughafen und Reiseverlaufstyp den günstigsten veröffentlichten Tarif anbietet. Wir suchen nicht nach und nennen keine Tarife für andere Reiseverläufe, einschließlich kombinierter einfacher Flüge oder anderer Tarife. Nicht über Delta direkt verfügbare Tarife beinhalten unter anderem nicht veröffentlichte Tarife, Mengentarife, ausgehandelte Tarife, Reisepakets- oder Pauschaltarife und nur über Websites erhältliche Ermäßigungen.
E) Doppelte, ausgedachte und unmögliche/unlogische Buchungen
Delta verbietet doppelte, unmögliche oder ausgedachte Buchungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mehrere widersprüchliche Reiseverläufe für denselben Passagier am selben Tag oder Buchungen mit Anschlussflügen, die vor der Ankunft des Hinflugs abfliegen. Im Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung dieser Regel behält sich Delta folgende Rechte vor:
- Stornierung einer solchen Buchung, für die kein Ticket ausgestellt wurde
- Stornierung und Rückerstattung einer solchen Buchung, für die ein Ticket zu einem erstattungsfähigen Tarif gemäß den Bestimmungen 23(A) und 23(B) ausgestellt wurde, oder
- Stornierung einer solchen Buchung, für die ein Ticket zu einem nicht erstattungsfähigen Tarif ausgestellt wurde, und Angabe des Werts des Tarifs für den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta, so, als ob die Buchung vom Passagier freiwillig storniert worden sei, gemäß Bestimmung 23(B)(2)(ii).
BESTIMMUNG 16: REISEDOKUMENTE, TOURISTENAUSWEISE SOWIE REISESTEUERN UND -AUSGABEN
A) EINHALTUNG GELTENDEN RECHTS
Der Passagier hat alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Rechtsverordnungen, Anforderungen oder Reiseauflagen von Ländern, aus denen, in die oder über die geflogen wird, zu befolgen. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für schriftliche oder mündliche Unterstützung, Anweisungen oder von der Fluggesellschaft an den Passagier gegebene Informationen für den Erhalt benötigter Unterlagen oder die Einhaltung geltender Gesetze oder für den Nichterhalt solcher Unterlagen oder die Nichteinhaltung geltender Gesetze durch den Passagier.
B) REISEPÄSSE UND VISA
1) Jeder Passagier, der über internationale Grenzen hinweg befördert werden möchte, ist für die Beschaffung aller notwendigen Reisedokumente und die Befolgung aller behördlichen Reiseauflagen verantwortlich. Der Passagier muss alle Ausreise-, Einreise- und anderen nach geltendem Recht vorgeschriebenen Dokumente vorweisen und – sofern maßgebliche Gesetze dies nicht verbieten – die Fluggesellschaft von der Haftung für Verluste, Schäden oder Kosten freistellen, die dieser entstehen bzw. bei ihr anfallen, wenn der jeweilige Passagier dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung gegenüber dem Passagier für Verluste oder Kosten, die auf dessen Nichterfüllung dieser Regelung zurückzuführen sind. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Beförderung von Passagieren abzulehnen, die maßgebliche Gesetze, Vorschriften, Rechtsverordnungen, Anforderungen oder Auflagen nicht befolgt haben oder deren Dokumente nicht vollständig sind. Fluggesellschaften haften nicht für Ratschläge oder Informationen, die ihre Vertreter oder Mitarbeiter Passagieren in Verbindung mit der Beschaffung dieser Dokumente oder der Befolgung dieser Gesetze gegeben haben, gleich ob dies in mündlicher, schriftlicher oder anderer Form geschah.
2) Der Passagier verpflichtet sich im Rahmen anwendbaren Rechts den jeweiligen Tarif zu bezahlen, wann immer die Fluggesellschaft auf behördliche Anordnung gezwungen ist, einen Passagier aufgrund der Verweigerung seiner Einreise in ein Transit- oder Bestimmungsland oder seiner Abschiebung aus einem solchen Land an seinen Abflugort oder anderswohin zurückzubringen. Der maßgebliche Tarif ist der Tarif, der maßgeblich gewesen wäre, wenn das ursprüngliche Ticket den neuen Bestimmungsort im neuen Ticket ausgewiesen hätte. Eine etwaige Differenz zwischen dem auf diese Weise festgestellten und dem vom Passagier bezahlten Tarif wird je nach Sachlage vom Passagier eingezogen oder diesem erstattet. Die Fluggesellschaft kann jegliche vom Passagier für nicht in Anspruch genommene Beförderung an sie gezahlten Gelder oder andere Gelder des Passagiers, die sich in ihrem Besitz befinden, auf die Zahlung dieses Tarifs anrechnen. Der für die Beförderung zum Ort der Einreiseverweigerung oder Abschiebung eingezogene Tarif wird von der Fluggesellschaft nicht erstattet, sofern dies nicht nach dem Recht des betreffenden Landes angeordnet wird.
3) Passagier mit Transit ohne VISUM (Transiting Without Visa, TRWOV) – Servicegebühr (gilt für Passagiere, die gemäß dem Abkommen über Transit ohne Visum reisen): Für Passagiere, die irgendwo in den USA einen Transit ohne Visum haben, wird eine Servicegebühr von 25,00 USD bzw. in Höhe des nach dem maßgeblichen Bankankaufkurs umgewandelten Gegenwerts erhoben, wenn Delta als Fluggesellschaft die Beförderung des Passagiers in die USA bietet.
HINWEIS: Die Servicegebühr wird beim Check-in des Passagiers am letzten Zwischenlandungsort vor der Ankunft in den USA oder – falls keine Zwischenlandung vorgenommen wird – am Abflugort erhoben.
C) ZOLLKONTROLLE
Falls angeordnet muss der Passagier bei der Kontrolle seines aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- oder andere staatliche Beamte anwesend sein. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung, falls der Passagier nicht während der Kontrolle anwesend ist. Der Passagier muss die Fluggesellschaft für jegliche Verluste oder Schäden aufgrund dessen, dass der Passagier während der Kontrolle nicht anwesend ist, entschädigen.
D) BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung, wenn sie in gutem Glauben gemäß geltendem Recht bestimmt, dass die Beförderung eines Passagiers verweigert werden muss.
E) STEUERN UND ANDERE VON BEHÖRDEN ODER FLUGHÄFEN AUFERLEGTE GEBÜHREN ODER ABGABEN
Soweit in einer unserer Vorschriften, die für bestimmte Strecken oder Tarife verbindlich sein können, keine ausdrücklich anderslautenden Regelungen getroffen sind, schließt Ihr Tarif keine Steuern oder andere von Behörden oder Flughäfen erhobenen Servicegebühren oder Transitsteuern ein. Jegliche von staatlichen oder Flughafenbehörden auferlegten Steuern oder anderen Gebühren, die von Passagieren erhoben werden können, werden den veröffentlichten Tarifen und Gebühren hinzugefügt.
F) MAHLZEITEN, HOTELS UND ANDERE REISEVEREINBARUNGEN
Sofern Mahlzeiten, Bodentransport oder andere Reisearrangements nicht ausdrücklich auf Ihrem Ticket beinhaltet sind, beinhaltet Ihr Tarif diese Serviceleistungen oder andere Ausgaben, die ggf. während Ihrer Reise anfallen, einschließlich Hotel, Bodentransport oder Mahlzeiten, nicht. Falls Delta Sie beim Arrangement dieser Serviceleistungen unterstützt, dann nur als Vermittler. Delta übernimmt keine Haftung für Verluste, Schäden oder Ausgaben, die Ihnen in Verbindung mit diesen Serviceleistungen anfallen (einschließlich, falls diese nicht zur Verfügung gestellt werden, oder aller Vorfälle in Zusammenhang mit diesen Serviceleistungen).
BESTIMMUNG 17: GEPÄCK
A. Richtlinien und Einschränkungen für aufgegebenes Gepäck und Handgepäck
Passagiere mit Ticket können gemäß dieser Bestimmung Gepäck aufgeben oder Handgepäck mit an Bord eines Delta-Flugzeugs nehmen. Die Gepäckrichtlinien und Gepäckgebühren von Delta sind auf delta.com/bags verfügbar und es wird in diesem Beförderungsvertrag auf diese verwiesen. Diese Richtlinien beschränken die Menge, Größe, Anzahl und das Gewicht des Gepäcks (sowohl aufgegeben als auch Handgepäck), beschreiben jegliche ausgeschlossenen Gepäckstücke und regeln die Beförderung von Gefahrengut und besonderen Gegenständen (z. B. Sportausrüstung, medizinische Ausrüstung und Mobilitätshilfen, Musikinstrumente sowie zerbrechliche und verderbliche Gegenstände).
B. Haftung für Gepäck
1. Allgemeine Haftungsbeschränkung bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Gepäcklieferung
a) Deltas Haftung für verloren gegangenes, beschädigtes oder verspätet an den Passagier geliefertes aufgegebenes Gepäck, Handgepäck oder anderes persönliches, an Delta in Verbindung mit dem Lufttransport mit Delta übergebenes Eigentum beschränkt sich auf nachweisbare Schäden oder Verluste und wird durch Bestimmung 18 dieser Transportbedingungen (Haftung von Fluggesellschaften) geregelt.
b) Wenn aufgegebenes Gepäck bei internationalen Flügen auf einem Direktflugabschnitt zwischen den Vereinigten Staaten und einem Flughafen in einem anderen Land mit einer Flugdauer von maximal 12 Stunden oder innerhalb von 15 Stunden nach Ankunft am Flughafen des letzten Flugabschnitts, und bei internationalen Flügen mit einem Direktflugschnitt zwischen den Vereinigten Staaten und einem Flughafen in einem anderen Land mit einer Flugdauer von mehr als 12 Stunden oder innerhalb von 30 Stunden nach Ankunft am Flughafen des letzten Flugabschnitts nicht ausgeliefert wird, erstattet (in jedem Fall außer unter den in 14 CFR 260,5 unter 14 CFR 260.5(f) und (g) genannten Umständen) Delta (soweit Delta der eingetragene Händler für die Gepäckgebühr ist) die für den Transport des Gepäckstücks bezahlte Gebühr für aufgegebenes Gepäck.
2. Bestehende Schäden bzw. normale Gebrauchsspuren
Delta übernimmt keine Haftung für bestehende Schäden oder normale Gebrauchsspuren durch normale Gepäckhandhabung.
3. Verlust aufgrund von Regierungsmaßnahmen oder Maßnahmen am Flughafen
Delta übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung des aufgegebenen Gepäcks, Handgepäcks, Rollstuhls oder der Gehhilfe sowie jeglicher persönlichen Gegenstände des Passagiers aufgrund von durch Mitarbeiter der lokalen, staatlichen oder Bundesbehörden, die für die Sicherheitskontrollen am Flughafen verantwortlich sind, durchgeführten Sicherheitskontrollen dieser Gegenstände oder die Beschlagnahme durch einen Mitarbeiter der lokalen, staatlichen oder Bundesbehörden.
C. Annahme von unter Zollverschluss stehendem Gepäck
Sofern keine anderen Vereinbarungen im Voraus mit der Fluggesellschaft getroffen worden sind, wird für auf Wunsch des Passagiers transportiertes unter Zollverschluss stehendes Gepäck eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 USD bzw. in Höhe des nach dem maßgeblichen Bankankaufkurs umgewandelten Gegenwerts für jedes Gepäckstück erhoben. Im Rahmen dieser Bestimmung wird unter Zollverschluss stehendes Gepäck als Gepäck definiert, das von einem Punkt außerhalb des Landes in die USA transportiert worden ist und:
(1) vom Zoll in den Gewahrsam von DL übergeben wurde, und zwar
(a) den Transport zum Bestimmungsflughafen des Passagiers in den USA mit der nächstgelegenen Zollstelle für Zollinspektionen,
(b) den Transport zum Abflughafen des Passagiers in den USA von einem Ort außerhalb der USA oder
(c) die Ausfuhr an einen Ort außerhalb der USA ab dem Einreiseflughafen des Passagiers.
(2) für den Passagier unzugänglich bleiben muss
(3) für Zwecke der Abfertigung des Passagiers in den Gewahrsam des Zolls zu verbringen ist
(4) üblichen Gepäck-/Haftungsbestimmungen unterliegt.
BESTIMMUNG 18: HAFTUNG VON FLUGGESELLSCHAFTEN; CODESHARE-BESTIMMUNGEN
A) AUFEINANDERFOLGENDE FLUGGESELLSCHAFTEN – Falls eine oder mehrere aufeinanderfolgende Fluggesellschaften Flüge mit einem einzigen Ticket oder mit einem Anschlussticket durchführen, werden die Flüge als ein Betrieb angesehen.
B) MASSGEBLICHE GESETZE UND BESTIMMUNGEN
1) Nach Artikel 17 des Warschauer Abkommens oder je nach Sachlage des Montrealer Übereinkommens haftet die Fluggesellschaft für den Ersatz von im Fall des Todes oder der Körperverletzung eines Passagiers erlittenen Schäden nach den Regelungen in den folgenden Absätzen:
a) Die Fluggesellschaft hat nicht die Möglichkeit, ihre Haftung für Schäden auszuschließen oder zu beschränken, die 128.821 Sonderziehungsrechte für jeden Passagier nicht überschreiten.
b) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden, soweit diese 128.821 Sonderziehungsrechte für jeden Passagier überschreiten, sofern sie nachweisen kann, dass
1) der betreffende Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder andere rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen der Fluggesellschaft bzw. ihrer Beschäftigten oder Vertreter zurückzuführen war oder
2) der betreffende Schaden ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder andere rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen vonseiten Dritter zurückzuführen war.
c) Die Fluggesellschaft behält sich alle weiteren nach dem Warschauer Abkommen oder dem gegebenenfalls maßgeblichen Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Einreden und Beschränkungen bezüglich derartiger Ansprüche vor, zu denen unter anderem der Entlastungsnachweis nach Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens zählt, wobei es ihr nicht gestattet ist, sich auf eine Art und Weise, die nicht mit den Absätzen (1) und (2) dieses Abschnitts vereinbar ist, auf Artikel 20 und 22 (1) des Warschauer Abkommens zu berufen.
d) Die Fluggesellschaft behält sich im Hinblick auf Dritte alle Regressansprüche, einschließlich unter anderem der Ansprüche auf Beteiligung und Schadloshaltung, vor.
e) Die Fluggesellschaft erklärt sich damit einverstanden, dass der für derartige Ansprüche zu leistende Schadenersatz per Bezugnahme auf die Gesetze des Aufenthaltsorts oder des permanenten Wohnsitzlandes des Passagiers ermittelt werden kann, sofern dies mit geltendem Recht vereinbar ist.
2) Bei Körperverletzungs- oder Todesfällen leistet die Fluggesellschaft, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass dies zur Deckung des unmittelbaren wirtschaftlichen Bedarfs und zur Linderung der Notlage von Passagieren notwendig ist, eine Vorauszahlung nach Maßgabe der folgenden Absätze:
a) Sofern keine Streitigkeit über die Identität der Person entsteht, an die Vorauszahlungen zu leisten sind, nimmt die Fluggesellschaft die Vorauszahlung unverzüglich an den Passagier in einem Betrag bzw. in Beträgen vor, die von ihr in ihrem alleinigen Ermessen festgelegt werden. Bei Todesfällen von Passagieren darf die Höhe der Vorauszahlung 16.000 Sonderziehungsrechte nicht unterschreiten, wobei der jeweilige Betrag an einen Vertreter der nächsten Angehörigen des Passagiers zu zahlen ist, der nach den Feststellungen der Fluggesellschaft in ihrem alleinigen Ermessen für den Erhalt dieser Vorauszahlung infrage kommt.
b) Die Fluggesellschaft leistet die Vorauszahlung in Anrechnung auf ihre Haftung aus dem Warschauer Abkommen bzw. dem Montrealer Übereinkommen. Vorauszahlungen stellen keine Haftungsanerkennung dar. Vorauszahlungen werden gegen Zahlungen, Vergleiche oder Urteile im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen im Namen des Passagiers aufgerechnet bzw. von diesen abgezogen.
c) Die Fluggesellschaft verzichtet mit der Vornahme von Vorauszahlungen nicht auf Rechte, Einreden oder Beschränkungen gegenüber Ansprüchen im Namen des Passagiers, die ihr nach dem Warschauer Abkommen bzw. dem Montrealer Übereinkommen zustehen. Auf der anderen Seite stellt die Annahme einer Vorauszahlung nicht die Aufgabe eines Anspruchs in irgendeiner Form durch eine Person dar.
d) Bei der Leistung einer Vorauszahlung wahrt die Fluggesellschaft ihr Recht, eine Beteiligung oder Entschädigung von anderen Personen für diese Zahlung zu verlangen, die nicht als freiwillige Beitragsleistung oder vertragliche Zahlung von Seiten der Fluggesellschaft verstanden werden darf.
e) Die Fluggesellschaft kann eine Vorauszahlung von anderen Personen zurückverlangen, wenn nachgewiesen wurde, dass sie selbst nicht für dem Passagier entstandene Schäden haftet oder dass die betreffende Person nicht berechtigt ist, die Zahlung zu erhalten, oder sofern und soweit nachgewiesen wurde, dass die Person, die die Vorauszahlung erhielt, den Schaden verursacht oder dazu beigetragen hat.
3) Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die durch Verzögerungen bei der Beförderung von Passagieren auf dem Luftweg verursacht werden, nach den Regelungen in den folgenden Absätzen:
a) Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung, wenn sie nachweisen kann, dass sie selbst und ihre Angestellten und Vertreter alle Maßnahmen getroffen haben, die sinnvollerweise erforderlich waren, um den Schaden zu verhindern, oder dass es für sie bzw. ihre Angestellten oder Vertreter unmöglich war, derartige Maßnahmen zu treffen.
b) Flughafen-, Luftverkehrskontroll-, Sicherheits- und andere Einrichtungen oder Mitarbeiter, gleich ob dem privaten oder öffentlichen Sektor zugehörig, die nicht unter der Kontrolle und Leitung der Fluggesellschaft stehen, sind keine Angestellten oder Vertreter der Fluggesellschaft, weshalb diese keine Haftung übernimmt, soweit die Verzögerungen durch diese Arten von Einrichtungen oder Personal verursacht worden sind.
c) Schäden, die durch Verzögerungen verursacht wurden, unterliegen den im Warschauer Abkommen bzw. Montrealer Übereinkommen erläuterten Bestimmungen, Beschränkungen und Einreden. Sie schließen den Ersatz von vorhersehbaren Schäden ein, die Passagieren entstehen, nicht jedoch Schadenersatz wegen seelischer Verletzungen.
d) Die Fluggesellschaft behält sich alle nach dem Warschauer Abkommen bzw. dem Montrealer Übereinkommen zur Verfügung stehenden Einreden und Beschränkungen bezüglich Schadenersatzansprüchen vor, die auf Verzögerung beruhen, einschließlich unter anderem des Entlastungsnachweises von Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens. Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung der Fluggesellschaft für durch Verzögerungen verursachte Schäden auf 5.346 Sonderziehungsrechte pro Passagier beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den in Artikel 25 des Warschauer Abkommens bzw. Artikel 22 (5) des Montrealer Übereinkommens erläuterten Fällen.
4) Die Fluggesellschaft haftet für erlittene Schäden bei Vernichtung, Verlust, Beschädigung oder verzögerter Abfertigung von aufgegebenem und nicht aufgegebenem Gepäck nach Maßgabe der folgenden Absätze:
a) Sofern keine der nachstehenden Regelungen maßgeblich ist, wird die Haftung der Fluggesellschaft in Fällen von Vernichtung, Verlust, Beschädigung oder verzögerter Abfertigung von aufgegebenem oder nicht aufgegebenem Gepäck im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens auf 1.288 Sonderziehungsrechte für jeden Passagier beschränkt. Sofern der Passagier nicht den gegenteiligen Nachweis liefert,
1) wird alles von einem Passagier aufgegebene Gepäck als dessen Eigentum betrachtet,
2) werden bestimmte Gepäckstücke, ob aufgegeben oder nicht, nicht als Eigentum von mehr als einem Passagier betrachtet und
3) wird nicht aufgegebenes Gepäck, einschließlich persönlicher Artikel, als Eigentum des Passagiers betrachtet, in dessen Besitz es sich zur Zeit des Einstiegs befand.
b) Die normale Haftungsbeschränkung von Fluggesellschaften wird für begründete Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Lieferung von Mobilitätshilfen wie Rollstühlen, Gehhilfen, Krücken, Rollern und anderen Mobilitätshilfen aufgehoben, wenn solche Gegenstände als aufgegebenes oder anderweitiges Gepäck in die Obhut der Fluggesellschaft genommen wurden. Die Haftung der Fluggesellschaft für begründete Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verlust, der Beschädigung oder der verspäteten Lieferung von Mobilitätshilfen, sofern solche Gegenstände als aufgegebenes oder anderweitiges Gepäck akzeptiert wurden, richtet sich nach den Kosten der Reparatur oder dem Wiederbeschaffungswert der Mobilitätshilfe. Bei beschädigten oder verspätet angelieferten Rollstühlen, Gehhilfen, Krücken, Rollern und anderen Mobilitätshilfen, sorgt der Beförderer, sofern ein beschädigtes Hilfsmittel repariert werden kann, auf seine Kosten für die unverzügliche und angemessene Reparatur des Hilfsmittels und für dessen schnellstmögliche Rückgabe an den Passagier. Die Fluggesellschaft wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um ohne übermäßige Verzögerung eine provisorische Lösung bereitzustellen, während die Mobilitätshilfe des Passagiers repariert oder zurückgegeben wird.
c) Im Fall von nicht aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft nur insoweit, als der Schaden durch ihr eigenes Verschulden oder das ihrer Angestellten oder Vertreter entstanden ist.
d) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Vernichtung, Verlust, Beschädigung oder verzögerte Abfertigung von Gepäck, das sich nicht in ihrem Gewahrsam befindet, wie etwa Gepäck, das Sicherheitsinspektionen oder Maßnahmen unterzogen wird, die nicht ihrer Kontrolle und Leitung unterliegen.
e) Die Fluggesellschaft behält sich alle weiteren nach dem Warschauer Abkommen oder dem gegebenenfalls maßgeblichen Montrealer Übereinkommen vorgesehenen Einreden und Beschränkungen bezüglich derartiger Ansprüche vor, zu denen unter anderem die Einrede nach Artikel 20 des Warschauer Abkommens und Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens sowie der Entlastungsnachweis nach Artikel 21 des Warschauer Abkommens und Artikel 20 des Montrealer Übereinkommens zählen, wobei es ihr nicht gestattet ist, sich auf eine Art und Weise, die nicht mit Absatz 4(a) dieses Abschnitts vereinbar ist, auf Artikel 22(2) und (3) des Warschauer Abkommens zu berufen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den in Artikel 25 des Warschauer Abkommens bzw. Artikel 22 (5) des Montrealer Übereinkommens erläuterten Fällen.
5) Im Rahmen des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens müssen Schadenersatzklagen innerhalb von 2 Jahren gerichtlich anhängig gemacht und Beschwerden wegen Beschädigung des Gepäcks innerhalb von sieben Tagen und wegen verspäteten Gepäcks innerhalb von 21 Kalendertagen bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.
C) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – Sofern das maßgebliche Abkommen oder anderes anwendbares Recht nichts anderes vorschreiben, gilt Folgendes:
1) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Tod, Verletzung, Verzögerung, Verlust oder andere Schäden jeglicher Art (in diesen Transportbedingungen zusammengefasst als „Schaden“ bezeichnet) bei Passagieren oder nicht aufgegebenem Gepäck, die aus oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen damit zusammenhängenden, von ihr ausgeführten Leistungen entstehen, sofern der betreffende Schaden nicht durch ihre Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Hilfestellung, die den Passagieren von Mitarbeitern der Fluggesellschaft beim Verstauen, Wiedererlangen oder Umladen von Gepäck geleistet wird, gilt als kostenloser Service für den Passagier. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an derartigem nicht aufgegebenen Gepäck, die während oder als Folge eines solchen Service entstanden sind, wobei es keine Rolle spielt, ob ihre Mitarbeiter fahrlässig gehandelt haben oder nicht.
2) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden, die direkt und ausschließlich aus ihrer Befolgung von Gesetzen, behördlichen Vorschriften, Rechtsverordnungen oder Auflagen bzw. deren Nichtbefolgung durch Passagiere oder aus irgendwelchen Ursachen außerhalb ihrer Kontrollen entstehen.
3) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an Gepäck von Passagieren, die durch in deren Gepäck befindliches Eigentum verursacht worden sind. Passagiere, deren Eigentum Schäden am Gepäck eines anderen Passagiers oder dem Eigentum der Fluggesellschaft verursacht hat, sind verpflichtet, die Fluggesellschaft für alle Verluste und Kosten zu entschädigen, die dieser als Folge davon entstanden sind.
4) Delta übernimmt für bestehende Schäden, inklusive durch übermäßiges Bepacken bzw. durch Verschleiß aufgrund von normaler Gepäckhandhabung für kleinere Schnitte, Kratzer und beschädigte Reißverschlüsse keine Haftung.
5) Wenn die Fluggesellschaft nach dem üblichen Sorgfaltsmaßstab vorgegangen ist, haftet sie weder für Verderb, der die Folge verzögerter Auslieferung von in Bestimmung 17 (GEPÄCKVORSCHRIFTEN) beschriebenen verderblichen Waren ist, noch für Schäden an in Bestimmung 17 beschriebenen zerbrechlichen Gegenständen, die unsachgemäß verpackt oder ohne ihr Wissen Teil des aufgegebenen Gepäcks sind, oder für Schäden, die durch solche zerbrechlichen Gegenstände verursacht werden. Die Fluggesellschaft haftet nicht für die Beschädigung oder verzögerte Auslieferung des aufgegebenen Gepäcks oder Eigentums eines Passagiers, soweit dafür ein von Delta bereitgestelltes Formular zur Haftungsbeschränkung unterzeichnet wurde und soweit diese Haftungsbeschränkung den Luftfrachtführer von der Haftung befreit.
6) Die Fluggesellschaft kann die Annahme von Gegenständen ablehnen, die kein Gepäck im Sinne der hierin enthaltenen Definition dieses Begriffs darstellen. Falls diese Gegenstände jedoch der Fluggesellschaft übergeben und von dieser entgegengenommen werden, unterfallen sie der Gepäckbewertung und der Haftungsbeschränkung und unterliegen den veröffentlichten Tarifen und Gebühren der Fluggesellschaft.
7) a) Die Haftung einer Fluggesellschaft für Schäden beschränkt sich auf Schadensfälle in ihrer eigenen Fluglinie, außer im Fall von aufgegebenem Gepäck, bei dem der Passagier überdies ein Klagerecht gegen die erste oder letzte Fluggesellschaft hat.
b) Eine Fluggesellschaft, die ein Ticket oder Gepäck für die Beförderung über die Reiserouten einer anderen Fluggesellschaft ausstellt bzw. annimmt, fungiert dabei nur als Vertreter.
c) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Tod oder Verletzung von Passagieren, wenn diese Fälle nicht in ihrer eigenen Fluglinie geschehen.
8) Die Fluggesellschaft übernimmt in keinem Fall eine Haftung für Folge- oder konkrete Schäden, die aus einer diesen Transportbedingungen unterliegenden Beförderung entstehen, unabhängig davon, ob sie davon Kenntnis hatte, dass derartige Schäden eintreten könnten.
9) Jegliche Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen für Fluggesellschaften im Rahmen dieser Transportbedingungen oder des Tickets gelten für deren Vertreter, Angestellte oder Repräsentanten, die im Rahmen ihrer Tätigkeitsbefugnisse handeln, und ferner für jegliche Personen, deren Flugzeuge von der Fluggesellschaft und deren Vertretern, Angestellten oder Repräsentanten eingesetzt werden, die dabei im Rahmen ihrer Tätigkeitsbefugnisse handeln.
10) Der Halter eines Haustiers ist für die Befolgung aller behördlichen Vorschriften und Einschränkungen verantwortlich, wozu auch gehört, auf Anforderung gültige Gesundheits- und Tollwutimpfzertifikate vorzulegen. Die Fluggesellschaft übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmung durch Passagiere entstehen, und keine Verantwortung, falls einem Haustier der Transport in oder durch ein Land, einen Staat oder ein Territorium verweigert wird.
D) ZEITLICHE BESCHRÄNKUNGEN BEI ANSPRÜCHEN UND KLAGEN
1) Bei Schäden am Gepäck ist jede Klage ausgeschlossen, wenn die Person, die Anspruch auf dessen Herausgabe hat, nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens und spätestens innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum des Gepäckempfangs Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreicht. Im Fall von verzögerter Abfertigung oder Verlust des Gepäcks muss die Beschwerde spätestens 21 Tage nach dem Datum, an dem ihr das Gepäck übergeben wurde (im Fall der verzögerten Abfertigung) bzw. hätte übergeben werden sollen (im Fall des Verlusts), eingereicht werden. Jede Beschwerde muss in Schriftform erfolgen und innerhalb des zuvor genannten Zeitrahmens eingereicht werden. Falls es sich bei der Beförderung nicht um eine „internationale Beförderung“ im Sinne der Definition im maßgeblichen Abkommen handelt, bewirkt das Unterlassen der Mitteilung keinen Klageausschluss, wenn der Kläger nachweisen kann, dass
a) es für ihn vernünftigerweise nicht möglich war, eine solche Beschwerde einzureichen,
b) die Beschwerde aufgrund betrügerischen Handelns aufseiten der Fluggesellschaft nicht eingereicht worden war oder
c) die Geschäftsleitung der Fluggesellschaft Kenntnis von Schäden am Gepäck des Passagiers hatte.
2) Jegliche Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der Fluggesellschaft erlöschen, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug dort hätte ankommen sollen, oder ab dem Datum, an dem die Beförderung eingestellt wurde – es gilt das früheste Datum – eine Klage anhängig gemacht wurde.
E) ZWINGENDES RECHT – Soweit in den Ticket- oder Transportbedingungen enthaltene oder in Bezug genommene Bestimmungen gegen eine gesetzliche oder behördliche Vorschrift, eine Rechtsverordnung oder eine Auflage verstoßen, die nicht einzeln per Vereinbarung der Parteien außer Kraft gesetzt werden kann, bleiben die betreffenden Bestimmungen nur insoweit maßgeblich und gelten nur insoweit als Teil des Beförderungsvertrags, als sie nicht gegen die vorgenannte Vorschrift, Verordnung oder Auflage verstoßen. Die Ungültigkeit einer Bestimmung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit anderer Bestimmungen.
F) ÄNDERUNGEN UND AUSSERKRAFTSETZUNGEN – Kein Vertreter, Beschäftigter oder Repräsentant der Fluggesellschaft hat die Befugnis, Bestimmungen des Beförderungsvertrags oder dieser Transportbedingungen zu ändern, zu modifizieren oder außer Kraft zu setzen.
G) KOSTENLOSE BEFÖRDERUNG
1) Die kostenlose Beförderung des nachstehend beschriebenen Personenkreises durch die Fluggesellschaft unterliegt allen Bestimmungen dieser Richtlinie außer nachstehendem Unterabsatz (2) sowie allen weiteren Richtlinien dieses Beförderungsvertrags.
a) Beförderung von Personen, die sich bei Unfällen auf Flügen mit Linien der Fluggesellschaft verletzt haben, sowie von Ärzten und Pflegern, die sich um diese Personen kümmern.
b) Beförderung von Personen, die den Zweck verfolgen, Unterstützung bei sich ausbreitenden Epidemien, Seuchen oder bei Besuchen anderer Katastrophen zu leisten.
c) Beförderung von Personen, bei denen dies nach Teil 223 der wirtschaftlichen Vorschriften des US-Transportministeriums vorgeschrieben bzw. autorisiert ist.
d) Beförderung von Personen, die dem Abkommen unterfallen.
e) Beförderung von Führungskräften, Mitarbeitern und Angestellten der Fluggesellschaft, die im üblichen Verlauf ihrer Tätigkeit und in Wahrnehmung der Geschäftsinteressen der Fluggesellschaft reisen.
2) Außer im Hinblick auf die kostenlose Beförderung der in Absatz (G) (1) oben genannten Personen haftet die Fluggesellschaft bei der Realisierung von kostenlosen Beförderungen (unbeschadet der gegenteiligen Bestimmungen von Bestimmung 18 (B) und (C)) unter keinen Umständen für eigene Fahrlässigkeit oder die ihrer Führungskräfte, Vertreter, Repräsentanten oder Mitarbeiter oder dergleichen. Die Person, die diese kostenlose Beförderung in Anspruch nimmt, stellt im eigenen Namen bzw. im Namen ihrer Erben, gesetzlichen Vertreter, Beklagten und anderen begünstigten Parteien sowie deren Repräsentanten und Zessionaren die Fluggesellschaft und deren Führungskräfte, Vertreter, Repräsentanten und Mitarbeiter von jeder Haftung (einschließlich Kosten und Aufwendungen) für sämtliche Verzögerungen und die Nichtvollendung von Beförderungen sowie für sämtliche Verluste oder Schäden an ihrem Eigentum frei und verpflichtet sich zu einer entsprechenden Schadloshaltung.
3) Außer im Hinblick auf die kostenlose Beförderung der in Absatz (G) (1) oben genannten Personen haftet die Fluggesellschaft bei der Realisierung von kostenlosen Beförderungen unter keinen Umständen für eigene Fahrlässigkeit oder die ihrer Führungskräfte, Vertreter, Repräsentanten oder Mitarbeiter oder dergleichen. Die Person, die diese kostenlose Beförderung in Anspruch nimmt, stellt im eigenen Namen bzw. im Namen ihrer Erben, gesetzlichen Vertreter, Beklagten und anderen begünstigten Parteien sowie deren Repräsentanten und Zessionaren die Fluggesellschaft und deren Führungskräfte, Vertreter, Repräsentanten und Mitarbeiter von jeder Haftung (einschließlich Kosten und Aufwendungen) für ihren eigenen Todesfall oder eigene Verletzungen frei und verpflichtet sich zu einer entsprechenden Schadloshaltung.
HINWEIS: Richtlinien, die Beschränkungen oder Bedingungen irgendwelcher Art in Bezug auf die Haftung von Fluggesellschaften für Personenschäden oder Todesfälle vorsehen, dürfen – außer soweit dies in Bestimmung 18 (B)(1) geregelt ist – nicht in Tarifbestimmungen aufgenommen werden, die nach dem Recht der USA aufgestellt werden. Soweit diese Bestimmung eine solche Einschränkung oder Bedingung festlegt, ist sie hierin enthalten. Ausgenommen ist der gemäß Bestimmung 18(B)(1) bestimmte Teil der Transportbedingungen, die bei anderen Regierungen als den USA hinterlegt sind, und nicht als Teil dieser Transportbedingungen, die beim Verkehrsministerium der USA hinterlegt sind.
H) BESTIMMUNGEN FÜR CODESHARE-BETRIEB
Einige Flugabschnitte Ihres Reiseverlaufs können aufgrund vertraglicher Codeshare-Vereinbarungen mit Delta von anderen Fluggesellschaften als Delta betrieben werden. Die Vereinbarungen ermöglichen es Delta, Tickets für Reisen auf Flügen zu verkaufen, die von diesen Fluggesellschaften („Delta-Codeshare-Partner“) betrieben werden. Wenn Sie ein Delta-Ticket kaufen, bei dem Delta die vermarktende Fluggesellschaft ist (Ihr Flug hat eine Delta-Flugnummer), besteht Ihr Beförderungsvertrag mit Delta – unabhängig von der durchführenden Fluggesellschaft. Ungeachtet etwaiger weiterer Bestimmungen in diesem Beförderungsvertrag sind die folgenden Regelungen für von Delta-Codeshare-Partnern betriebene Flüge maßgeblich:
1. Gepäck
Auf Reiseverläufen, bei denen zumindest ein Flugabschnitt von einem Delta-Codeshare-Partner betrieben wird, wird ausschließlich Gepäck mit Standardgröße (die eine äußere Gesamtlänge von 62 Zoll (157 cm) bzw. ein Höchstgewicht von 50 Pfund (23 kg) nicht überschreiten darf) angenommen. Diese restriktiveren Bestimmungen gelten auf dem gesamten Reiseverlauf und damit auch auf von Delta betriebenen Flügen. Ein Handgepäckstück, das ein Gewicht von 11 Pfund (5 kg) und eine Gesamtlänge von 46 Zoll (117 cm) nicht überschreitet, ist ebenfalls zulässig.
2. Unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete Minderjährige werden nicht befördert.
3. Beförderung von Tieren
Tiere (außer Servicetieren, Tieren zur emotionalen Unterstützung und Tieren, die Angehörigen des US-Militärs und ihren Familien gehören, die mit gültigen Versetzungspapieren reisen) werden nicht befördert. In Bezug auf Tiere zur emotionalen Unterstützung gelten die Richtlinien der durchführenden Fluggesellschaft. Bitte wenden Sie sich an die durchführende Fluggesellschaft bezüglich geltender Richtlinien für die Beförderung von Tieren zur emotionalen Unterstützung.
4. Check-in-Anforderungen
Die frühste Check-in-Zeit beträgt 2 Stunden, außer im Fall von Istanbul, Türkei (mindestens 3 Stunden 15 Minuten).
5. Ausgedehnte Verzögerungen auf dem Rollfeld – Codeshare-Serviceleistungen
Im Fall ausgedehnter Verzögerungen auf dem Rollfeld auf Flügen, die von einem Delta-Codeshare-Partner durchgeführt werden, kommt der Notfallplan für längere Rollfeldverzögerungen der durchführenden Fluggesellschaft zur Anwendung.
6. Von Delta-Codeshare-Partnern angebotene Zusatzleistungen
Delta-Codeshare-Partner können nach ihrem Ermessen mehr, größere oder schwerere aufgegebene Gepäckstücke, Sondergepäck, zusätzliches Handgepäck, unbegleitete Minderjährige oder Tiere in der Kabine bzw. als Fracht akzeptieren und spätere Check-in-Zeiten gestatten. Die Delta-Codeshare-Partner sind berechtigt, für jede von ihnen nach ihrem Ermessen angebotene Zusatzleistung eine Gebühr zu erheben. Von Delta-Codeshare-Partnern nach deren Ermessen angebotene Zusatzleistungen stehen nicht unter der Kontrolle von Delta, sind jederzeitigen Änderungen unterworfen und bilden keinen Bestandteil dieses Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und Delta.
BESTIMMUNG 19: ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG
Passagiere und ihr Gepäck unterliegen Inspektionen mit einem elektronischen Detektor mit oder ohne deren Zustimmung oder Kenntnis.
BESTIMMUNG 20: FLUGVERSPÄTUNGEN/STORNIERUNGEN
A. Deltas Haftung im Fall von Flugplanänderungen, Verspätungen und Flugstornierungen
Bei einer Flugstornierung, einer Änderung der Abflugzeit um mindestens 360 Minuten nach der ursprünglich geplanten Abflugzeit, einer Änderung der Ankunftszeit um mindestens 360 Minuten nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit, einer Änderung, die dazu führt, dass ein Passagier Anschlussflüge verpasst, oder im Falle eines erheblich verspäteten oder geänderten Fluges gemäß geltendem Recht wird Delta (i) auf Anfrage des Passagiers, (ii) wenn Delta keinen alternativen Flug oder Gutschein anbietet, oder (iii) wenn der Passagier auf das Angebot für einen alternativen Flug oder Gutschein vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit nicht reagiert: wird das verbleibende Ticket storniert und der nicht genutzte Teil des Tickets sowie die nicht genutzten Nebengebühren (einschließlich aller bezahlten Gebühren für aufgegebenes Gepäck) in Übereinstimmung mit Bestimmung 23 auf die ursprüngliche Zahlungsform erstattet. Falls der Passagier weder die Stornierung noch eine Erstattung des Tickets verlangt, befördert Delta ihn zum Reiseziel auf dem nächsten Flug des Unternehmens, auf dem Sitzplätze in der ursprünglich erworbenen Serviceklasse verfügbar sind. Nach seinem alleinigen Ermessen kann Delta – sofern dies für den Passagier akzeptabel ist – Arrangements treffen, wonach der Passagier mit einer anderen Fluggesellschaft oder per Bodentransport reist. Falls der Passagier damit einverstanden ist, befördert Delta ihn ggf. in einer niedrigeren Serviceklasse, in welchem Fall der Passagier Anspruch auf eine teilweise Erstattung haben kann. Falls im nächstmöglichen Flug nur Sitzplätze in einer höheren als der erworbenen Serviceklasse vorhanden sind, befördert Delta den Passagier auf diesem Flug, wobei sich das Unternehmen jedoch das Recht vorbehält, anderen Passagieren auf dem Flug ein Upgrade im Einklang mit seinen Grundsätzen für vorrangige Upgrades anzubieten, um Platz in der ursprünglich erworbenen Serviceklasse zu schaffen. Delta übernimmt unter keinen Umständen Haftung für jegliche besonderen, zufälligen oder aus dem zuvor Genannten resultierenden Schäden.
B. Deltas Haftung für zusätzliche Serviceleistungen im Fall von Flugplanänderungen, Verspätungen und Flugstornierungen
Abgesehen von den vorangehenden Regelungen übernimmt Delta keine Haftung, wenn die Flugstornierung, Kursabweichung oder Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen war. Im Rahmen dieser Richtlinie steht der Begriff „höhere Gewalt“ für tatsächliche, angedrohte oder gemeldete
(1) Wettereignisse oder höhere Gewalt
(2) Aufstände, zivile Unruhen, Embargos, Kriege, Feindseligkeiten oder unstete internationale Bedingungen
(3) Streiks, Arbeitsunterbrechungen, Bummelstreiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe
(4) behördliche Vorschriften, Anforderungen, Richtlinien oder Auflagen
(5) Engpässe bei Arbeitskräften, Kraftstoff oder Kapazitäten
(6) andere Bedingungen, die sich Deltas Kontrolle entziehen, oder Umstände, die Delta nicht hinreichend vorhersehen konnte
Wenn allerdings die Reise eines Passagiers für mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit als Folge einer Flugstornierung oder Flugverspätung am Tag der Reise außer bei höherer Gewalt unterbrochen ist, bietet Delta dem Passagier folgende zusätzliche Serviceleistungen während der Verspätung an:
(a) Hotel
Falls in Vertragshotels von Delta Übernachtungsmöglichkeiten bestehen, stellt das Unternehmen dem Passagier einen Gutschein für eine Übernachtung aus, wenn die Verspätung während des Zeitraums von 22.00 bis 06.00 Uhr stattfindet. Delta übernimmt den kostenlosen Bodentransport zum Hotel, wenn das Hotel diesen Service nicht anbietet. Falls dort keine Übernachtungsmöglichkeiten bestehen, stellt Delta dem Passagier einen Gutschein in Höhe des Werts des Zimmerpreises des Vertragshotels bis 100 USD für die Benutzung bei einer künftigen Flugreise mit Delta aus.
(b) Bodentransport
Delta bietet anstelle von Übernachtungsmöglichkeiten oder anderen Serviceleistungen den Bodentransport zum Zielflughafen an, falls ein Flug eines Passagiers zu einem anderen Flughafen umgeleitet worden ist, wenn sich der Bestimmungsflughafen auf dem Ticket und der umgeleitete Bestimmungsflughafen innerhalb der folgenden Stadt-Gruppen befinden:
San Francisco, CA (SFO)/ Oakland, CA (OAK)/ San Jose, CA (SJC)
Los Angeles, CA (LAX)/ Long Beach, CA (LGB)/ Ontario, CA (ONT)/ Santa Ana, CA (SNA)
Denver, CO (DEN)/ Colorado Springs (COS)
O’Hare – Chicago, IL (ORD)/ Midway – Chicago, IL (MDW)
Dallas/Ft. Worth, TX (DFW)/ Dallas, TX Love Field (DAL)
Bush Intercontinental – Houston, TX (IAH)/ Hobby – Houston, TX (HOU)
Fort Lauderdale, FL (FLL)/ Miami, FL (MIA)/ West Palm Beach, FL (PBI)
Baltimore, MD (BWI)/ National – Washington, DC (DCA)/ Dulles – Washington, DC (IAD)
Newark, NJ (EWR)/ LaGuardia – New York, NY (LGA)/ John F. Kennedy – New York, NY (JFK)
Orlando, FL (MCO)/ Tampa, FL (TPA)/ Daytona Beach, FL (DAB)/ Melbourne, FL (MLB)/ Sarasota Bradenton, FL (SRQ)
(c) Zusätzliche Serviceleistungen
Delta bietet diejenigen oder ähnliche Annehmlichkeiten an, die notwendig sind, um Sicherheit oder Wohlbefinden von Kunden mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa unbegleitete Kinder und Personen mit Behinderungen, zu gewährleisten. Diese Art von Serviceleistungen wird nach Maßgabe besonderer Bedürfnisse und/oder Umstände gewährt.
C. Ausgedehnte Verzögerungen auf dem Rollfeld – Codeshare-Serviceleistungen
Im Fall ausgedehnter Verzögerungen auf dem Rollfeld auf Flügen, die von einem Delta-Codeshare-Partner durchgeführt werden, kommt der Notfallplan für längere Rollfeldverzögerungen der durchführenden Fluggesellschaft zur Anwendung.
BESTIMMUNG 21: ENTSCHÄDIGUNG BEI NICHTBEFÖRDERUNG
A) Überbuchungen von Flügen
Da es vorkommt, dass Passagiere mit bestätigten Reservierungen nicht erscheinen, behält sich Delta das Recht vor, mehr Tickets für Reisen auf jedem Flug zu verkaufen als Sitze im Flugzeug vorhanden sind. In seltenen Fällen kann dies dazu führen, dass Delta einen oder mehrere Passagiere mit bestätigten Reservierungen nicht in einem Flug unterbringen kann („überbuchter Flug“). Delta ist berechtigt, Passagieren mit bestätigten Reservierungen auf überbuchten Flügen den Einstieg im Einklang mit dieser Bestimmung zu verweigern. Die Rechte von Passagieren, denen der Einstieg verweigert wird, werden in dieser Bestimmung geregelt.
B) Suche nach Freiwilligen
Bevor einem Passagier mit bestätigter Reservierung auf einem überbuchten Flug der Einstieg verweigert wird, bittet Delta andere Passagiere auf demselben Flug, ihren Sitzplatzanspruch in freiwilliger Form gegen eine der Höhe und Form nach Gutdünken von Delta festzulegende Entschädigung aufzugeben. Wenn eine ausreichende Zahl von Freiwilligen in Reaktion auf Deltas Angebot bereit ist, auf ihren Sitzplatz zu verzichten, wird kein Passagier mit bestätigter Reservierung Opfer eines unfreiwillig verweigerten Einstiegs wegen Überbuchung des Flugs. Falls sich mehr Freiwillige als erforderlich melden, findet die Auswahl unter den Freiwilligen, die eine Entschädigung erhalten, nach dem alleinigen Ermessen von Delta statt.
C) Unfreiwillig verweigerter Einstieg
Falls sich eine nicht ausreichende Zahl von Passagieren freiwillig bereit erklärt, auf ihren Sitzplatz zu verzichten, kann Delta einem oder mehreren Passagieren auf dem überbuchten Flug den Einstieg in unfreiwilliger Form nach den folgenden Prioritätsregeln verweigern:
1) Passagiere im Besitz von Tickets für Reisen in Premium-Kabinen, SkyMiles-Mitglieder, die die Elitestatus-Bezeichnung Diamond Medallion („DM“), Platinum Medallion („PM“) oder Gold Medallion („GM“) führen, sowie Passagiere im Besitz von Tickets, die im Rahmen einer Geschäftsreisevereinbarung mit DL erworben wurden.
Passagiere im Besitz von Tickets für bestätigte Sitzplätze in den Kabinen der First oder Business Class, SkyMiles-Mitglieder mit der Elitestatus-Bezeichnung DM, PM oder GM sowie Passagiere im Besitz von Tickets, die im Rahmen einer Geschäftsreisevereinbarung mit DL erworben wurden, werden vor anderen Passagieren mit Tickets und/oder Bordkarten für bestätigte Sitzplätze in der Economy-Kabine untergebracht.
2) Passagiere mit Bordkarten
Vorbehaltlich der in Richtlinie 20(c)(1) und (4) dargelegten Bestimmungen werden Passagiere im Besitz von Bordkarten, die unter Beachtung von Richtlinie 13 einchecken und sich am Abflugsteig einfinden, vor in derselben Kabine reisenden Passagieren untergebracht, welche die maßgeblichen Check-in-Vorschriften nicht erfüllt haben oder denen keine Bordkarte ausgestellt worden ist. Sofern Sitzplätze im Flugzeug zur Verfügung stehen, können Passagiere, die im Besitz von Tickets für bestätigte Sitzplätze sind, auf folgende Weise Bordkarten erhalten:
a) für Passagiere, die mit elektronischen Tickets reisen, über die Online-Check-in-Funktion auf Delta.com innerhalb von 24 Stunden vor dem planmäßigen Abflug;
b) Passagiere, die mit elektronischen Tickets reisen, am Flughafenautomat von Delta innerhalb von vier Stunden vor dem planmäßigen Abflug
c) An einem Delta-Ticketschalter am Flughafen und/oder am Check-in-Schalter im Abflugbereich.
3) Passagiere ohne Bordkarten
Passagiere mit bestätigten Reservierungen, denen keine Bordkarte ausgestellt worden ist und die sich unter Befolgung von Richtlinie 13 am Abflugsteig einfinden, werden im Einklang mit folgenden Prioritätsregeln untergebracht:
a) Passagiere, die aufgrund einer irregulären Abwicklung (z. B. Verspätung, Stornierung) eines zuvor gebuchten Flugs auf den in Rede stehenden Flug umgebucht worden sind.
b) SkyMiles-Mitglieder, die die Elitestatus-Bezeichnung Silver Medallion („FO“) führen.
c) Passagiere mit einem SkyTeam Elite- oder Elite Plus-Status.
d) Passagiere ohne jede Elitestatus-Bezeichnung.
Passagieren wird innerhalb jeder der vorangehenden Gruppierungen zunächst nach der Serviceklasse und sodann nach der Check-in-Uhrzeit Vorrang gewährt.
4) Passagiere mit besonderen Bedürfnissen
Aufgrund der besonderen Bedürfnisse von Passagieren mit Behinderungen, unbegleiteten Minderjährigen, betagten oder gebrechlichen Passagieren und aktiven Angehörigen der US-Streitkräfte mit Reisebefehl behält sich Delta das Recht vor, diese Passagiere ohne Rücksicht auf die in dieser Bestimmung festgelegten Einstiegsprioritäten unterzubringen.
D) Beförderung von Passagieren, denen der Einstieg verweigert wurde
Delta bietet Passagieren, die ihre Sitzplätze freiwillig aufgegeben haben oder denen der Einstieg wegen Überbuchung eines Flugs unfreiwillig verweigert worden ist, eine Beförderung zu den folgenden Bedingungen an:
1) Nächstmöglicher Flug
Delta befördert den Passagier auf seinem nächsten Flug mit verfügbaren Sitzplätzen zum nächsten Zwischenlandungsort oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum Bestimmungsort des Passagiers, ohne dass diesem zusätzliche Kosten entstehen.
2) Beförderung mit anderen Fluggesellschaften
Delta kann nach seinem alleinigen Ermessen alternativ eine Beförderung mit anderen Fluggesellschaften oder einer Kombination von Fluggesellschaften zum nächsten Zwischenlandungsort oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum Bestimmungsort des Passagiers arrangieren, ohne dass diesem zusätzliche Kosten entstehen.
3) Erforderliche Übernachtung
Falls die dem Passagier nach diesem Abschnitt angebotene Beförderung eine Übernachtung vor der Fortsetzung seiner Reise erforderlich macht, sorgt Delta für eine Hotelunterkunft ohne zusätzliche Kosten für den Passagier. Falls keine Hotelunterkunft verfügbar ist, entschädigt Delta den Passagier mit einer Gutschrift für künftige Einkäufe bei Delta in einer Höhe, die dem Wert des von Delta festzustellenden durchschnittlichen Zimmerpreises lokaler Vertragshotels bis 100 USD entspricht.
E) Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls einem Passagier mit einer bestätigten Reservierung auf einem überbuchten Flug im Einklang mit dieser Bestimmung in unfreiwilliger Form der Einstieg verweigert wird, besteht Deltas einzige Haftung gegenüber dem Passagier darin, eine alternative Beförderung, wie in Absatz D oben vorgesehen, anzubieten und gegebenenfalls nach Maßgabe dieser Bestimmung eine Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg zu zahlen.
1) Bedingungen für die Zahlung einer Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Der Passagier hat in folgenden Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg:
a) Nichtbefolgung des Beförderungsvertrags durch den Passagier
Der Passagier hat nicht in vollem Umfang Deltas Beförderungsvertrag bzw. Tarifbestimmungen in Bezug auf Ticketausstellung, Wiederbestätigung, Check-in oder Annahmefähigkeit für die Beförderung befolgt.
b) Austausch des Flugzeugs
Der Passagier kann auf dem Flug, für den er einen bestätigten Sitzplatz besitzt, wegen Ersatz des vorgesehenen durch ein Flugzeug mit geringerer Kapazität aufgrund von Betriebs- oder Sicherheitsgründen oder in einem Flugzeug mit einer auf 60 oder weniger Sitze ausgelegten Passagierkapazität, für das er einen bestätigten Sitzplatz auf einem Flug reserviert hat, wegen Beschränkungen bei Gewicht und Masseverteilung aufgrund von Betriebs- oder Sicherheitsgründen nicht untergebracht werden.
c) Beförderung in einer anderen Kabine
Delta bietet dem Passagier eine Unterbringung in einem anderen als dem in seinem Ticket genannten Abschnitt des Flugzeugs ohne Zusatzkosten an. Sofern dem Passagier ein Sitzplatz in einem Abschnitt zugewiesen wird, für den ein geringerer Tarif gilt, hat er Anspruch auf Erstattung der Tarifdifferenz.
d) Alternative Beförderung
Delta arrangiert für den Passagier ohne zusätzliche Kosten für ihn eine vergleichbare Beförderung auf dem Luftweg oder eine andere von ihm benutzte Art von Beförderung, die planmäßig am nächsten Zwischenlandungsort des Passagiers oder – falls ein solcher nicht geplant ist – am Bestimmungsort innerhalb von einer Stunde nach der planmäßigen Ankunftszeit des/der ursprünglichen Flugs/Flüge des Passagiers eintrifft.
F) Höhe der Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls alle Bedingungen für Entschädigung erfüllt sind, zahlt Delta Passagieren Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg in einer wie folgt zu berechnenden Höhe:
1) Falls Delta eine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert
Falls Delta eine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert, zahlt das Unternehmen Entschädigung für verweigerten Einstieg in Höhe von 200 % des Tarifs (einschließlich etwaiger Zuschläge und Lufttransportsteuern) bis zur nächsten Zwischenlandung oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum endgültigen Reiseziel des Passagiers, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 775,00 USD.
2) Falls Delta keine gleichwertige alternative Beförderung arrangieren kann
Falls Delta keine gleichwertige alternative Beförderung arrangiert, zahlt das Unternehmen Entschädigung für verweigerten Einstieg in Höhe von 400 % des Tarifs (einschließlich etwaiger Zuschläge und Lufttransportsteuern) bis zur nächsten Zwischenlandung oder – falls ein solcher nicht geplant ist – zum endgültigen Reiseziel des Passagiers, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 1.550,00 USD.
G) Zeitpunkt der Zahlung einer Entschädigung für unfreiwillig verweigerten Einstieg
Falls alle Entschädigungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlt Delta eine Entschädigung für verweigerten Einstieg an dem Tag und Ort, an dem der Einstieg verweigert wurde, in Barmitteln oder per sofort einlösbarem Scheck. Wenn allerdings die zugunsten des Passagiers arrangierte alternative Beförderung beginnt, bevor diesem eine Zahlung geleistet werden konnte, wird die Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach der Verweigerung des Einstiegs auf dem Postweg oder mithilfe anderer Verfahren geleistet.
H) Codeshare-Serviceleistungen
Falls der unfreiwillig verweigerte Einstieg einen Flug betrifft, der von einem Delta-Codeshare-Partner durchgeführt wird (Betreiberfluggesellschaft), hat jeder Passagier im Besitz eines Tickets auf dem diesen Richtlinien unterliegenden Flug Anspruch auf Entschädigung für verweigerten Einstieg nach Maßgabe dieser Richtlinie (Richtlinien der Vertragsfluggesellschaft). Diese Entschädigung wird von der Betreiberfluggesellschaft in der Regel zum Zeitpunkt der Verweigerung des Einstiegs gezahlt; die Betreiberfluggesellschaft kann allerdings den Passagier im Einklang mit lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Verfahren entschädigen, die in manchen Fällen von diesen Richtlinien abweichen können. Falls die tatsächlich gezahlte Entschädigung geringer ausfällt als der nach dieser Richtlinie vorgesehene Betrag, hat der Passagier nach Einschaltung der Delta-Kundenbetreuung Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen der nach dieser Richtlinie geschuldeten Entschädigung und dem von der Betreiberfluggesellschaft zum Zeitpunkt der Verweigerung des Einstiegs erstatteten Betrag.
A Allgemeine Bestimmungen
1. Maßgebliche Tarife für neue Routen oder Änderungen bei Bestimmungsorten
a. Sofern in der Tarifrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, kann ein Passagier Flugstrecke, Reiseziel, Fluggesellschaften, Serviceklasse oder Reisedaten, die auf einem unbenutzten Ticket aufgeführt sind, im Einklang mit Absatz 2) unten ändern. Hierbei gilt allerdings die Randbedingung, dass nach Beginn der Beförderung ein Ticket für einen einfachen Flug nicht in eine andere Ticketart geändert wird (z. B. Hin- und Rückflug-, Rundflug- oder Gabelflugticket).
b. Wenn eine Änderung der Reiseroute oder des letzten Bestimmungsorts auf Wunsch des Passagiers vor Ankunft am letzten im Originalticket genannten Bestimmungsort vorgenommen wird, sind die maßgeblichen Tarife und Gebühren – soweit in Bestimmung 19 nichts anderes vorgesehen ist – die für die gesamte geänderte Reise an dem Tag maßgeblichen Tarife bzw. Gebühren, an dem die neue Route oder die Änderung des letzten Bestimmungsorts in das neue Ticket des Passagiers eingegeben wird.
c. Bestimmung 12(E) gilt für die Gültigkeit von freiwillig umgetauschten bzw. neu ausgestellten Tickets.
2. Maßgeblicher Tarif für das Upgrade einer Serviceklasse während des Flugs
Wenn ein Passagier während des Flugs die Serviceklasse wechselt, wird eine zusätzliche Zahlung in einer Höhe fällig, die der Differenz zwischen folgenden Tarifen entspricht:
a. Tarif für den einfachen Flug in der Serviceklasse vom Abflugort des Passagiers auf dem jeweiligen Flug bis zum letzten planmäßigen Stopp vor der Änderung der Serviceklasse durch den Passagier plus Tarif für den einfachen Flug in der neuen Serviceklasse ab diesem Stopp bis zum Bestimmungsort des Passagiers auf diesem Flug, und
b. Tarif, der für die Beförderung vom Abflugs- zum Bestimmungsort des Passagiers auf diesem Flug gezahlt worden ist.
Wenn der unter a) erläuterte Betrag geringer als der unter b) erläuterte Betrag ist, entfällt eine Zusatzzahlung. Die Annahme des betreffenden Passagiers in der Serviceklasse, in die er wechselt, für die sich nach dem nächsten planmäßigen Zwischenlandungsort anschließende Reise unterliegt der Verfügbarkeit. Ermäßigungen werden nicht angeboten.
B. Verfahren für die Neuausstellung von Tickets
- Soweit in einer spezifischen Tarifrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, finden die folgenden Verfahren für die Neuausstellung von Delta-Tickets Anwendung.
Für nicht erstattungsfähige Tarife gilt:
- Falls der Wert des neuen Tickets geringer als der Wert des neu auszustellenden Tickets ist, wird die Ticketpreisdifferenz abzüglich einer Änderungsgebühr dem Passagier in Form eines nicht erstattungsfähigen Delta-Reisegutscheins zum Zeitpunkt der Neuausstellung erstattet.
– Falls der Wert des neuen Tickets gleich hoch oder höher als der Wert des neu auszustellenden Tickets ist, werden die Änderungsgebühr und eine etwaige Tarifdifferenz zum Zeitpunkt der Neuausstellung eingezogen.
Für erstattungsfähige Tarife gilt:
- Falls der Wert des neuen Tickets geringer als der Wert des neu auszustellenden Tickets ist, wird jede Tarifdifferenz nach dem ursprünglichen Zahlungsverfahren zum Zeitpunkt der Neuausstellung erstattet.
- Falls der Wert des neuen Tickets höher als der Wert des neu auszustellenden Tickets ist, wird die Tarifdifferenz zum Zeitpunkt der Neuausstellung eingezogen.
- Flüge und Tickets müssen zum Zeitpunkt der Änderung umgebucht bzw. neu ausgestellt werden.
1. Ungenutzte Tickets
Wenn Delta Änderungen an einem unbenutzten Ticket vornimmt, wird die Buchung storniert und von vorne begonnen, indem ein neues Ticket unter Nutzung der aktuellen Tarife und unter Beachtung aller maßgeblichen Tarifrichtlinien ausgestellt wird. Falls der unbenutzte Tarif nicht erstattungsfähig ist, kann der Wert des Originaltickets abzüglich Änderungsgebühr auf den Erwerb des neuen Tickets angerechnet werden. Falls der unbenutzte Tarif erstattungsfähig ist, kann der Wert des Originaltickets auf den Erwerb eines neuen Tickets angerechnet werden.
2. Teilweise benutzte Tickets
a. Wenn Delta Änderungen an teilweise benutzten Tickets vornimmt, geht das Unternehmen nach demjenigen der nachstehenden Verfahren vor, das zum geringstmöglichen Tarif führt:
i. Festlegung des neuen Preises für den Reiseverlauf, Beibehaltung der Tarife der vollkommen in Anspruch genommenen Tarifbestandteile und Ersetzen der nicht geflogenen Tarifbestandteile mit aktuellen Tarifen. An den Tarifunterbrechungsorten der vollkommen in Anspruch genommenen Tarifbestandteile dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Delta validiert sämtliche Tarifrichtlinien zum Zeitpunkt der Neuausstellung. Das neue Ticket kann einen geringeren, gleich hohen oder höheren Preis als das bisherige Ticket haben.
-ODER-
ii. Ausstellung eines neuen Tickets unter Nutzung aktueller Tarife und Validierung aller Tarifrichtlinien zum Zeitpunkt der Neuausstellung. Falls der Originaltarif nicht erstattungsfähig ist, rechnet die Fluggesellschaft den Restwert der gegebenenfalls nicht geflogenen Flugabschnitte des teilweise benutzten Tickets abzüglich Änderungsgebühr auf den Erwerb eines neuen Tickets an. Bei erstattungsfähigen Tarifen rechnet Delta den gegebenenfalls bestehenden Restwert des teilweise benutzten Tickets auf den Erwerb eines neuen Tickets an.
BESTIMMUNG 23: RÜCKERSTATTUNGEN
A. Unfreiwillige Erstattungen
Wenn aufgrund einer Flugstornierung oder einer erheblichen Verspätung bzw. Änderung des Fluges gemäß Bestimmung 19(A) oder einer Beförderungsverweigerung gemäß Bestimmung 7 (außer aufgrund der Nichteinhaltung des Beförderungsvertrags durch den Passagier) eine Rückerstattung erforderlich ist, wird die folgende Rückerstattung direkt an Sie geleistet:
1) Falls kein Teil des Tickets benutzt worden ist, entspricht die Erstattung dem gezahlten Tarif.
2) Falls ein Teil des Tickets benutzt und der Flug an einem der folgenden Orte beendet (unterbrochen) worden ist:
a) Tarifunterbrechungsort – Die Erstattung erfolgt in der Höhe des für die unbenutzte Beförderung ab dem Ort der Flugbeendigung (Unterbrechung) zu dem im Ticket genannten Bestimmungs- oder nächsten Zwischenlandungsort oder zu dem Ort, an dem die Beförderung wiederaufgenommen werden soll, bezahlten Tarifs. Es wird keine Erstattung gewährt, wenn von Delta eine alternative Beförderung geboten und diese vom Passagier akzeptiert wird.
b) Ort in einem Tarifbestandteil – Die Erstattung erfolgt in Höhe der prozentual ungeflogenen Distanz des Tarifbestandteils der Gesamtdistanz durch anteilmäßige Zuordnung des bezahlten Tarifs zum Tarifbestandteil ab dem Ort der Flugbeendigung/-unterbrechung zum auf dem Ticket genannten Reiseziel oder dem nächsten Zwischenlandungsort oder zu dem Ort, an dem die Beförderung wiederaufgenommen werden soll. Es wird keine Erstattung gewährt, wenn von Delta eine alternative Beförderung geboten und diese vom Passagier akzeptiert wird.
B. Freiwillige Erstattungen
1. Nicht erstattungsfähige Tickets
Die meisten von Delta ausgestellten Tickets sind nicht erstattungsfähig. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben oder im Beförderungsvertrag nicht ausdrücklich festgelegt, erstattet Delta keinen Anteil des nicht erstattungsfähigen Tarifs und keine als Teil des nicht erstattungsfähigen Tickets erhobenen Steuern und Zuschläge. Delta erstattet auf nicht erstattungsfähige Tickets für internationale Beförderung erhobene Steuern, Gebühren oder Abgaben nur dann, wenn dies nach geltendem Recht vorgeschrieben ist oder diese Steuern fälschlich erhoben wurden und der Passagier dem Unternehmen Nachweise für die Befreiung von Steuern, Gebühren oder Abgaben in Verbindung mit einem rechtzeitig eingereichten Erstattungsantrag vorlegt. Anträge auf Erstattung von Steuern, Gebühren oder Abgaben werden nur dann bearbeitet, wenn sie bei Delta in vom Unternehmen überlassenen ausgedruckten oder elektronischen Formularen innerhalb eines Jahres nach der Ausstellung des Tickets eingehen. Eine Erstattung der Steuern, Gebühren und Abgaben hebt jeglichen verbleibenden Restwert des maßgeblichen Tickets auf. Wenn Sie Ihr nicht erstattungsfähiges Ticket vor der Abreise stornieren oder ändern, kann vorbehaltlich der geltenden Tarifbestimmungen und anderer Bestimmungen des Beförderungsvertrags der Wert des nicht genutzten Teils eines nicht erstattungsfähigen Tickets (einschließlich Steuern und behördlich erhobener Gebühren oder Abgaben), abzüglich geltender Gebühren von Delta, auf den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta oder auf ein Upgrade oder eine Herabstufung dieser Tickets nach dem Kauf angewendet werden. Delta erhebt für die Bearbeitung gestatteter Änderungen an nicht erstattungsfähigen Tickets ggf. eine administrative Servicegebühr, die entweder vom Guthaben für den künftigen Kauf von Reisen mit Delta abgezogen oder zum Zeitpunkt der Änderung eingezogen wird.
Indem Sie Ihr nicht erstattungsfähiges Ticket vor dem Abflug stornieren oder ändern, (i) genehmigen Sie, dass Delta alle verfügbaren Gutschriften oder Rückerstattungen von Steuern, behördlichen Gebühren und Abgaben erhält, die von Delta auf den ungenutzten Teil des Tickets erhoben werden, und (ii) kann Delta eine Gebühr erheben, die von jedem verfügbaren Wert für den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta abgezogen oder zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Änderung erhoben wird. Es muss der Wert eines nicht erstattungsfähigen Tickets, der für den Kauf zukünftiger Reisen verfügbar ist, verwendet werden. Alle Reisen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum des ursprünglichen Tickets abgeschlossen werden.
Tickets, die zu nicht erstattungsfähigen Tarifen ausgestellt wurden, werden im Fall des Todes eines Passagiers vor dem Reisetag an den Nachlass des verstorbenen Passagiers auf Anfrage erstattet. Falls ein Passagier wegen des Todes eines engen Familienmitglieds (ob während der Reise oder nicht) oder eines Reisebegleiters nicht in der Lage ist, zu reisen, erlässt Delta ggf. gewisse Tarifeinschränkungen in Übereinstimmung mit den schriftlichen Richtlinien. In allen Fällen ist dem entsprechenden Ersuchen eine Sterbeurkunde/Todesanzeige beizufügen, die von Delta überprüft werden kann.
Falls ein Passagier wegen Krankheit oder körperlich nicht in der Lage ist, zu reisen, erlässt Delta ggf. gewisse Tarifeinschränkungen in Übereinstimmung mit den schriftlichen Richtlinien. Dies gilt ferner für enge Familienmitglieder (ob auf Reisen oder nicht) und Reisebegleiter. Die Erkrankung oder körperliche Behinderung muss von einem Arzt auf Geschäftspapier mit seinem Briefkopf schriftlich bescheinigt werden, um damit nachzuweisen, dass der Passagier am Reisetag wegen Erkrankung oder körperlicher Behinderung nicht zu reisen imstande war.
2. Voll erstattungsfähige Tickets
Falls Ihr Ticket zu einem Tarif gekauft wurde, der erstattungsfähig ist, leistet Delta auf Ihr Ersuchen Erstattung hinsichtlich des ungenutzten, erstattungsfähigen Teils Ihres Tickets. Sie müssen den ungenutzten Teil Ihres Tickets zum Zeitpunkt des Rückerstattungsantrags überreichen. Wird kein Erstattungsantrag gestellt, kann vorbehaltlich der geltenden Tarifbestimmungen und anderer Bestimmungen des Beförderungsvertrags der Wert des nicht genutzten Teils eines erstattungsfähigen Tickets (einschließlich Steuern und behördlich erhobener Gebühren oder Abgaben) auf den Kauf zukünftiger Reisen mit Delta oder auf ein Upgrade oder eine Herabstufung dieser Tickets nach dem Kauf angewendet werden. Die Höhe der Erstattung wird wie folgt berechnet:
1. Falls kein Teil des Tickets verwendet wurde, erstattet Delta den Gesamttarif und alle gezahlten Steuern, Gebühren und Abgaben (oder stellt diesen Betrag für den Kauf künftiger Reisen zur Verfügung).
2. Falls ein Teil des Tickets in Anspruch genommen wurde, erstattet Delta einen Betrag in Höhe des (a) gezahlten Gesamttarifs sowie aller Steuern und Gebühren minus (b) den Tarif sowie alle Steuern und Gebühren des in Anspruch genommenen Tickets.
Indem Sie Ihr erstattungsfähiges Ticket vor Abflug stornieren oder ändern, autorisieren Sie Delta und stimmen zu, dass Delta alle verfügbaren Gutschriften oder Rückerstattungen von Steuern und behördlich auferlegten Gebühren oder Gebühren erhält, die von Delta für den ungenutzten Teil des erstattungsfähigen Tickets erhoben werden. Es muss der Wert eines erstattungsfähigen Tickets, der für den Kauf zukünftiger Reisen verfügbar ist, verwendet werden. Alle Reisen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum des ursprünglichen Tickets abgeschlossen werden.
C. Frist für Rückerstattungsanträge
Erstattungen für Tickets werden nur dann vorgenommen, wenn Delta den entsprechenden Antrag sowie etwaige unbenutzte Teile des Tickets ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum des Tickets erhält.
D. Art der Erstattung
Delta erstattet berechtigte Tickets wie folgt:
1. Mit Kreditkarte bezahlte Tickets werden auf das Kreditkartenkonto erstattet, mit dem das Ticket gekauft wurde. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von sieben Werktagen, nachdem Delta den Rückerstattungsantrag erhalten hat.
2. Mit Bargeld bezahlte Tickets, falls Bargeld von Delta akzeptiert wird, werden als Scheck an die auf dem Ticket als Passagier benannte Person erstattet. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von 20 Tagen, nachdem Delta die ursprüngliche Rückerstattungsanfrage erhalten hat.
3. Tickets, die gemäß einem UATP (Universal Air Travel Plan) belastet wurden, werden dem belasteten Konto des Abonnenten erstattet. Normalerweise erfolgt dies innerhalb von 20 Tagen, nachdem Delta die ursprüngliche Rückerstattungsanfrage erhalten hat.
4. Bei anhand eines behördlichen Beförderungsantrags ausgestellten Tickets erfolgt die Ausstellung gemäß den geltenden Regierungsverordnungen in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der ursprünglichen Rückerstattungsanfrage bei Delta.
5. Für Tickets, die mit einer anderen Zahlungsmethode bezahlt wurden, erfolgt die Rückerstattung in der Regel innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der ursprünglichen Rückerstattungsanfrage bei Delta auf die ursprüngliche Zahlungsform.
6. Alle Erstattungen unterliegen staatlichen Gesetzen, Regelungen, Vorschriften oder Rechtsverordnungen der Länder, in denen das Ticket ursprünglich erworben und die Erstattungszahlung zu leisten ist.
7. Freiwillige Erstattungszahlungen für Tickets, die in einer anderen Währung als US-Dollar erworben wurden, werden in der Währung des ursprünglichen Erwerbs und in dem Land geleistet, in dem der Erwerb stattfand. Freiwillige Erstattungszahlungen für Tickets, die in US-Dollar erworben wurden, können in US-Dollar oder einer anderen örtlichen Währung stattfinden, sofern dies laut geltendem Recht gestattet ist.
8. Unfreiwillige Erstattungszahlungen für Tickets werden nach Möglichkeit in der für den entsprechenden Erwerb verwendeten Währung und in dem Land geleistet, in dem der Erwerb stattfand. Auf Wunsch des Passagiers und sofern laut geltendem Gesetz gestattet, kann Delta nach alleinigem Ermessen unfreiwillige Erstattungszahlungen in US-Dollar oder der Währung des Landes leisten, in dem sich der Passagier bei Äußerung seines Wunsches aufhält.
E. Falschberechnungen
Ansprüche bei Fehlberechnungen sind nicht gültig und DL übernimmt keine Haftung, falls ein Anspruch mehr als 45 Tage nach Ticketausstellung erhoben wird.
F. Keine Erstattung für Tickets, die als Nachweis eines Rückflugs benutzt wurden
Delta nimmt keine Erstattung für Tickets vor, die den Beamten eines bestimmten Landes oder irgendeiner Fluggesellschaft als Nachweis für die Absicht der Ausreise aus diesem Land vorgelegt wurden, sofern der Passagier nicht in für Delta zufriedenstellender Form belegen kann, dass er über eine Aufenthaltserlaubnis des Landes verfügt oder mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Transportmittel ausreisen wird.
BESTIMMUNG 24: WÄHRUNG; NICHT AKZEPTIERTE ODER ANGEFOCHTENE BEZAHLUNGSARTEN
Alle Tarife und Gebühren sind, sofern nicht anderweitig vorgesehen, in US-Dollar und Cents der gesetzlichen Währung der Vereinigten Staaten. Mit Ausnahme des in diesem Beförderungsvertrag Dargelegten haftet der Passagier für die Gesamtkosten des Tickets und der Gebühren des ausgestellten Tickets, ungeachtet jeglicher Streitsachen, Rückbuchen und nicht akzeptierten Zahlungsarten. Delta behält sich das Recht vor, die entsprechenden Beträge jederzeit zu erheben, einschließlich nach der Beförderung.
BESTIMMUNG 25: HAFTUNGSBEGRENZUNG
INTERNATIONALE FLÜGE MIT DELTA UNTERLIEGEN DEN REGELUNGEN ZU HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND ALLEN ANDEREN BESTIMMUNGEN DES WARSCHAUER ABKOMMENS UND DES MONTREALER ÜBEREINKOMMENS IN SEINER JEWEILS NEUESTEN FASSUNG. INFORMATIONEN ZU DELTAS HAFTUNG NACH DEM WARSCHAUER UND DEM MONTREALER ABKOMMEN KÖNNEN SIE IN BESTIMMUNG 18, Zur Fußnote DIESER TRANSPORTBEDINGUNGEN NACHLESEN.
BESTIMMUNG 26: GELTENDES RECHT; GESAMTE VEREINBARUNG
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Beförderungsvertrag bzw. in Bezug auf das genannte Thema ergebenden Streitigkeiten werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen der USA und, sofern nicht von den US-Bundesgesetzen vorweggenommen, von den Gesetzen des US-Bundesstaates Georgia, unabhängig von Konflikten aus widersprüchlichen Rechtsprinzipien und unabhängig vom Rechtsgrund, auf dem die Streitigkeit basiert, geregelt und durchgesetzt. Dieser Beförderungsvertrag, einschließlich der Ticket- und Tarifbestimmungen, stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Beförderung durch die Fluggesellschaft dar und ersetzt alle vorherigen Darstellungen, Verständigungen oder Vereinbarungen mündlicher und schriftlicher Art in Bezug auf die Beförderung. Keine anderen Berücksichtigungen, Zusicherungen, Zusagen oder Verständigungen dürfen hervorgehen, weder im Recht noch in Billigkeitssachen.
Diese Transportbedingungen sind verbindlich, soweit sie nicht mit maßgeblichen Gesetzen, behördlichen Vorschriften oder Rechtsverordnungen unvereinbar sind, in welchem Fall das Gesetz, die Vorschrift oder die Rechtsverordnung Vorrang hat. Falls eine Bestimmung dieser Transportbedingungen nach irgendeinem maßgeblichen Gesetz ungültig ist, behalten die weiteren Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Der offizielle Text des Beförderungsvertrags ist in englischer Sprache abgefasst und jegliche Auslegung und Interpretationen dieser Vereinbarung beruht auf diesem englischen Text. Falls der Beförderungsvertrag oder jegliche Dokumente oder Mitteilungen bezüglich des Vertrags in andere Sprachen übersetzt wurden, so hat die englischsprachige Version bei Abweichungen zwischen den Versionen Vorrang.
Delta übernimmt keine Haftung für jegliche Schadensersatzansprüche, Folgeschäden oder besondere Schäden, die aufgrund der oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen von Delta geleisteten Serviceleistungen entstehen, ungeachtet dessen, ob Delta wusste, dass es zu einem solchen Schaden kommen könnte. Delta übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden aufgrund der Einhaltung von Gesetzen, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien oder aufgrund der Nichteinhaltung von solchen Gesetzen, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien durch den Passagier oder als Folge von Verlass eines Passagiers auf Empfehlungen von Delta bezüglich solcher Gesetze, gesetzlichen Vorschriften, Anordnungen, Bestimmungen, Anforderungen oder Sicherheitsrichtlinien.
Die Wahl oder das Scheitern Deltas bei der Durchsetzung irgendwelcher Vorschriften dieses Beförderungsvertrags stellt keine Verzichtserklärung auf Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf diese Vorschrift und andere Vorschriften dar.
BESTIMMUNG 27: GEOGRAFIE UND LANDESSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN
Zusätzlich zu den in diesen Transportbedingungen dargelegten Vorschriften gelten ggf. weitere Bestimmungen für Ansässige und Staatsbürger bestimmter Länder, die die Pflichten von Delta und des Passagiers aus diesen Transportbedingungen ergänzen. Diese Bestimmungen finden Sie hier: HTTPS://WWW.DELTA.COM/CONTENT/WWW/EN_US/LEGAL/LEGAL-NOTICES.HTML
A. FÜR EINWOHNER BESTIMMTER LÄNDER UND REGIONEN (CHINA, KOLUMBIEN, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, ISRAEL, EUROPÄISCHE UNION, JAPAN, KOREA, MEXIKO, PHILIPPINEN, ECUADOR UND TAIWAN) GELTEN GGF. ZUSÄTZLICHE RECHTE UND HINWEISE; DIESE FINDEN SICH IN: HTTPS://WWW.DELTA.COM/CONTENT/WWW/EN_US/LEGAL/LEGAL-NOTICES.HTML
B. SCHIEDSVERFAHREN UND ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG IN DEUTSCHLAND
1) Delta Air Lines unterwirft sich dem Schlichtungsverfahren vor der SÖP
(Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.).
2) Das Schlichtungsverfahren kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:
– Flugstornierungen
– Flugverspätungen
– Nichtbeförderung
– erzwungene Herabstufung in eine niedrigere Serviceklasse
– Verspätung/Beschädigung/Zerstörung/Verlust von Gepäck
– Verletzung von Pflichten bei der Beförderung von Personen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen
3) Der Schlichtungsprozess kann unter den folgenden Bedingungen eingeleitet werden:
– Ihr Flug war eine Privat- und keine Geschäftsreise.
- Sie haben Ihren Anspruch gegenüber Delta Air Lines geltend gemacht, erhielten vom Unternehmen jedoch entweder keine Sie befriedigende Antwort oder keine Antwort innerhalb von 2 Monaten.
– Der Wert Ihres Anspruchs beträgt 10,00 bis 5.000,00 EUR.
– Ihr Anspruch war und ist nicht gerichtsanhängig.
- Ihr Anspruch wurde nicht durch Vergleich befriedigt, und zwar weder durch einen gerichtlichen Vergleich, noch durch Schlichtungsspruch, noch durch einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Ihnen und Delta Air Lines.
4) Kontaktdaten der SÖP:
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
www.soep-online.de, wird in neuem Fenster geöffnet
C. EINWOHNER FRANKREICHS – RÜCKERSTATTUNG INTERNATIONALER ABFLUGSTEUERN UND -GEBÜHREN
Falls der Passagier einen internationalen Flug nicht antritt, erstattet Delta auf Anfrage die entsprechenden internationalen Abflugsteuern bzw. -gebühren für den ungenutzten Teil des Tickets. Die Rückerstattung erfolgt ohne Gebühren für den Passagier innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Rückerstattungsantrags, sofern dieser über die schriftlichen oder elektronischen, von Delta in Bestimmung 23 zur Verfügung gestellten Formulare eingereicht wurde.
Bei nicht erstattungsfähigen Tickets erhält der Passagier eine Gutschrift für jeglichen ungenutzten Flugabschnitt während des verbleibenden Gültigkeitszeitraums unter den in Bestimmung 12 festgelegten Bedingungen. Der Restwert des Tickets kann für den Kauf eines zukünftigen Tickets innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets angewendet werden und unterliegt entsprechenden Gebühren zur Ticketänderung und Tarifunterschieden, wie in Bestimmung 23 beschrieben. Im Falle eines Erstattungsantrags für Steuern verfällt der Restwert des Tickets bei Erstattung der internationalen Abflugsteuern bzw. Gebühren.
D. EINWOHNER KANADAS – INTERLINE-GEPÄCKBESTIMMUNGEN
D. Interline-Gepäckannahme
Definitionen
Der „Code der Fluggesellschaft“ ist ein Identifizierungscode, der aus zwei Buchstaben besteht und für kommerzielle sowie Luftverkehrszwecke wie etwa Reservierungen, Flugpläne, Zeittafeln, Ticketausstellungen, Tarifbestimmungen und Anzeigesysteme in Flughäfen benutzt wird. Codes der Fluggesellschaft werden von der IATA zugewiesen. Wenn dieser Code auf Tickets angezeigt wird, bezeichnet er die Fluggesellschaft, die den Flug vermarktet, die wiederum nicht notwendigerweise mit der Fluggesellschaft identisch ist, die den Flug durchführt.
„Gepäckbestimmungen“ sind die Bedingungen, die mit der Gepäckannahme, Dienstleistungen, die mit dem Transport von Gepäck zu tun haben, Freigepäckmengen und allen zugehörigen Gebühren verbunden sind.
Die „Down-Line-Fluggesellschaft“ ist jede außer der auswählenden Fluggesellschaft, die nach den Angaben des Passagier-Tickets für diesen Interline-Beförderungen durchführt.
„Wichtigste Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC)“ – wird nach einer von der IATA (Beschluss 302) festgelegten Methode bestimmt, die für jeden Teil des Reiseverlaufs eines Passagiers, auf dem Gepäck bis zu einem weiteren Zwischenlandungsort durchgecheckt worden ist, ermittelt, welche Fluggesellschaft den wichtigsten Teil der Leistungen ausführt. Für Reisende, die dem System von Beschluss 302 unterliegen, sind die Gepäckregeln der MSC verbindlich. Bei komplexen Reiserouten mit mehreren Gepäckaufgabeorten kann es mehr als eine MSC geben, was die Anwendung verschiedener Gepäckregeln im Verlauf der Flugreise zur Folge hat.
„Wichtigste Fluggesellschaft (Most Significant Carrier, MSC) – IATA-Beschluss 302, in der von der CTA angepassten Version – wird durch Anwendung der Methode der IATA-Bestimmung 302 ermittelt, wie in der von der CTA angepassten Version. Der Vorbehalt der CTA hat zum Inhalt, dass für jede beliebige Interline-Reiseroute nur ein einziger Satz von Gepäckregeln anwendbar sein kann. Die Zielsetzung des Vorbehalts der CTA (Canadian Transportation Agency) besteht darin, der auswählenden Fluggesellschaft die Verwendung der MSC-Methode zu ermöglichen, um die Fluggesellschaft zu ermitteln, deren Gepäckbestimmungen für einen internationalen Interline-Reiseverlauf nach oder aus Kanada maßgeblich sind, und gleichzeitig die Funktion der Tarifbestimmungen bei der Ermittlung der Fluggesellschaft, deren Bestimmungen maßgeblich sind, zu bekräftigen.
„Teilnehmende Fluggesellschaft(en)“ bezeichnet sowohl die auswählende als auch Down-Line-Fluggesellschaften, die nach den Angaben des Passagier-Tickets für diesen Interline-Beförderungen durchführen.
Die „ausgewählte Fluggesellschaft“ ist die Fluggesellschaft, deren Gepäckregeln für die gesamte Interline-Reiseroute maßgeblich sind.
Die „auswählende Fluggesellschaft“ ist die Fluggesellschaft, deren Airline-Code auf dem ersten Flugsegment des Passagiertickets zu Beginn eines Interline-Reiseverlaufs genannt ist, die auf einem einzigen Ticket festgehalten ist, deren Ausgangs- oder letzter Bestimmungsort sich in Kanada befindet.
Die „Interline-Vereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Fluggesellschaften über die Abstimmung der Beförderung von Passagieren und ihrem Gepäck vom Flug einer Fluggesellschaft zum Flug einer anderen (bis zum nächsten Zwischenlandungsort).
Der „Interline-Reiseverlauf“ sind alle Flüge, die in einem einzigen Ticket festgehalten sind und an denen mehrere Fluggesellschaften beteiligt sind. Der CTA-Vorbehalt gilt nur für Reisen mit einem einzigen Ticket, deren Ausgangs- oder letztendlicher Bestimmungsort in Kanada liegt.
„Interline-Reisen“ sind Reisen, an denen mehrere Fluggesellschaften beteiligt sind, die auf einem einzigen Ticket aufgeführt sind, das im Rahmen einer einzigen Transaktion erworben wurde.
Das „Einzelticket“ ist ein Dokument, das die Flugreise vom Ursprungs- zum Zielort ermöglicht. Es kann Interline-/Code-Share- und Intraline-Segmente aufweisen. Es kann ferner durchgehende Kombinationen aufweisen (d. h. Einzeltarife, die separat gekauft, jedoch kombiniert werden können, um einen Preis zu bilden).
Die „Übersichtsseite bei Abschluss eines Online-Kaufs“ ist eine Seite auf der Website einer Fluggesellschaft, die die Einzelheiten einer Ticket-Erwerbstransaktion zusammenfasst, und zwar unmittelbar, nachdem der Passagier den Erwerb des Tickets mit der Fluggesellschaft vereinbart und die Zahlung in einer bestimmten Form geleistet hat.
„Letzter Ticketzielort“: in Situationen, in denen der Ursprungsort eines Passagiers nicht in Kanada liegt und die Reiseroute zumindest einen Stopp in Kanada sowie zumindest einen Stopp außerhalb Kanadas enthält. Falls der Stopp in Kanada der am weitesten entfernte im Ticket genannte Ort ist und länger als 24 Stunden dauert, würde die CTA davon ausgehen, dass sich der letzte Ticketzielort in Kanada befindet. Diese Regel gilt für alle Interline-Reiserouten auf einem einzigen Ticket mit Kanada als Ursprungs- oder letztem Bestimmungsort. Sie legt fest, wie die Fluggesellschaft diejenige Fluggesellschaft zu bestimmen hat, deren Gepäckregeln für die gesamte Interline-Reiseroute eines Passagiers verbindlich sind. Für Zwecke der Gepäckannahme bei Interline-Reisen gilt Folgendes:
i. Die Fluggesellschaft, deren Airline-Code auf dem ersten Abschnitt des Interline-Passagiertickets angegeben ist, wird als auswählende Fluggesellschaft bezeichnet.
ii. Jede Fluggesellschaft, die nach den Angaben des Passagier-Tickets für diesen Interline-Beförderungen durchführt, wird als „teilnehmende Fluggesellschaft“ bezeichnet.
Festlegung der Gepäckregeln durch die auswählende Fluggesellschaft
Die auswählende Fluggesellschaft (1) wählt ihre eigenen Gepäckbestimmungen und wendet diese an, wie im Tarif für den gesamten Interline-Reiseverlauf festgelegt, oder (2) bestimmt die wichtigste Fluggesellschaft nach den Festlegungen des IATA-Beschlusses 302 in der von der kanadischen Transportbehörde (CTA) angepassten Form, mit der Folge, dass deren Gepäckregeln, wie in ihren Tarifbestimmungen aufgeführt, für den gesamten Interline-Reiseverlauf maßgeblich sind. Die durch die auswählende Fluggesellschaft bestimmte Fluggesellschaft wird als „ausgewählte Fluggesellschaft“ bezeichnet.
Wenn Delta Air Lines die auswählende Fluggesellschaft ist, bestimmt das Unternehmen die wichtigste Fluggesellschaft nach den Festlegungen des IATA-Beschlusses 302 in der von der kanadischen Transportbehörde (CTA) angepassten Form, mit der Folge, dass deren Gepäckregeln, wie in ihren Tarifbestimmungen aufgeführt, für den gesamten Interline-Reiseverlauf maßgeblich sind.
Die Handgepäck-Grenzen der jeweiligen ausführenden Fluggesellschaft gelten für jedes Flugsegment einer Interline-Reiseroute. Dagegen sind die Handgepäckgebühren der ausgewählten Fluggesellschaft für die gesamte Interline-Reiseroute maßgeblich.
Anwendung der Gepäckregeln durch die teilnehmende Fluggesellschaft
Wenn Delta Air Lines nicht die ausgewählte Fluggesellschaft auf einer Interline-Reiseroute, aber eine teilnehmende Fluggesellschaft ist, die Beförderungsleistungen für den Passagier auf der Grundlage eines ausgestellten Tickets erbringt, wendet das Unternehmen die Gepäckregeln der ausgewählten Fluggesellschaft mit Ausnahme der Regeln in Bezug auf die Annahme von Haustieren als aufgegebenes Gepäck für die gesamte Interline-Reiseroute als seine Gepäckregeln an. Hinsichtlich der Annahme von Haustieren als aufgegebenes Gepäck gelten Deltas eigene Regeln.
2. Die kanadischen Passagierschutzvorschriften bieten ggf. zusätzlichen Schutz für Passagiere, die nach oder ab Kanada reisen. Falls Ihnen der Einstieg verweigert wird, Ihr Flug storniert wird, Ihr Flug über zwei Stunden Verspätung hat oder Ihr Gepäck verloren geht bzw. beschädigt ist, sind Sie gemäß den Passagierschutzvorschriften ggf. zu bestimmten Verfahrens- und Entschädigungsstandards berechtigt. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft (www.delta.com/appr; bei diesem Tarif als Referenz einbezogen) oder besuchen Sie die Website der kanadischen Verkehrsbehörde für weitere Informationen zu Ihren Passagierrechten.
Le Règlement sur la protection des passagers aériens du Canada peut fournir des protections supplémentaires aux passagers voyageant à destination ou en provenance du Canada. Si l’embarquement vous est refusé, ou si votre vol est annulé ou retardé d’au moins deux heures ou si vos bagages sont perdus ou endommagés, vous pourriez avoir droit au titre du Règlement sur la protection des passagers aériens, à certains avantages au titre des normes de traitement applicables et à une indemnité. Pour plus d'informations sur vos droits de passagers, veuillez contacter votre transporteur aérien (www.delta.com/appr (qui est incorporé dans ce tarif par référence)) ou visitez le site Web de l'Office des transports du Canada.
E. EINWOHNER UND BESUCHER CHINAS – BESCHWERDEN VON VERBRAUCHERN
In Übereinstimmung mit geltendem Recht können Passagiere, die aus der Volksrepublik China einreisen oder einen Anschlussflug über die Volksrepublik China haben, ihre Beschwerden oder Nachfragen an wecare@delta.com oder telefonisch an die Kundenbetreuung von Delta richten: 400-120-2364 (China) oder (800)221-1212 (USA).
F. EINWOHNER UND BESUCHER VON BRASILIEN – VERLORENES UND VERSPÄTETES GEPÄCK
Personen mit Wohnsitz in Brasilien, deren Gepäck auf internationalen Flügen von Delta nach oder von Brasilien befördert wird, erstattet Delta in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen angemessene Artikel für den unmittelbaren Gebrauch, wenn sie ohne Ihr Gepäck außerhalb Ihres Zuhauses sind. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Passagiere Delta innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten der Gepäckverspätung eine Kopie des Ticketbelegs und der Gepäcketiketten sowie datierte und aufgeschlüsselte Originalbelege für angemessene Artikel vorlegen. Sollte Delta das verspätete Gepäck nicht ausfindig machen, werden alle Kostenerstattungen vom endgültigen Abrechnungsbetrag abgezogen.