Kanada – Passagierrechte

Ab 15. Dezember 2019 bieten kanadische Passagierschutzvorschriften ggf. zusätzlichen Schutz für Passagiere, die nach oder ab Kanada reisen:

I. Verweigerter Einstieg, Stornierungen, Verspätungen und verlorenes Gepäck

Falls Ihnen der Einstieg verweigert wird, Ihr Flug storniert wird, Ihr Flug über zwei Stunden Verspätung hat oder Ihr Gepäck verloren geht bzw. beschädigt ist, sind Sie gemäß den Passagierschutzvorschriften ggf. zu bestimmten Verfahrens- und Entschädigungsstandards berechtigt. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder besuchen Sie die Website der kanadischen Verkehrsbehörde für weitere Informationen zu Ihren Passagierrechten.

Si l’embarquement vous est refusé, ou si votre vol est annulé ou retardé d’au moins deux heures ou si vos bagages sont perdus ou endommagés, vous pourriez avoir droit au titre du Règlement sur la protection des passagers aériens, à certains avantages au titre des normes de traitement applicables et à une indemnité. Pour de plus amples renseignements sur vos droits, veuillez communiquer avec votre transporteur aérien ou visiter le site Web de l’Office des transports du Canada.

Zusätzliche Rechte (einschließlich für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck geltenden Rechten) sind ggf. in den entsprechenden allgemeinen Tarifrichtlinien für Kanada oder den allgemeinen Tarifrichtlinien für internationale Flüge geregelt. Die oben genannten Beträge sind in kanadischen Dollar.  Im Rahmen dieser Vorschriften gilt Delta als eine große Fluggesellschaft.

Bei Fragen zu Ihren Rechten oder falls Sie eine Beschwerde gemäß den kanadischen Passagierschutzvorschriften einreichen möchten, können Sie Delta kontaktieren.  Falls Sie mit der Abwicklung der Beschwerde durch Delta nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde auch direkt bei der kanadischen Verkehrsbehörde einreichen. 

Delta muss von Stornierungen, Verspätungen oder verweigertem Einstieg betroffenen Passagieren auf einer Reise nach oder ab Kanada folgende Informationen bereitstellen:

(a) der Grund für die Verspätung, Stornierung oder den verweigerten Einstieg,
(b) die Entschädigung, auf die der Passagier ggf. aufgrund der Unannehmlichkeiten Anspruch hat,
(c) die Standardvorgehensweise für Passagiere, sofern vorhanden und
(d) die Regressansprüche gegen Delta, einschließlich der Regressansprüche gegen das Reisebüro.

Bei Verspätungen muss Delta Passagiere alle 30 Minuten über den aktuellen Status informieren, bis eine neue Abflugzeit für den Flug festgelegt wurde oder für die betroffenen Passagiere alternative Reisevorkehrungen getroffen wurden.  Delta muss neue Informationen so schnell wie möglich an die Passagiere weiterleiten. Die oben genannten Informationen müssen als Ansagen oder auf Anfrage auch als visuelle Ankündigen bereitgestellt werden.  Die oben genannten Informationen müssen auch für Passagiere bereitgestellt werden, die verfügbare bevorzugte Kommunikationsmethoden verwenden, einschließlich einer Methode, die mit adaptiven Technologien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung kompatibel ist.

Verweigerter Einstieg

Falls Ihnen der Einstieg verweigert wird, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung leisten in Höhe von:

(a.) 900 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers weniger als sechs Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist;
(b.) 1,800 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers mehr als sechs, aber weniger als neun Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist; und
(c.) 2,400 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers mehr als neun Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist.

Stornierungen und Verspätungen

1) Situationen außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft

Dieser Abschnitt gilt für Fluggesellschaften, wenn es zu Verspätungen, Stornierungen oder einem verweigerten Einstieg kommt, wobei die Situationen außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(a) Krieg oder politische Unruhen,
(b) rechtswidrige Handlungen oder Sabotage,
(c) Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen, die einen sicheren Betrieb des Flugzeugs unmöglich machen,
(d) Anweisungen der Flugsicherung,
(e) eine NOTAM-Anordnung wie im Unterabschnitt 101.01(1) der Kanadischen Luftfahrtvorschriften (Canadian Aviation Regulations) definiert,
(f) ein Sicherheitsrisiko,
(g) Betriebsstörungen am Flughafen,
(h) einen medizinischen Notfall,
(i) einen Zusammenstoß mit Wildtieren,
(j) einen Streik bei der Fluggesellschaft oder einem wesentlichen Dienstleister, z. B. einem Flughafen oder einer Flugsicherung,
(k) einen Herstellungsfehler bei einem Flugzeug, der die Sicherheit von Passagieren reduziert und vom betroffenen Hersteller des Flugzeugs oder von einer zuständigen Behörde identifiziert wurde und
(l) einen Befehl oder eine Anweisung eines Beamten einer staatlichen Behörde oder der Polizei oder einer für die Flughafensicherheit zuständigen Person.

Vorherige Flugunterbrechungen

(2) Eine Verspätung, Stornierung oder ein verweigerter Einstieg, die sich direkt aus einer vorherigen Verspätung oder Stornierung ergeben, die außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft lag, wird ebenfalls als eine Situation außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft angesehen, falls die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen der vorherigen Flugverspätung oder Stornierung zu minimieren.

Verpflichtungen

(3) Falls es zu Verspätungen, Stornierungen oder einem verweigerten Einstieg außerhalb des Einflusses der Fluggesellschaft kommt, muss diese:

(a) Passagieren die oben genannten Informationen mitteilen,
(b) bei einer Verspätung von über drei Stunden alternative Reisevorkehrungen, wie in Abschnitt 18 des Gesetzes dargelegt, für Passagiere, die eine solche Vorkehrung wünschen, anbieten und
(c) bei einer Stornierung oder verweigertem Einstieg alternative Reisevorkehrungen, wie in Abschnitt 18 dargelegt, anbieten.

2) Situationen in der Verantwortung der Fluggesellschaft

Dieser Abschnitt gilt für Fluggesellschaften, wenn es zu Verspätungen, Stornierungen oder einem verweigerten Einstieg in der Verantwortung der Fluggesellschaft kommt, wobei nicht darauf in Unterabschnitt (1) oder (2) Bezug genommen wird.

Verspätung

(2) Bei einer Verspätung muss die Fluggesellschaft:

(a) Passagieren die oben genannten Informationen mitteilen,
(b) dem Passagier bei einer Benachrichtigung über die Verspätung innerhalb von 12 Stunden vor der auf dem Originalticket angegebenen Abflugzeit den Verfahrensstandard, wie in Abschnitt 14 des Gesetzes dargelegt, bieten,
(c) dem Passagier alternative Reisevorkehrungen oder eine Rückerstattung, wie in Abschnitt 17 des Gesetzes dargelegt, anbieten, falls die Verzögerung ab drei Stunden beträgt und der Passagier dies wünscht und
(d) dem Passagier bei einer Benachrichtigung über die verspätete Ankunft des Fluges am Reiseziel innerhalb von 14 Tagen vor der auf dem Originalticket angegeben Abflugzeit die Mindestentschädigung, wie in Abschnitt 19 des Gesetzes dargelegt, bieten.

Stornierung

(3) Bei einer Stornierung muss die Fluggesellschaft:

(a) Passagieren die in Abschnitt 13 des Gesetzes dargelegten Informationen mitteilen,
(b) dem Passagier bei einer Benachrichtigung über die Stornierung innerhalb von 12 Stunden vor der auf dem Originalticket angegebenen Abflugzeit den Verfahrensstandard, wie in Abschnitt 14 des Gesetzes dargelegt, bieten,
(c) alternative Reisevorkehrungen oder eine Rückerstattung, wie in Abschnitt 17 des Gesetzes dargelegt, anbieten und
(d) dem Passagier bei einer Benachrichtigung über die verspätete Ankunft des Fluges am Reiseziel innerhalb von 14 Tagen vor der ursprünglichen Abflugzeit die Mindestentschädigung, wie in Abschnitt 19 des Gesetzes dargelegt, bieten.

Falls die obigen Abschnitte (2)(d) oder (3)(d) für die Fluggesellschaft gelten, muss sie die folgende Mindestentschädigung leisten:

(i) 400 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist,
(ii) 700 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers mehr als sechs, aber weniger als neun Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist oder
(iii) 1,000 CAD, falls die Ankunft des Fluges am Reiseziel des Passagiers mehr als neun Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit auf dem Ticket verspätet ist und

Falls die Abschnitte (2)(c) oder (3)(c) für die Fluggesellschaft gelten und das Ticket des Passagiers in Übereinstimmung mit Unterabschnitt (2) erstattet wird, muss die Fluggesellschaft eine Mindestentschädigung von 400 CAD leisten.

Um die in Abschnitt (1) oder (2) angegebene Mindestentschädigung zu erhalten, muss der Passagier innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem sich die Flugverspätung oder -stornierung ereignete, einen Entschädigungsantrag bei der Fluggesellschaft einreichen.

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

(1) Falls eine Fluggesellschaft den Verlust von Gepäck anerkennt oder falls ein Gepäckstück mehr als 21 Tage nicht auffindbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung leisten, die mindestens der folgenden Summe entspricht:

(a) der für das Gepäck gezahlten Gebühren,
(b) der zu zahlenden Entschädigung gemäß dem Luftbeförderungsgesetz („Carriage by Air Act“), sofern das Gesetz gilt, und
(c) des durch die Fluggesellschaft zu zahlenden Betrags in Übereinstimmung mit dem Abkommen zur Vereinfachung der Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, wie in Anhang IV des Gesetzes dargelegt, falls das Luftbeförderungsgesetz („Carriage by Air Act“) nicht gilt und die Fluggesellschaft eine internationale Beförderung des Gepäcks gemäß der Bedeutung in Artikel 1, Absatz 1 des Abkommens vornahm.

(2) Falls das Gepäck bis zu 21 Tage lang nicht auffindbar ist, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung leisten, die mindestens der folgenden Summe entspricht:

(a) der für das Gepäck gezahlten Gebühren,
(b) der zu zahlenden Entschädigung gemäß dem Luftbeförderungsgesetz („Carriage by Air Act“), sofern das Gesetz gilt, und
(c) des durch die Fluggesellschaft für die Verspätung bei der Beförderung von Gepäck zu zahlenden Betrags in Übereinstimmung mit dem Abkommen zur Vereinfachung der Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, wie in Anhang IV des Gesetzes dargelegt, falls das Luftbeförderungsgesetz („Carriage by Air Act“) nicht gilt und die Fluggesellschaft eine internationale Beförderung des Gepäcks gemäß der Bedeutung in Artikel 1, Absatz 1 des Abkommens vornahm.

II. Sitzplatzzuweisung für Kinder unter 14 Jahren

(1) Um die Zuweisung eines Sitzplatzes für ein Kind unter 14 Jahren in unmittelbarer Nähe eines Elternteils, Vormunds oder Betreuers zu ermöglichen, muss Delta ohne zusätzliche Gebühren:

(a) dem Kind vor Check-in einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe des Elternteils, Vormunds oder Betreuers zuweisen oder
(b) das Folgende tun, falls Delta keinen Sitzplatz in Übereinstimmung mit Absatz (a) zuweisen kann:

(i) die Passagiere vor Check-in darüber informieren, dass die Fluggesellschaft dem Kind einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe des Elternteils, Vormunds oder Betreuers ohne zusätzliche Gebühren beim Check-in oder am Flugsteig zuweisen wird,
(ii) nach Möglichkeit Sitzplätze beim Check-in zuweisen,
(iii) beim Einstieg nach Freiwilligen suchen, die ihren Sitzplatz zu ändern bereit sind, falls kein Sitzplatz beim Check-in zugewiesen werden kann und
(iv) falls kein Sitzplatz beim Check-in zugewiesen kann und kein Passagier seinen Sitzplatz freiwillig beim Einstieg ändert, vor dem Start erneut nach Freiwilligen suchen, die ihren Sitzplatz zu ändern bereit sind.

Nähe zum Sitz des Erwachsenen

(2) Delta muss einem Kind unter 14 Jahren die Zuweisung eines Sitzplatzes ermöglichen, indem ohne zusätzliche Gebühren Folgendes angeboten wird:

(a) ein Sitzplatz neben dem Elternteil, Vormund oder Betreuer, falls das Kind unter vier Jahre alt ist,
(b) ein Sitzplatz in derselben Reihe wie der Sitzplatz des Elternteils, Vormunds oder Betreuers, wobei zwischen dem Sitzplatz des Kindes und dem Sitzplatz des Elternteils, Vormunds oder Betreuers nicht mehr als ein Sitz liegt, falls das Kind zwischen 5 und 11 Jahre alt ist und
(c) ein Sitzplatz in einer Reihe, die nicht mehr als eine Reihe vom Sitzplatz in der Reihe des Elternteils, Vormunds oder Betreuers entfernt ist, falls das Kind zwischen 12 und 13 Jahre alt ist.

Preisunterschied

(3) Falls einem Passagier ein Sitzplatz in Übereinstimmung mit Unterabschnitt (2) zugewiesen wird, der sich in einer niedrigeren Serviceklasse als auf dem Ticket angegeben befindet, muss Delta den Preisunterschied zwischen den Serviceklassen erstatten. Falls ein Passagier einen Sitzplatz in einer höheren Serviceklasse wählt, kann Delta Zuzahlungen für den Preisunterschied zwischen den Serviceklassen fordern.