DELTA-WERBERICHTLINIEN
Delta SkyMedia Richtlinien für akzeptable Werbung
Delta SkyMediaTM Allgemeine Richtlinien für akzeptable Werbung
Delta behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen aus inhaltlichen Gründen kreative Werbung abzulehnen.
Mitarbeiter dürfen keine Werbung akzeptieren, die konkurrierende Fluggesellschaften, nicht jugendfreie Inhalte (wie Tabak, Pornografie, Glücksspiel) oder Firmen betreffen, die für den Verkauf von Reisen werben.
Sämtliche Werbung muss gestalterisch auf der Kanal-Plattform akzeptabel sein und sich an diese Richtlinien halten. Delta behält sich das Recht vor, irgendwelche Eingänge abzulehnen bzw. zu suspendieren, die Delta betreffs Service oder Leistung als störend erachtet bzw. von denen verlautet, dass sie die Erfahrung unserer Kunden negativ beeinträchtigen. Die Inhalte müssen den unten aufgeführten Anforderungen entsprechen.
• Die Werbeagentur muss das Angebot, für das geworben wird, der Werbung entsprechend erfüllen. Dies umfasst die uneingeschränkte Beibehaltung der Zeiträume des Angebots und der in der Werbung angegebenen Produktangebote oder -preise, es sei denn, die Werbeagentur hat eine vorherige Genehmigung eingeholt.
• Keine Täuschung der Kunden durch Werbung
• Werbung darf ohne das Wissen der Besucher keine diesbezüglichen, persönlich identifizierbaren Informationen anfordern bzw. einholen bzw. den Anschein erwecken, diese anzufordern bzw. einzuholen.
Unsachgerechte Werbung umfasst u.a.:
• Direkte Konkurrenten von Delta (d.h. andere Fluggesellschaften, Bahn, buchende Reisebüros, etc.) inklusive Abbildungen betreffs, im oder außerhalb des Flugzeugs
• Unangemessene bzw. negative Inhalte, die Flugzeuge betreffen
• Sprache/Bilder bzw. Symbolik, die defekte Flugzeuge, Flugzeugentführungen oder irgendwelche Risiken für Passagiere betreffen
• Sprache/Bilder bzw. Symbolik, die gegen spezifische Fluggesellschaftsrichtlinien verstößt bzw. verstoßen (sprich die Verwendung der Worte „kostenlos“ oder „gratis“ für Dinge, die nicht durch die Fluggesellschaft angeboten werden)
• Sprache/Bilder bzw. Symbolik grausamer oder gewalttätiger Natur
• Unbefugter bzw. unbewilligter Einsatz von Deltas kreativen Vermögenswerten (wie bspw. Talente, Logos, Personen, etc.)
• Werbung für Waffen (Schusswaffen, Kugeln, etc.)
• Pornografische Werbung
• Potenziell beleidigende bzw. verleumderische Inhalte
• Unanständige Sprache, Nackheit/Intimbereich, stellvertretende Zeichen für unanständige Sprache (sprich X@#%!)
• Politische Werbung
• Eingänge, die an diffamierenden Situationen beteiligte Persönlichkeiten und/oder Unternehmen betreffen (bspw. Berühmtheiten, die abfällige bzw. aufrührerische Bemerkungen zu einer Person bzw. Gruppe von Leuten gemacht haben)
Eingeschränkte Werbeagenturen/Kategorien:
Keine Werbung für Kreditkarten
Keine Werbung für alkoholfreie Getränke oder Limonaden
Keine Werbung von Hotel- oder Mietwagen-Websites, Mitbewerber-Fluggesellschaften, Reisebüros – einschließlich Online-Reisebüros (online travel agencies, OTAs) und Handelsvertreter (general sales agents, GSAs)
Keine Parkplatz-Unternehmen außerhalb des Flughafens
Keine Anbieter oder Angebote von Reiseversicherungen
Keine Werbung von Organisationen wie etwa „The Nature Conservancy“ bzw. „The Breast Cancer Research Foundation“
Keine konkurrierede Treueprogramme, außer Markenallianz-Werbung/Partnerschaft mit SkyMiles Starwood / SPG könnte bspw. nur als Markenallianz-Werbung von SkyMiles bezeichnet werden
Keine Werbung für irgendwelche Firmen oder Organisationen, sofern solche Werbung mit einem Exklusivitätsabkommen von Delta mit einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Organisation im Konflikt steht Delta stellt auf Anfrage eine aktuelle Liste der Unternehmen bzw. Organisationen zur Verfügung, mit denen Delta in Exklusivitätsabkommen hat.