Verbotene oder eingeschränkte Gegenstände

Munition, explosive Gegenstände und Schusswaffen


Auch wenn Schusswaffen und Munition als Sportausrüstung mit strengen Richtlinien aufgegeben werden können, gelten per Gesetz einige Ausnahmen. Überprüfen Sie die Vorschriften, bevor Sie mögliche gefährliche Güter zum Flughafen mitbringen.

MUNITION

Die Mitnahme von maximal 11 Pfund (5 kg) Kleinwaffenmunition pro Person im aufzugebenden Gepäck ist gestattet. Die Waffe muss sicher verpackt und darf nur für den Eigengebrauch vorgesehen sein. Munition darf nicht für mehr als einen Passagier in einem Paket kombiniert werden. Weitere Einzelheiten/Richtlinien finden Sie unter Sportschützenausrüstung.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die staatlichen, bundesstaatlichen bzw. örtlichen Gesetze im Hinblick auf den Besitz und Transport von Schusswaffen zu informieren und diesen zu entsprechen. Für weitere Informationen zu dieser Regelung besuchen Sie bitte die Website der TSA.

Hinweis: Schießpulver (z.  B. Pyrodex, Schwarzpulver, Pfefferspray und Tränengas) ist unter keinen Umständen gestattet.

MUNITION – SÜDAFRIKA

Aus Südafrika abgehende Waffen und Munition müssen in einer kleinen Kiste oder einem Koffer verpackt sein. Dieser Behälter oder diese Kiste muss verschlossen und innerhalb des aufgegebenen Gepäcks verstaut sein. Munition und Waffe müssen voneinander getrennt verpackt sein. Diese Richtlinien müssen zusätzlich zu den für Delta Air Lines erforderlichen Richtlinien zu Verpackung und Deklarieren von Schusswaffen erfüllt werden.

MUNITION UND SCHUSSWAFFEN – SÜDKOREA

Alle Schusswaffen und Munition im aufgegebenen Gepäck müssen bei Reisen nach oder über Südkorea zum Zeitpunkt des Check-ins bzw. der Gepäckaufgabe angemeldet werden.

Bei nicht erfolgter Anmeldung in Südkorea werden nicht angemeldete Schusswaffen und Munition ggf. beschlagnahmt, Sie dürfen ggf. nicht nach Korea einreisen oder weiterreisen und es kommt ggf. zu einer Strafe. Kunden müssen die genaue Anzahl sowie Art der Schusswaffen (soweit möglich mit Seriennummer) und die exakte Anzahl an Munition anmelden.

Bitte lesen Sie wichtige Informationen bezüglich der Verpackung und dem Vorzeigen/Deklarieren von Schusswaffen beim Check-in.

MUNITION – VEREINIGTES KÖNIGREICH

Aus dem Vereinigten Königreich abgehende Waffen und Munition müssen in einer kleinen Kiste oder einem Koffer verpackt sein. Dieser Behälter oder diese Kiste muss verschlossen und innerhalb des aufgegebenen Gepäcks verstaut sein. Munition und Waffe müssen voneinander getrennt verpackt sein. Diese Richtlinien müssen zusätzlich zu den für Delta Air Lines erforderlichen Richtlinien zu Verpackung und Deklarieren von Schusswaffen erfüllt werden.

FEUERWERKSKÖRPER ODER EXPLOSIVE GEGENSTÄNDE

Denken Sie nicht einmal daran. Zu keinem Zeitpunkt werden von uns Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, Knallbonbons oder Wunderkerzen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck gestattet. Bei Zweifeln zu einem möglichen explosiven Gegenstand lassen Sie ihn zu Hause. Diese Gegenstände sind auf keinen Flügen von Delta Air Lines gestattet.

FESTE UND FLÜSSIGE BRENNBARE SUBSTANZEN

Brennbare Flüssigkeiten sind selten auf Delta-Flügen gestattet. Die Bestimmungen für die Mitnahme brennbarer Flüssigkeiten lauten wie folgt:

  • Die Mitnahme eines Benzinfeuerzeugs ist nur in der Tasche oder im Handgepäck erlaubt.
  • Bis zu zwei Benzinfeuerzeuge sind im aufzugebenden Fluggepäck erlaubt, sofern sich diese in einem von dem US-Verkehrsministerium (US Department of Transportation) akzeptierten, verschlossenen Behälter befinden.
  • Die Mitnahme von Feuerzeugen ohne Benzin als aufzugebendes Gepäck oder Handgepäck ist gestattet.
  • Die Mitnahme von Nachfüllflüssigkeit für Feuerzeuge (z. B. Benzin oder Sternodosen), Farben, Beizflüssigkeit, Schmiermittel und „Überall-Streichhölzern“ ist nicht gestattet.
  • Die Mitnahme eines gewöhnlichen Streichholzbriefchens in der Tasche ist gestattet, solange es sich nicht um „Überall-Streichhölzer“ handelt.
  • Sturmfeuerzeuge oder Feuerzeuge mit blauer Flamme sind streng verboten.
  • Durch Lithiumbatterien betriebene Feuerzeuge ohne Sicherheitskappe oder sonstigen Schutz vor ungewollter Entzündung sind im Handgepäck, aufgegebenen Gepäck und am Körper mitgeführt verboten.