Zerbrechliche, sperrige und andere Gegenstände
Falls Ihr Gepäck nicht den anderen Kategorien entspricht, aber dennoch sperrig ist, Übergröße hat oder besonders vorsichtig behandelt werden muss, überprüfen Sie die dargelegten Richtlinien, um zu entscheiden, ob Sie es aufgeben, als Handgepäck mitführen oder sogar einen Sitzplatz für das Gepäck kaufen sollten.
ZERBRECHLICHE GEGENSTÄNDE
Wir raten, alle kostbaren oder anderen besonders wertvollen Artikel, wie zum Beispiel Bargeld, Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, übertragbare Handelspapiere, unersetzliche Dokumente, Juwelen, Silberware, kostbare Metalle, Kunstwerke, Computer, elektronische Geräte, Fotoausrüstungen, Medikamente, Hörgeräte und andere Artikel, die im Fall des Verlusts oder der Beschädigung nicht leicht zu ersetzen sind, mit sich an Bord zu nehmen. Diese Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Zerbrechliche Gegenstände, die alle Bestimmungen erfüllen, können als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden und erfordern ggf. eine Haftungsbeschränkung. Überprüfen Sie unsere Haftungsbeschränkung.
KABINENSITZ-GEPÄCK
Führen Sie Gegenstände mit, die entweder zu groß bzw. zu zerbrechlich sind, um sie aufzugeben oder in der Kabine mitzuführen? In solch einem Fall haben Sie die Möglichkeit, ein Ticket zum besten verfügbaren veröffentlichten Tarif zu erwerben. Sie können Ihren Gegenstand auf einem beliebigen Sitzplatz mit einer Stirnwand oder einer Abtrennung vor diesem Sitzplatz zu platzieren. Für Informationen zu Gebühren kontaktieren Sie die Reservierungsabteilung.
KONTAKTIEREN SIE DIE RESERVIERUNGSABTEILUNG
Um auf einen Sitzplatz zu passen, müssen Ihre zerbrechlichen/sperrigen Gegenstände:
- Darf das Gewicht von 75 kg nicht übersteigen.
- Darf den Zugang zu oder die Nutzung von vorgeschriebenen Notausgängen und regulären Ausgängen oder Gängen der Kabine nicht einschränken.
- Darf die Sicht der Passagiere auf Sitzgurt-, Nichtraucher- oder Ausgangszeichen nicht verdecken.
- Enthält keine verbotenen oder eingeschränkten Gegenstände.
- Der Gegenstand muss durch einen Sitzgurt ordnungsgemäß gesichert sein, um das Verrutschen während des Fluges zu vermeiden.
- Der Gegenstand muss sicher verpackt oder so abgedeckt sein, dass andere Passagiere nicht verletzt werden.
- Der Gegenstand muss auf einem Sitzplatz in der gleichen Kabine wie der Besitzer und vorzugsweise neben dem Besitzer gesichert werden