Verbotene oder eingeschränkte Gegenstände

Andere mögliche Gefahrgüter


Die folgenden Gegenstände werden nicht als „Gefahrgüter“ erachtet und sind gestattet, sofern sie entsprechend den TSA-Vorschriften korrekt verpackt sind, und unterliegen den standardmäßigen Freigepäckbestimmung für Hand- und aufgegebenes Gepäck:

  • Stricknadeln/Scheren
  • Wander- oder Trekkingstöcke
  • Messer/Schwerter
  • Haartrockner/Haarglätter
  • Haarspray
  • Sonnenschutz/Insektenspray
  • Batterien
  • Lebensmittel für unterwegs
  • Angelhaken
  • Zerbrechliche Gegenstände aus Glas

Für die oben genannten Gegenstände gelten möglicherweise weitere Einschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der TSA.

GESTATTET, WENN KORREKT VERPACKT

Bitte denken Sie daran, dass infektiöse Substanzen, Gifte und radioaktive Materialien nicht gestattet sind.

  • Wärmeerzeugende Artikel: Die Mitnahme von batteriebetriebenen Unterwassertaschenlampen (Tauchlampen) und Lötkolben mit einer Länge von maximal 7 Zoll (18 cm) ist nur im Handgepäck gestattet.
  • Barometer/Thermometer mit Quecksilber: Solche Gegenstände sind nur dann erlaubt, wenn sie von einem Repräsentanten eines staatlichen Wetterdienstes oder einer ähnlichen amtlichen Institution und ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

Wenn Sie einen der oben genannten Gegenstände mitführen wollen, wenden Sie sich bitte 10 Tage im Voraus an Deltas Gefahrgutabteilung, um zu prüfen, ob diese Gegenstände auf dem Flug erlaubt sind.

Weitere nützliche Ressourcen finden Sie auf der Website der FAA.