Munition, explosive Gegenstände und Schusswaffen
Reisen Sie mit Schusswaffen oder Munition auf einem Flug von Delta? Das müssen Sie wissen:
Delta nimmt Sicherheitsfragen sehr ernst und befolgt alle geltenden Gesetze, wenn es um den Transport von Schusswaffen und zugehörigen Gegenständen geht:
- Wir behandeln alle Handfeuerwaffen, Gewehre, Schrotflinten, Startpistolen, Waffenbestandteile (wie Rahmen oder Verschluss) und Schalldämpfer gemäß Bundesgesetz als Schusswaffen.
- Gegenstände wie Luftpistolen und Luftgewehre oder Paintball-Marker gelten gleichfalls als Schusswaffen.
- Gaskartuschen werden als Gefahrgut eingestuft und sind im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
- Sie können leere Luftzylinder und Paintballs in Ihrem aufgegebenen Gepäck transportieren.
- Leere Kartuschen zählen als Munition, daher unterliegen sie unseren Regeln für kontrollierte Munition.
Auch wenn Schusswaffen und Munition als Sportausrüstung mit strengen Richtlinien aufgegeben werden können, gelten per Gesetz einige Ausnahmen. Überprüfen Sie die Vorschriften, bevor Sie mögliche gefährliche Güter zum Flughafen mitbringen.