Verbotene oder eingeschränkte Gegenstände

Tabak, E-Zigaretten oder Marihuana


Überprüfen Sie die folgenden Richtlinien in Vorbereitung auf das Reisen mit diesen verbotenen oder eingeschränkten Gegenständen.

E-ZIGARETTEN

Batteriebetriebene elektronische Rauchgeräte, wie „elektrische Zigarette, E-Zigarette, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Hookahs, persönliche Inhalationsgeräte, elektronische Nikotinabgabevorrichtungen“, dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Sie dürfen von Passagieren und Crew-Mitgliedern für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Die Nutzung und das Aufladen der Geräte an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet.

Wir empfehlen, (1) für die Reise geschützte Etuis zu nutzen, um Schäden oder unbeabsichtigte Aktivierung zu vermeiden, sowie (2) die Zollgesetze anderer Länder in Bezug auf die Nutzung von E-Zigaretten zu recherchieren, da manche Länder ggf. die Einführung, Ausführung oder Nutzung von E-Zigaretten einschränken bzw. gänzlich verbieten.

Delta ist für durch Behörden beschlagnahmte Gegenstände nicht verantwortlich.

MARIHUANA

Unabhängig von der Tatsache, dass der Besitz von Marihuana in einzelnen Staaten eingeschränkt erlaubt ist, teilt die TSA mit, dass der Besitz von Marihuana, auch zu medizinischen Zwecken, nach geltenden Bundesgesetzen illegal ist und Passagiere im Besitz von Marihuana den Strafverfolgungsbehörden überstellt werden. Dementsprechend untersagt Delta Air Lines seinen Passagieren den Transport von Marihuana auf dem Flug.