Andere mögliche Gefahrgüter
Die folgenden Gegenstände werden nicht als „Gefahrgüter“ erachtet und sind gestattet, sofern sie entsprechend den TSA-Vorschriften korrekt verpackt sind, und unterliegen den standardmäßigen Freigepäckbestimmung für Hand- und aufgegebenes Gepäck:
- Stricknadeln/Scheren
- Wander- oder Trekkingstöcke
- Messer/Schwerter
- Haartrockner/Haarglätter
- Haarspray
- Sonnenschutz/Insektenspray
- Batterien
- Nahrung für unterwegs
- Angelhaken
- Zerbrechliche Gegenstände aus Glas
Für die oben genannten Gegenstände gelten möglicherweise weitere Einschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der TSA, wird in neuem Fenster geöffnet.
GESTATTET, WENN KORREKT VERPACKT
Bitte denken Sie daran, dass infektiöse Substanzen, Gifte und radioaktive Materialien nicht gestattet sind.
- Wärmeerzeugende Gegenstände – Die Mitnahme von batteriebetriebenen Unterwassertaschenlampen (Tauchlampen) und Lötkolben mit einer Länge von maximal 18 cm ist nur im Handgepäck gestattet.
- Quecksilberbarometer oder -thermometer – Solche Gegenstände sind nur dann erlaubt, wenn sie von einem Mitarbeiter eines staatlichen Wetterdienstes oder einer ähnlichen amtlichen Institution ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.
Wenn Sie einen der oben genannten 2 Gegenstände mitführen wollen, wenden Sie sich bitte zehn Tage im Voraus bei Deltas Gefahrgutabteilung, um zu prüfen, ob diese Gegenstände auf dem Flug erlaubt sind.
Weitere nützliche Ressourcen finden Sie auf der Website der Bundesluftfahrtbehörde (FAA), wird in neuem Fenster geöffnet.