Einschränkungen der Transportation Security Administration (TSA) für pulverförmige Substanzen


Ab 30. Juni 2018 treten neue Anforderungen der Transportation Security Administration (TSA) für internationale Flüge in die USA in Kraft. Passagiere werden darum gebeten, pulverförmige Substanzen ab 12 oz/350 ml in ihrem aufgegebenen Gepäck mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass 12 oz/350 ml etwa einer standardmäßigen Dose für Erfrischungsgetränke in den USA entsprechen. Pulverförmige Substanzen im Handgepäck werden ggf. zusätzlichen Kontrollen unterzogen und falls die Sicherheitsmitarbeiter die pulverförmige Substanz nicht gestatten, kann sie nicht in der Kabine des Flugzeugs mitgeführt werden.

  • Pulverförmige Substanzen sind feine, trockene Partikel, die durch das Mahlen, Zerstampfen oder Auflösen fester Substanzen entstehen (d. h. Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver und Kosmetika). 
  • Bestimmte pulverförmige Substanzen werden keiner zweiten Prüfung unterzogen, einschließlich Babynahrung, medizinisch notwendiger Pulver und menschlicher Überreste.
  • Die Transportation Security Administration (TSA) hat bereits Verfahren für pulverförmige Substanzen an den Sicherheitskontrollen für Passagiere ab den USA bzw. ab US-Territorien eingeführt. 

Besuchen Sie die Seite für Sicherheitskontrollen auf der Website der Transportation Security Administration (TSA) im Abschnitt „Kontrolle von Handgepäck“.