Länderspezifische Vorschriften


Zur Sicherheit Ihres Kindes herrschen in manchen Ländern weitere Einschränkungen für Kinder, die mit einem Vormund oder als unbegleitete Minderjährige reisen. Lesen Sie die folgenden Reiserichtlinien für Kinder aus ausgewählten Ländern und gehen Sie für weitere Informationen zur Website des US-Außenministeriums für Reisehinweise.

Reisen ab Brasilien


Gemäß der brasilianischen Gesetzgebung müssen brasilianische Staatsbürger unter 18 Jahren, die ohne Begleitung beider Elternteile reisen, zusätzliche Dokumente vorlegen, um aus Brasilien auszureisen. Diese Anforderung gilt auch für Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit und für Personen, die in Brasilien geboren wurden und keine brasilianischen Staatsbürger sind.

Ressourcen: Für weitere Informationen hinsichtlich der Anforderungen für brasilianische Dokumente klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link oder wenden Sie sich an das Konsulat im Land des Wohnsitzes des Kindes.

Die Anforderungen für Passagiere unter 18 Jahren:

  • Passagiere, die nur mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, müssen eine notariell beglaubigte Genehmigung mit Einverständniserklärung des anderen Elternteils/Erziehungsberechtigten vorlegen
  • Passagiere, die alleine reisen oder von einer anderen Person als den Eltern/Erziehungsberechtigten begleitet werden, müssen eine notariell beglaubigte Genehmigung mit Einverständniserklärung beider Eltern/Erziehungsberechtigten vorlegen
  • Bei brasilianischen Staatsbürgern unter 18 Jahren, die in Begleitung eines Erwachsenen reisen, der kein brasilianischer Staatsbürger ist und im Ausland lebt, ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich, falls (1) dieser Erwachsene kein Elternteil/gesetzlicher Vormund des Minderjährigen ist oder (2) der Minderjährige kein brasilianischer Staatsbürger ist, obwohl er in Brasilien geboren wurde.

Ausnahmeregelungen: Bei Minderjährigen, die in Begleitung beider Eltern reisen, und bei nicht-brasilianischen Staatsbürgern, die nicht in Brasilien geboren wurden, ist keine Einverständniserklärung erforderlich.

Flüge nach oder ab Kanada


Minderjährige unter 14 Jahren, die nach oder ab Kanada reisen, können neben oder in der Nähe von einem Elternteil, Vormund oder Betreuer sitzen. Delta bemüht sich sehr darum, Kindern je nach Altersgruppe einen Sitzplatz in unmittelbarer Nähe zu ihrer Bezugsperson zuzuweisen:

  • Minderjährige unter 5 Jahren: Sitzplätze nebeneinander.
  • Minderjährige zwischen 5 und 11 Jahren: Sitzplatz in derselben Reihe, wobei nicht mehr als ein Sitzplatz dazwischenliegt.
  • Minderjährige im Alter von 12 oder 13 Jahren: Sitzplätze, die nicht mehr als eine Reihe voneinander entfernt sind.

Gemeinsame Sitzplätze bedürfen ggf. einer Neuzuweisung von Sitzplätzen und ein Mitarbeiter von Delta setzt in diesen Fällen je nach Verfügbarkeit berechtigte Passagiere um. Gemeinsame Sitzplätze erfordern ggf., dass andere Passagiere nach einer freiwilligen Änderung des Sitzplatzes beim Einstieg oder vor dem Start gefragt werden. Daher können sie nicht garantiert werden. Hinweis: Auch wenn wir uns um die systemweite Umsetzung bemühen, gelten diese Vorkehrungen nur für Minderjährige, die nach oder ab Kanada fliegen.

Falls eine angepasste Sitzplatzzuweisung zur Unterbringung in einer anderen Kabinenklasse führt, wird Passagieren die Differenz bei einer niedrigeren Serviceklasse erstattet oder Passagiere werden bei der Wahl einer höheren Serviceklasse je nach Differenz der Serviceleistungen in der Kabine zu einer Zuzahlung aufgefordert.

Reisen in die oder aus der Dominikanischen Republik


Staatsbürger der Dominikanischen und rechtmäßigen Einwohner unter 18 Jahren, die alleine oder mit nur einem Elternteil, gesetzlichen Vormund oder bevollmächtigten Vertreter reisen, müssen über eine Reiseerlaubnis für Minderjährige zum Verlassen des Landes verfügen. In bestimmten anderen Situationen müssen minderjährige Reisende ggf. auch über eine Reiseerlaubnis für Minderjährige zum Verlassen des Landes verfügen. Diese Anforderung gilt nicht für Staatsbürger der Dominikanischen Republik, die auch Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes sind und weniger als 6 Monate in der Dominikanischen Republik verbringen. Für Minderjährige, die mit beiden Elternteilen reisen, oder ausländische Staatsbürger und rechtmäßige Einwohner ist keine Erlaubnis erforderlich. Lesen Sie alle Anforderungen der dominikanischen Regierung.

Reisen ab Italien


Alle unbegleiteten Minderjährigen italienischer Staatsbürgerschaft unter 14 Jahren, die international reisen, müssen die folgenden Dokumente besitzen:

  • Eigener Reisepass (entsprechend Ministerialschreiben Nr. 400/A/2012/23.1.3 im Anhang)

UND

  • „dichiarazione di accompagno“, ordnungsgemäß ausgestellt von der Polizei („Questura“).

Die aktuellen Vorschriften gelten für: 

Italienische Staatsbürger unter 14 Jahren, die als unbegleitete Minderjährige reisen (Anforderung)

  • Neben einem Reisepass muss der Passagier eine notariell beglaubigte, eidesstattliche Erklärung von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund des Kindes mit sich führen, die bestätigt, dass der Minderjährige die Genehmigung hat, als unbegleiteter Minderjähriger reisen zu dürfen.
  • Dieses Dokument muss von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnet und von der Polizei beglaubigt werden (Questura) und den Namen der Fluggesellschaft aufweisen, mit der der Minderjährige reist.

Ausnahmeregelungen:

  • Für Minderjährige, die mit ihren Eltern reisen, ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Für Reisende, die keine italienischen Staatsbürger sind, ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Für unbegleitete Minderjährige ab 14 Jahren ist keine Genehmigung erforderlich.

Die Formulare „Dichiarazione di Accompagno“ müssen vom unbegleiteten Minderjährigen ausgefüllt und im Umschlag für unbegleitete Minderjährige mit dem Reisepass des unbegleiteten Minderjährigen mit sich getragen werden. Erfahren Sie mehr zum Reisen als unbegleiteter Minderjähriger.

Kopien der Unterlagen müssen 5 Jahre lang am Flughafen, an dem sie ausgestellt wurden, aufbewahrt werden. Klicken Sie hier, um zum empfohlenen Genehmigungsformular für Passagiere in Italien zu gelangen.

Reisen ab/nach Mexiko


Jeder Passagier unter 18 Jahren, der allein ab oder nach Mexiko reist, muss ein notariell beglaubigtes Schreiben mit Einwilligung der Eltern haben, das ins Spanische übersetzt ist. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Lesen Sie alle Anforderungen der mexikanischen Regierung.

Reisen nach/ab Südafrika


Reisende in Begleitung von Minderjährigen (einschließlich unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren) müssen ggf. zusätzliche Dokumente vorzeigen, um in die Republik Südafrika ein- oder auszureisen. Lesen Sie alle Anforderungen der südafrikanischen Regierung.

Die geänderten Bedingungen gelten für Reisen mit Minderjährigen in folgenden Fällen:

1. Beide Eltern reisen mit dem Minderjährigen – (Anforderung)

Ist der Minderjährige südafrikanischer Staatsbürger: Zusätzlich zu einem gültigen Reisepass benötigen Eltern eine mit Stempel oder Siegel versehene, originale Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie.

Ist der Minderjährige Ausländer, ist nur ein gültiger Reisepass erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Ausnahmen“.

2. Ein Elternteil reist mit dem Minderjährigen – (Anforderung)

Ist der Minderjährige südafrikanischer Staatsbürger: Zusätzlich zu einem gültigen Reisepass benötigen Eltern eine mit Stempel oder Siegel versehene, originale Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie und eines der folgenden Dokumente:

  • Schriftliche Einverständniserklärung des in der Geburtsurkunde genannten, nicht mitreisenden Elternteils, die den Minderjährigen zur Ein- oder Ausreise in Südafrika berechtigt Um gültig zu sein, darf das elterliche Einwilligungsschreiben nicht älter als sechs (6) Monate ab dem angegebenen Datum sein und muss Kontaktdaten und eine Kopie des Reisepasses des nicht reisenden Elternteils enthalten.
  • Bei einem alleinerziehenden Elternteil oder einem Vormund: Gerichtsbeschluss, der die Alleinsorgeberechtigung bzw. rechtliche Vormundschaft belegt.
  • Ggf. die Todesurkunde des anderen Elternteils, der in der Geburtsurkunde als Elternteil vermerkt ist

Ist der Minderjährige Ausländer, ist nur ein gültiger Reisepass erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Ausnahmen“.

3. Personen, die mit einem Kind südafrikanischer Staatsangehörigkeit reisen, das nicht ihr leibliches Kind ist – (Anforderung)

Wenn der Minderjährige ein südafrikanischer Staatsangehöriger ist, sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Reisepass für den Minderjährigen
  • Zertifizierte Kopie der Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, dass das minderjährige Kind mit der nicht verwandten Person reisen darf
  • Kopien der Ausweisdokumente oder Reisepässe der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds des Kindes
  • Kontaktdaten der Eltern oder gesetzlichen Vormünder des Kinds
  • Soweit zutreffend.

    • Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunden der Eltern, die in der Geburtsurkunde des Kindes genannt sind
    • Eine beglaubigte Kopie der Adoptionsverfügung, die die vollständige elterliche Sorgeberechtigung oder gesetzliche Vormundschaft nachweist
    • Gerichtsbeschluss, der die Alleinsorgeberechtigung bzw. rechtliche Vormundschaft belegt.

Ist der Minderjährige Ausländer, ist nur ein gültiger Reisepass erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt „Ausnahmen“.

4. Unbegleitete Minderjährige – (Anforderung)

  • Gültiger Reisepass für den Minderjährigen
  • Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärungen der Eltern/des Vormunds, die Reisen nach/aus Südafrika genehmigen
  • Eine Kopie der Identitätsnachweise oder der gültigen Reisepässe der Elternteile/des Vormunds
  • Ein Schreiben der Person, die das Kind in Südafrika empfängt, einschließlich der Wohnadresse und Kontaktinformationen in Südafrika und Angaben darüber, wo das Kind untergebracht wird
  • Eine Kopie der Ausweisdokumente oder ein gültiger Reisepass (ggf. ein Visum oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung) der Person, die das Kind in Südafrika empfängt
  • Kontaktdaten der Eltern oder gesetzlichen Vormünder
  • Soweit zutreffend.

    • Eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunden der Eltern, die in der Geburtsurkunde des Kindes genannt sind
    • Eine beglaubigte Kopie der Adoptionsverfügung, die die vollständige elterliche Sorgeberechtigung oder gesetzliche Vormundschaft nachweist
    • Gerichtsbeschluss, der die Alleinsorgeberechtigung bzw. rechtliche Vormundschaft belegt.

5. Kinder unter anderweitiger Betreuung (Alternative Care) – (Anforderung)

Wurde der Minderjährige aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gemäß südafrikanischem Kinderschutzgesetz (Children’s Act 2005) oder der südafrikanischen Strafprozessordnung (Criminal Procedure Act 1977) in einer Pflegefamilie, in vorübergehender sicherer Obhut oder in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung untergebracht (Alternative Care), sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Gültiger Reisepass für den Minderjährigen
  • Schreiben des Provincial Head of the Department of Social Development, in dem das Kind wohnt, das die Ausreise aus Südafrika genehmigt

Ausnahmeregelungen:

  • Südafrikanische Minderjährige, die mit südafrikanischen Pässen reisen, dürfen ohne Geburtsurkunden nach und innerhalb Südafrikas reisen.
  • Minderjährige, die im Besitz eines gültigen südafrikanischen Visums sind, müssen keine Ausweisdokumente vorlegen, die bereits im Rahmen ihrer Visaanträge eingereicht wurden (z. B. eine Geburtsurkunde), wenn sie über einen offiziellen Einreisepunkt (Hafen/Flughafen) nach Südafrika einreisen.
  • Wenn ein Minderjähriger über einen Reisepass verfügt, der Angaben zu den Eltern enthält, muss der Minderjährige keine Geburtsurkunde vorlegen.
  • Schulausflüge – die südafrikanische Einwanderungsbehörde akzeptiert einen Brief des Schulleiters, in dem alle Minderjährigen des Schulausflugs aufgelistet sind.
  • Geburtsurkunden oder zusätzliche Dokumente sind bei Minderjährigen nicht erforderlich, die in Südafrika lediglich umsteigen.