EINGESCHRÄNKTE GEGENSTÄNDE

VON „IN AUSNAHMEFÄLLEN ERLAUBT“
BIS „STRENG VERBOTEN“ 

Bestimmte Güter werden als gefährlich angesehen und sind durch das Bundesgesetz von allen Delta-Flügen ausgeschlossen. Informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie versuchen, etwas aufzugeben oder mit an Bord zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass dies keine umfassende Liste darstellt. Besuchen Sie für die aktuellste Liste der gestatteten Gegenstände in einem Passagierflugzeug die Seite „What Can I Bring“ der TSA bzw. die Seite „Pack Safe“ von der FAA.

Einzelheiten:

  • Alkohol oder alkoholische Produkte

    Alkoholische Getränke und Spirituosen, die nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle erworben werden, sind sowohl als aufgegebenes Gepäck als auch als Handgepäck an Bord gestattet. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:

    • Der Alkohol darf den Alkoholgehalt von 140 Proof nicht überschreiten.
    • Pro Person ist die Mitnahme von 5 Litern Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 48 bis 140 Proof gestattet.
    • Alkohol mit einem Alkoholgehalt von unter 48 Proof wird nicht als gefährlich eingestuft und kann daher mitgeführt werden.
    • Alkohol darf nur in der ungeöffneten Originalverpackung an Bord des Flugzeugs mitgeführt werden
    • Wenn Sie den Alkohol vor der Sicherheitskontrolle erstanden haben, gelten unsere Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck.
  • Munition – Südafrika

    Nach den Landesgesetzen müssen aus Südafrika abgehende Waffen und Munition in einer kleinen Kiste oder einem Koffer verpackt sein und in verschlossenem Zustand aufgegeben werden.  Munition und Waffe müssen voneinander getrennt verpackt sein.

    Bitte lesen Sie wichtige Informationen bezüglich der Verpackung und dem Vorzeigen/Deklarieren von Schusswaffen beim Check-In.

  •     Munition und Schusswaffen – Südkorea

    Alle Schusswaffen und Munition im aufgegebenen Gepäck müssen bei Reisen nach oder über Südkorea zum Zeitpunkt des Check-ins bzw. der Gepäckaufgabe angemeldet werden.

    Bei nicht erfolgter Anmeldung in Südkorea werden nicht angemeldete Schusswaffen und Munition ggf. beschlagnahmt, Sie dürfen ggf. nicht nach Korea einreisen oder weiterreisen und es kommt ggf. zu einer Strafe. Kunden müssen die genaue Anzahl sowie Art der Schusswaffen (soweit möglich mit Seriennummer) und die exakte Anzahl an Munition anmelden.

    Bitte lesen Sie wichtige Informationen bezüglich der Verpackung und dem Vorzeigen/Deklarieren von Schusswaffenwird in neuem Fenster geöffnet beim Check-in.

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    Munition – Vereinigtes Königreich – UK

    Nach den Landesgesetzen müssen aus Großbritannien ausgeführte Waffen und Munition in einer kleinen Kiste oder einem Koffer verpackt sein und in verschlossenem Zustand aufgegeben werden. Munition und Waffe müssen voneinander getrennt verpackt sein.

  • Automobil

    Im Allgemeinen dürfen Auto- und Fahrzeugteile im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern sie richtig gesäubert wurden und kein Kraftstoff oder Spuren von Kraftstoff vorhanden sind.  Auto-Motorteile dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sofern die Teile im Originalkarton verpackt und frei von gefährlichen Chemikalien wie Benzin und Öl sind.

    Nachfolgend erhalten Sie mehr Informationen über bestimmte Autoteile:

    • Stoßdämpfer, die mit Druckgas versiegelt sind, dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.  Selbst wenn ein Stoßdämpfer nicht mit Druckgas versiegelt ist, jedoch eine Spur oder Dämpfe von Öl oder Benzin aufweist, wird er als Gefahrgut erachtet und vom aufgegebenen Gepäck entfernt.
    • Autobatterien sind laut den FAA-Richtlinien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
       
    • Fahrzeug-Airbags sind laut den FAA-Richtlinien sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verboten.
       


    Wenn die Fahrzeugteile, die Sie mitführen möchten, gebraucht sind, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie alle Gefahrstoffreste oder Dämpfe entfernen können, empfehlen wir, diese Teile stattdessen mit einem Paketversand an Ihren Zielort zu schicken.

    Auch wenn ein Artikel generell erlaubt ist, kann er zusätzlich durchleuchtet oder nicht durch die Sicherheitskontrolle gelassen werden, wenn er während des Screenings einen Alarm auslöst, er womöglich manipuliert wurde oder andere Sicherheitsbedenken darstellt.  Die endgültige Entscheidung, ob bestimmte Gegenstände aus Sicherheitsgründen an Bord erlaubt werden oder nicht, liegt bei der TSAwird in neuem Fenster geöffnet.
     

  • Diese Artikel umfassen üblicherweise einen Druckbehälter mit nicht brennbarem Gas. Einige Modelle arbeiten mit einer kleinen Sprengkapsel (Squib), um den Zylinderinhalt abzulassen.

    Auch wenn diese Artikel gemäß internationaler Bestimmungen (ICAO/IATA) als aufgegebenes Gepäck zulässig sind, erlauben die US-Bestimmungen lediglich einen Transport vollkommen entleerter Gasbehälter ohne Sprengkapsel.

    Zwar gelten leere Gasbehälter ohne Sprengkapsel nicht als gefährlich, dennoch kann durch das Flughafenpersonal eine Überprüfung des Gasbehälters verlangt werden.

  • Batteriebetriebene, selbstbalancierende Transportmittel (Hoverboards)

    Um die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten, akzeptiert Delta® ab sofort keine Balance Glider, Hoverboards, angetriebene Skateboards, selbstfahrende Koffer oder andere mit Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterien angetriebenen selbstbalancierenden Transportmittel mehr in den Flugzeugen. Diese Artikel können weder als Gepäck aufgegeben, noch als Handgepäck transportiert werden.

    Delta® hat die Produktspezifikationen von Hoverboards überprüft und festgestellt, dass die Hersteller keine ausreichenden Informationen zu Größe und Leistung der Batterien veröffentlichen. Die betroffenen Artikel beinhalten oft Batterien, welche die per Gesetz vorgeschriebene maximale Leistung von 160 Watt für die Mitnahme in Flugzeugen überschreiten. Auch wenn dies üblicherweise nicht vorkommt, können diese Batterien spontan überhitzen und stellen daher eine Brandgefahr dar. 

  • Trockeneis & Eis

    Trockeneispakete mit einem Gewicht von 5,5 Pfund. (2,5 kg) Trockeneis dürfen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn dieses zur Kühlung von ungefährlichen verderblichen Waren verwendet wird. Das Frachtstück muss:

    • den Handgepäck-Beschränkungen entsprechen
    • ein Austreten von Kohlendioxid ermöglichen
    • die Aufschrift „Dry Ice“ oder „Carbon Dioxide Solid“ tragen
    • das Nettogewicht des Trockeneises auf der äußeren Verpackung ausweisen
    • eine schriftliche Auflistung des gekühlten Inhalts auf der äußeren Verpackung aufweisen

    Wir raten unseren Kunden, soweit möglich anstelle von Trockeneis Gelpackungen oder ähnliche Produkte zu verwenden, um verderbliche, gefrorene Waren frisch zu halten. Für weitere Informationen können Sie die Richtlinien zum Transport von Trockeneis herunterladen.

    Gepäckstücke mit Wassereis sind auf Flügen von Delta oder Delta Connection® weder in Form von Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck oder Fracht gestattet.

  • E-Zigaretten

    Batteriebetriebene, tragbare elektronische Rauchgeräte (z. B. elektrische Zigarette, E-Zigarette, E-Zigarren, E-Pfeifen, E-Hookahs, persönliche Inhalationsgeräte, elektronische Nikotinabgabevorrichtungen) von Passagieren oder Mitgliedern der Crew zum persönlichen Gebrauch dürfen nur bei sich getragen oder im Handgepäck mitgeführt werden. Das Aufladen der Geräte und/oder Batterien an Bord des Flugzeugs ist nicht gestattet. Wir empfehlen für die Reise die Nutzung von speziellen Transportkoffern, um Schäden oder unbeabsichtigte Aktivierung zu vermeiden.

    Wenn Sie international reisen, beachten Sie bitte, dass einzelne Länder den Import, Export und die Nutzung von E-Zigaretten einschränken oder verbieten. Delta Air Lines empfiehlt Ihnen, die lokal geltenden Bestimmungen für die Einreise vor der Reise zu prüfen. Delta Air Lines übernimmt keine Verantwortung wegen der Beschlagnahme von Gütern bei der Einreise durch die örtlichen Behörden.

  • Feuerwerkskörper oder explosive Gegenstände

    Denken Sie nicht einmal daran. Zu keiner Zeit werden von uns Feuerwerkskörper, Leuchtraketen, Knallbonbons oder Wunderkerzen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck gestattet.

  • Feste und flüssige brennbare Substanzen

    Die Bestimmungen für die Mitnahme brennbarer Flüssigkeiten lauten wie folgt:

    • Die Mitnahme eines Benzinfeuerzeugs ist nur in der Tasche oder im Handgepäck erlaubt.
    • Bis zu zwei Benzinfeuerzeuge sind im aufzugebenden Fluggepäck erlaubt, sofern sich diese in einem von dem US-Verkehrsministerium (US Department of Transportation) akzeptierten, verschlossenen Behälter befinden.
    • Die Mitnahme von Feuerzeugen ohne Benzin als aufzugebendes Gepäck oder Handgepäck ist gestattet.
    • Die Mitnahme von Nachfüllflüssigkeit für Feuerzeuge (z. B. Benzin oder Sternodosen), Farben, Beizflüssigkeit, Schmiermittel und „Überall-Streichhölzern“ ist nicht gestattet.
    • Die Mitnahme eines gewöhnlichen Streichholzbriefchens in der Tasche ist gestattet, solange es sich nicht um „Überall-Streichhölzer“ handelt.
    • Lötlampenähnliche oder Feuerzeuge mit blauer Flamme sind streng verboten.
    • Durch Lithiumbatterien betriebene Feuerzeuge ohne Sicherheitskappe oder sonstigen Schutz vor ungewollter Entzündung sind im Handgepäck, aufgegebenen Gepäck und am Körper mitgeführt verboten.
  • Brennstoffzellensysteme

    Für Brennstoffzellensysteme gelten die folgenden Vorgaben:

    • Tragbare elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder usw.), die durch Brennstoffzellensysteme betrieben werden, und pro Passagier höchstens zwei Ersatzbrennstoffbehälter dürfen als Handgepäck mitgeführt werden.
    • Höchstens zwei Ersatzbrennstoffbehälter pro Passagier können als Handgepäck mitgeführt werden.
    • Brennstoffzellensysteme, die Brennstoff enthalten, sowie Brennstoffbehälter, inklusive Ersatzbrennstoffbehälter, sind ausschließlich zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt.
    • Ersatzbrennstoffbehälter können vom Benutzer selbst nicht aufgefüllt werden. Das Nachfüllen der Brennstoffzellensysteme ist strengstens untersagt, mit Ausnahme des Austauschs von Ersatzpatronen.
    • Jeder Ersatzbrennstoffbehälter und jedes Brennstoffzellensystem muss vom Hersteller folgende gut lesbare und permanente Kennzeichnung tragen: „AUSSCHLIESSLICH ZUR MITNAHME IN DER FLUGZEUGKABINE ERLAUBT“.
  • Benzinbetriebene Geräte

    Benzinbetriebene Geräte wie Kettensägen und Gartengeräte können angenommen werden, wenn sie neu sind und sich in der ungeöffneten Originalverpackung des Herstellers befinden.

  • Haushaltsreinigungsmittel (Sprays, Bleiche etc.)

    Sprühdosen (z. B. Desinfektionsmittel und Wäschestärke), Bleichmittel, Waschbenzin, Abflussreiniger sowie Pestizide sind nicht erlaubt.

  • Flüssiger Stickstoff (Trockenbehälter)

    Isolier-Verpackungen, die gekühlten flüssigen Stickstoff enthalten, sind zulässig, wenn sie vollständig in porösem Material absorbiert und zum Transport ungefährlicher Produkte gedacht sind sowie bei niedriger Temperatur aufbewahrt werden. Für weitere Informationen können Sie die Richtlinien für Trockenbehälter mit gekühltem, flüssigem Stickstoffwird in neuem Fenster geöffnet herunterladen.

  • Lithiumbatterien

    Wie Sie sicherlich wissen, ist die Mitnahme von Unterhaltungselektronik sowie medizinischen Geräten (z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder, Hörgeräte usw.), die Lithiumzellen oder -batterien enthalten, im Handgepäck gestattet. Ersatz-Lithiumbatterien dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden und müssen einzeln gesichert werden, um einen Kurzschluss zu vermeiden.

    Hinweise für den sicheren Transport von Ersatz-Lithiumbatterien:

    • Packen Sie Ersatzbatterien ins Handgepäck.
    • Bewahren Sie Ersatzbatterien in der Originalverpackung auf, um ein unbeabsichtigtes Einschalten oder einen Kurzschluss zu vermeiden.
    • Wenn die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung steht, isolieren Sie die Batteriepole sorgfältig, um den Kontakt der Ersatzbatterien mit anderen Batterien und/oder Metall zu vermeiden.
    • Bewahren Sie jede Batterie in ihrem eigenen Schutzbehälter, ihrer eigenen Plastiktüte oder Verpackung auf bzw. kleben Sie die Kontakte der Batterien mit Isolierband ab.
    • Verhindern Sie Quetschungen, Einstiche oder hohen Druck auf die Batterien, da dies einen internen Kurzschluss hervorrufen und dann zu Überhitzung führen kann.

    Größenbeschränkungen für Lithiumbatterien:

    Passagiere dürfen Lithium-Ionen-Akkus von höchstens 160 Wattstunden je Batterie mit sich führen.  Die Beförderung von Lithium-Ionen-Akkus von über 160 Wattstunden ist in allen Passagierflugzeugen untersagt. In persönlichen elektronischen Geräten installierte Lithium-Ionen-Akkus dürfen als Hand- oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden. Die Mitnahme nicht installierter Lithium-Ionen-Akkus (Ersatzbatterien) sind nur im Handgepäck erlaubt, und nicht mehr als zwei (2) Ersatzbatterien zwischen 100 und 160 Wattstunden sind gestattet.

    Höchstanzahl von Lithiumbatterien:

    Pro Person sind maximal 20 Ersatzakkus gestattet.

    Weitere Informationen über Gefahrengüter finden Sie auf der Seite Pack Safe der FAAwird in neuem Fenster geöffnet und auf der Seite What Can I Bring der TSAwird in neuem Fenster geöffnet. Beschädigte, defekte oder zurückgezogene Lithiumbatterien dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen bezüglich zurückgerufener Verbraucherbatterien und Batteriesysteme finden Sie auf der Website Consumer Product Safety Commissionwird in neuem Fenster geöffnet

  • Unabhängig von der Tatsache, dass der Besitz von Marihuana in einzelnen Staaten eingeschränkt erlaubt ist, teilt die TSA mit, dass der Besitz von Marihuana, auch zu medizinischen Zwecken, nach geltenden Bundesgesetzen illegal ist und Passagiere im Besitz von Marihuana den Strafverfolgungsbehörden überstellt werden. Daher untersagt Delta Air Lines seinen Passagieren den Transport von Marihuana auf dem Flug. 

  • Fertiggerichte (Meals Ready to Eat – MRE)

    Fertiggerichte (MRE) sind im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck verboten.

  • Gegenstände für die Körperpflege
    • Persönliche Sauerstoffflaschen, auch bekannt als „Sauerstoffdosen“, „Sauerstoff für Hobbies“ und „aromatisierter Sauerstoff“ dürfen in der Flugzeugkabine, im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck nicht mitgeführt werden.
    • Körperpflegeprodukte wie Parfüm und Haarspray sind im aufgegebenen Gepäck ohne vorherige Genehmigung gestattet, wenn es sich um weniger als 16 Unzen je Packung und um insgesamt weniger als 70 Unzen handelt. Gegenstände für die Körperpflege in kleineren Mengen können auch im Handgepäck transportiert werden, sofern sie die TSA-Richtlinien erfüllen.
    • Pro Passagier ist nur ein mit Butangas betriebener Lockenstab im Handgepäck erlaubt. Ersatzpatronen dürfen nicht mitgeführt werden und der Lockenstab muss mit einer Schutzhülle versehen sein. Die Benutzung des Lockenstabes ist während des gesamten Fluges streng untersagt. Mit Butangas betriebene Lockenstäbe dürfen bei Flügen in die Schweiz generell nicht mitgeführt werden.

  • Schwimmhilfen

    Obwohl wir Rettungswesten für jeden einzelnen Passagier zur Verfügung stellen, dürfen Sie gerne Ihre eigene mitbringen. Eine selbstaufblasende Rettungsweste mit nicht mehr als zwei kleinen Kohlendioxid-Zylindern sowie nicht mehr als zwei Ersatzzylindern ist als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck gestattet.

  • Persönliche medizinische Geräte

    Persönliche medizinische Geräte müssen besonderen Erfordernissen entsprechen und von Delta vor Reiseantritt genehmigt werden. Flüssiger Sauerstoff ist nicht gestattet.

  • Tragbare elektronische Geräte

    Geräte mit eingebauten Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien (Laptops, Smartphones, Tablets usw.) sollten im Handgepäck transportiert und nicht als Gepäck aufgegeben werden. 

    Wenn das nicht möglich ist: Die Geräte sollten vollständig AUSGESCHALTET werden (sich also nicht im Sleep-Modus befinden), damit eine zufällige Aktivierung vermieden wird, und so verpackt sein, dass sie vor Beschädigung geschützt sind.

    Pro Person sind maximal 15 tragbare elektronische Geräte gestattet.

    Beschädigte, defekte oder zurückgezogene Lithiumbatterien dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen bezüglich zurückgerufener Batterien und Batteriesysteme finden Sie auf der Website Consumer Product Safety Commissionwird in neuem Fenster geöffnet

  • Neue Entwicklungen für innovatives Gepäck mit integrierten Lithium-Akkus, auch bekannt als „Smart-Gepäck“, werden vermarktet und an Reisende verkauft. Diese Geräte beinhalten Lithium-Akkus, Motoren, Ladegeräte, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder WLAN-Technologie. Die Mitführung von Lithium-Akkus kann gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Diese Geräte bedürfen sorgfältiger Aufmerksamkeit – auch wenn Sie durch die zutreffenden Bestimmungen erlaubt sind. 

    Beispiele von „Smart“-Gepäck verfügen u. a. über folgende Funktionen:

    • Lithium-Ionen-Akkus und Motoren zur Verwendung als persönliches Fortbewegungsgerät, entweder als Tretroller zum Stehen oder als Fahrzeug zum Sitzen. Diese Geräte entsprechen nicht den Kriterien für Mobilitätshilfen.
    • Lithium-Ionen-Akkus zum Aufladen von anderen elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops
    • GPS Ortungsgeräte mit oder ohne GSM-Funktion
    • Bluetooth, RFID und WLAN-Funktion
    • Elektronische Gepäckanhänger
    • Elektronische Schlösser
    • Lithium-Ionen-Akkus, Motoren und Ortungsgeräte (GPS) mit eigenem Antrieb, sodass das Gepäck dem Besitzer „folgen“ kann

    Einschränkungen beim Transport dieses Smart-Gepäcks. Im Einzelnen:

    • Die Lithium-Ionen-Akkus dürfen eine Leistung von 100 Wh nicht übersteigen, es sei denn, der Kunde hat die Zustimmung des Betreibers. In diesem Fall darf die Leistung des Lithium-Akkus die Wattstundenleistung von 160 Wh nicht übersteigen.
    • Kunden, die ein smartes Gepäckstück mit herausnehmbarem Lithium-Ionen-Akku aufgeben, müssen diesen entfernen und mit in die Kabine nehmen. Kunden, die ein smartes Gepäckstück mit herausnehmbarem Lithium-Ionen-Akku als Handgepäck mit an Bord nehmen, müssen diesen aus dem vorgesehenen Gehäuse entfernen, bevor sie in das Flugzeug einsteigen. Die Batterie kann nach dem Entfernen aus dem vorgesehenen Gehäuse im Handgepäck verstaut werden. Die herausnehmbare Batterie muss nicht getrennt vom Smart-Gepäck befördert werden.
    • Wenn ein als Handgepäck vorgesehenes Gepäckstück am Boarding-Flugsteig oder am Flugzeug aufgegeben wird, um es in den Frachtraum zu laden, muss der Kunde die Lithium-Ionen-Akkus vor dem Einladen aus dem Gepäckstück entnehmen. Der Ersatzakku/das Ladegerät muss in der Kabine mitgeführt werden.
  • Sportausrüstung
    • Campingausrüstung, die Brennstoff oder Brennstoffrückstände enthält, etwa Butan- oder Propankanister, ist nicht gestattet.
    • Selbstaufblasende Ausrüstungsgegenstände oder solche mit Druckgasbehältern sind zugelassen, solange das Fassungsvermögen der Behälter 50 Milliliter (ml) nicht übersteigt.  Insgesamt sind bis zu vier (4) Behälter zugelassen, solange diese entweder im Gerät eingebaut oder in Einzelteilen mitgeführt werden. (z. B. bei Flößen oder Paintball-Markierern) Für selbstaufblasende Rettungswesten siehe Abschnitt „Schwimmhilfen“.
    • Druckgasbehälter, einschließlich Sauerstoffflaschen zum Tauchen, dürfen nur als Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn das Druckreglerventil wie in den aktuellen TSA-Regeln vorgeschrieben vollständig vom Zylinder entfernt wurde. Lesen Sie bitte die vollständige Anleitung auf der Website der TSAwird in neuem Fenster geöffnet.
    • Fallschirmspringer – Sie können Ihre Fallschirmsprungausrüstung mit oder ohne automatischer Auslösung (Automatic Activation Devices, AAD) als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportieren. Normalerweise passiert eine Fallschirmausrüstung die Gepäckkontrolle, ohne dass eine eingehende Inspektion nötig ist. Wenn jedoch entschieden wird, dass eine eingehende Inspektion nötig ist, müssen Sie persönlich anwesend sein und dürfen dabei assistieren. Wir empfehlen daher Fallschirmspringern, zusätzlich zu der üblichen Zeit vor dem Abflug, weitere 30 Minuten einzuplanen, wenn sie mit einem Fallschirm reisen.

      Wenn der Fallschirm als aufgegebenes Gepäck transportiert werden soll, verpacken Sie den Fallschirm separat und nicht zusammen mit weiteren Artikeln. Weitere Artikel könnten zusätzlichen Verdacht erregen und so eine eingehende Inspektion nötig machen. Fallschirmspringer können beim Entpacken des Fallschirms behilflich sein.

  • Waffen

    Die Mitnahme von maximal 11 Pfund (5 kg) Kleinwaffenmunition pro Person im aufzugebenden Gepäck ist gestattet. Die Waffe muss sicher verpackt und darf nur für den Eigengebrauch vorgesehen sein. Munition darf nicht für mehr als einen Passagier in einem Paket kombiniert werden. Weitere Einzelheiten/Richtlinien finden Sie unter Sportschützenausrüstung.
     

    Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die staatlichen, bundesstaatlichen bzw. örtlichen Gesetze im Hinblick auf den Besitz und Transport von Schusswaffen zu informieren und diesen zu entsprechen. Für weitere Informationen zu dieser Regelung besuchen Sie bitte die Website der TSAwird in einem neuen Fenster geöffnet.

    Hinweis: Schießpulver (z.  B. Pyrodex, Schwarzpulver, Pfefferspray und Tränengas) ist unter keinen Umständen gestattet.

  • Rollstühle/Gehhilfen mit Lithium-Ionen-Akkus

    Lithium-Ionen-Akkus für Mobilitätshilfen, die den unten aufgeführten bundesweiten Bestimmungen entsprechen, sind auf Passagierflugzeugen gestattet. 

    Kunden dürfen für zusammenklappbare Gehhilfen zwei (2) Ersatzbatterien unter 160 WH bzw. eine (1) Ersatzbatterie von max. 300 WH mit sich führen.

    Bei Gehhilfen mit integrierten Lithium-Batterien gibt es keine Größenbeschränkung für Batterien.

    Andere Anforderungen für Lithium-Ionen-Akkus:

    • Die Akkukontakte müssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
    • Der Akku muss nach UN Part III, Section 38,3 geprüft worden sein.
  • Rollstühle/Gehhilfen mit auslaufsicheren und nicht auslaufsicheren Batterien

    Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Batterien sind als aufgegebenes Gepäck gestattet, doch auch hier gelten einige Regeln. Hier die Vorgaben für Batterien mit Auslaufgefahr (Nasszellen) und ohne Auslaufgefahr (Gel-Batterien):

    • Die Batterie kann visuell überprüft und abgeklemmt werden.
    • Die Kontakte müssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
    • Die Batterie kann sicher am Rollstuhl oder der Mobilitätshilfe befestigt werden.

    Hinweis: Wenn der Rollstuhl nicht in einer aufrechten Position im Flugzeug untergebracht werden kann, müssen Batterien mit Auslaufgefahr (Nasszellen) entfernt und in speziellen von Delta zur Verfügung gestellten Behältern aufbewahrt werden.

  • Andere mögliche Gefahrgüter

    Die folgenden Gegenstände werden nicht als „Gefahrgüter“ erachtet und sind gestattet, sofern sie entsprechend den TSA-Vorschriften korrekt verpackt sind:

    • Stricknadeln/Scheren
    • Wander- oder Trekkingstöcke
    • Messer/Schwerter
    • Haartrockner/Haarglätter
    • Haarspray
    • Sonnenschutz/Insektenspray
    • Batterien
    • Nahrung für unterwegs
    • Angelhaken
    • Zerbrechliche Gegenstände aus Glas

    Für die oben genannten Gegenstände gelten möglicherweise weitere Einschränkungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der TSAwird in neuem Fenster geöffnet.

    Gestattet, wenn korrekt verpackt
     

    Bitte denken Sie daran, dass infektiöse Substanzen, Gifte und radioaktive Materialien nicht gestattet sind.
     

    • Wärmeerzeugende Gegenstände – Die Mitnahme von batteriebetriebenen Unterwassertaschenlampen (Tauchlampen) und Lötkolben mit einer Länge von maximal 7 Zoll (18 cm) ist nur im Handgepäck gestattet.
    • Quecksilberbarometer oder -thermometer – Solche Gegenstände sind nur dann erlaubt, wenn sie von einem Mitarbeiter eines staatlichen Wetterdienstes oder einer ähnlichen amtlichen Institution ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden.

    Wenn Sie einen der zwei (2) oben genannten Gegenstände oder einen Gegenstand mitführen, der nicht im Abschnitt „Eingeschränkte Gegenstände“ aufgeführt ist, von dem Sie aber denken, dass er ein „Gefahrgut“ darstellen könnte, wenden Sie sich bitte zehn Tage im Voraus an die Gefahrgutabteilung von Delta, um sicherzustellen, dass Sie diesen Gegenstand auf dem Flug mitführen dürfen. Bei unmittelbaren Fragen wenden Sie sich bitte an die Reservierungsabteilung.

    Weitere nützliche Ressourcen finden Sie auf der Website der FAAwird in neuem Fenster geöffnet.