ANTRAG AUF ENTSCHÄDIGUNG BEI AUSREISE AUS DER EUROPÄISCHEN UNION (EU)

Antrag auf Entschädigung bei Ausreise aus der Europäischen Union (EU)

Oft geschieht etwas unerwartet und nicht wie geplant. Wenn Ihre Reise in einer Stadt innerhalb der EU begonnen hat und unterbrochen wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung zusätzlicher Kosten.

Sie können in folgenden Fällen eine Rückerstattung für ungenutzte Teile des Tickets beantragen:
• Der Flug war überbucht.
• Der Flug wurde storniert.
• Der Flug hatte mehr als 5 Stunden Verspätung.

Sie können eine teilweise Rückerstattung beantragen, wenn Sie in einer niedrigeren als der von Ihnen bezahlten Serviceklasse reisen mussten.

Bitte beachten Sie:
• Wenn Sie das Ticket über ein Reisebüro erworben haben, wenden Sie sich bitte an dieses Reisebüro. Wenn Sie das Ticket über eine andere Fluggesellschaft als Delta erworben haben, wenden Sie sich bitte an diese Fluggesellschaft.
• Von Delta getätigte Rückerstattungen erfolgen in der gleichen Zahlungsweise wie der Ticketkauf. Kreditkartentransaktionen werden innerhalb von 7 Werktagen und Bartransaktionen innerhalb von 20 Tagen bearbeitet.

Falls Ihr Flug storniert wurde oder mehr als 3 Stunden Verspätung hat, kann es sein, dass Sie Anspruch auf Schadenersatz haben.

Die Broschüre zur Unterstützung bezüglich Schadenersatz kann für die folgenden Länder heruntergeladen werden:

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