Ja, wenn Ihr nicht batteriebetriebener Rollstuhl oder Ihre Mobilitätshilfe die Größenbeschränkungen für den genehmigten Stauraum im Flugzeug erfüllt, können Sie Ihr Gerät zusammengeklappt auf dem Flug verstauen. An Bord verstaute Rollstühle haben Vorrang gegenüber anderem Handgepäck.
Grundsätzlich darf das Gerät die Maße von 13 x 36 x 42 Zoll (33 x 91 x 106 cm) nicht überschreiten, diese Höchstmaße variieren aber je nach Flugzeug. Bitte erkundigen Sie sich bei einem Mitarbeiter am Flugsteig, bevor Sie an Bord gehen, ob Ihr Gerät verstaut werden kann oder als Aufgabegepäck befördert werden muss.
Wenn Ihr Gerät an Bord verstaut werden kann, müssen Delta-Mitarbeiter bestätigen, dass es sich während des Fluges nicht versehentlich aktivieren kann. Kann dies nicht sichergestellt werden, müssen wir die Batterie abklemmen und jeden Pol mit Isolierband umwickeln, um elektrische Kurzschlüsse während der Reise zu verhindern.
Falls Sie Ihre persönliche Mobilitätshilfe am Flugsteig aufgeben müssen, wird sie Ihnen am Flugsteig des Reiseziels oder Anschlussflughafens wieder zur Verfügung gestellt.