Batterie- oder brennstoffbetriebene Gegenstände
Zur Sicherheit aller Passagiere gelten strenge Richtlinien für an Bord von Delta gestattete batterie- oder brennstoffbetriebene Gegenstände. Überprüfen Sie bitte die folgenden Richtlinien, bevor Sie an Bord gehen.
BRENNSTOFFZELLENSYSTEME
Richtlinien für Brennstoffzellensysteme:
- Tragbare elektronische Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw.), die durch Brennstoffzellensysteme betrieben werden, und pro Passagier höchstens zwei Ersatzbrennstoffbehälter dürfen als Handgepäck mitgeführt werden.
- Höchstens zwei Ersatzbrennstoffbehälter pro Passagier können als Handgepäck mitgeführt werden.
- Brennstoffzellensysteme, die Brennstoff enthalten, sowie Brennstoffbehälter, inklusive Ersatzbrennstoffbehälter, sind ausschließlich zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt.
- Ersatzbrennstoffbehälter können vom Benutzer selbst nicht aufgefüllt werden. Das Nachfüllen der Brennstoffzellensysteme ist strengstens untersagt, mit Ausnahme des Austauschs von Ersatzpatronen.
- Jeder Ersatzbrennstoffbehälter und jedes Brennstoffzellensystem muss vom Hersteller folgende gut lesbare und permanente Kennzeichnung tragen: „AUSSCHLIESSLICH ZUR MITNAHME IN DER FLUGZEUGKABINE ERLAUBT“
BENZINBETRIEBENE GERÄTE
Benzinbetriebene Geräte wie Kettensägen und Gartengeräte können angenommen werden, wenn sie neu sind und sich in der ungeöffneten Originalverpackung des Herstellers befinden. Sie dürfen kein Benzin oder andere brennbare Brennstoffe zum Betreiben des Geräts aufgeben.
LITHIUMBATTERIEN
Lithiumzellen und -batterien versorgen viele elektronische Verbrauchergeräte und medizinische Ausrüstung wie Armbanduhren, Laptopbatterien, Taschenrechner, Mobiltelefone, Hörhilfen und viele mehr. Sie können mit Lithiumbatterien betriebene Geräte im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mit sich führen. Ersatz-Lithiumbatterien dürfen nur dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn die Batterien einzeln gesichert sind, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
SIEHE RICHTLINIEN FÜR DEN TRANSPORT VON LITHIUMBATTERIEN UND GRÖSSE »
Hinweise für den sicheren Transport von Ersatz-Lithiumbatterien:
- Packen Sie Ersatzbatterien ins Handgepäck.
- Bewahren Sie Ersatzbatterien in der Originalverpackung auf, um ein unbeabsichtigtes Einschalten oder einen Kurzschluss zu vermeiden.
- Wenn die Originalverpackung nicht mehr zur Verfügung steht, isolieren Sie die Batteriepole sorgfältig, um den Kontakt der Ersatzbatterien mit anderen Batterien und/oder Metall zu vermeiden.
- Bewahren Sie jede Batterie in ihrem eigenen Schutzbehälter, ihrer eigenen Plastiktüte oder Verpackung auf bzw. kleben Sie die Kontakte der Batterien mit Isolierband ab.
- Verhindern Sie Quetschungen, Einstiche oder hohen Druck auf die Batterien, da dies einen internen Kurzschluss hervorrufen und dann zu Überhitzung führen kann.
Größenbeschränkungen für Lithiumbatterien:
Passagiere dürfen Lithium-Ionen-Akkus von höchstens 160 Wattstunden je Batterie mit sich führen. Die Beförderung von Lithium-Ionen-Akkus von über 160 Wattstunden ist in allen Passagierflugzeugen untersagt. In persönlichen elektronischen Geräten installierte Lithium-Ionen-Akkus dürfen als Hand- oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden. Die Mitnahme nicht installierter Lithium-Ionen-Akkus (Ersatzbatterien) sind nur im Handgepäck erlaubt, und nicht mehr als zwei (2) Ersatzbatterien zwischen 100 und 160 Wattstunden sind gestattet.
Höchstanzahl von Lithiumbatterien:
Pro Person sind maximal 20 Ersatzakkus gestattet.
Weitere Informationen über Gefahrengüter finden Sie auf der Seite Pack Safe der FAA und auf der Seite What Can I Bring der TSA. Beschädigte, defekte oder zurückgezogene Lithiumbatterien dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Zusätzliche Informationen bezüglich zurückgerufener Verbraucherbatterien und Batteriesysteme finden Sie auf der Website Consumer Product Safety Commission.