VERBOTENE ODER EINGESCHRÄNKTE GEGENSTÄNDE
Persönliche Pflege- und medizinische Artikel
Auch wenn viele Gegenstände aufgrund unserer Richtlinien für besondere Gegenstände gestattet sind, überprüfen Sie die verbotenen Gegenstände.
PERSÖNLICHE PFLEGEARTIKEL
Weitere Einzelheiten zu persönlichen Pflegeartikeln finden Sie in unseren Richtlinien für medizinischen Sauerstoff oder für Reisen mit medizinischen Geräten.
- Persönliche Sauerstoffbehälter und Zylinder, Tanks oder andere Behälter, die komprimierten oder flüssigen Sauerstoff enthalten, einschließlich „Sauerstoff in Dosen“, „Freizeitsauerstoff“ und „aromatisierter Sauerstoff“, sind in der Flugzeugkabine, im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten. Erfahren Sie mehr über von der Bundesluftfahrtbehörde zugelassenen Sauerstoffbehälter (POC) und Einschränkungen.
- Pro Passagier ist nur ein mit Butangas betriebener Lockenstab im Handgepäck erlaubt. Ersatzpatronen dürfen nicht mitgeführt werden und der Lockenstab muss mit einer Schutzhülle versehen sein. Die Benutzung des Lockenstabes ist während des gesamten Fluges streng untersagt. Mit Butangas betriebene Lockenstäbe dürfen bei Flügen in die Schweiz generell nicht mitgeführt werden.
- Andere Pflegeprodukte wie Parfüm oder Haarspray sind im aufgegebenen Gepäck gestattet, wenn es sich um weniger als 16 Unzen je Packung und um insgesamt weniger als 70 Unzen handelt. Alle Gegenstände müssen den TSA-Bestimmungen entsprechen.
MEDIZINISCHE GERÄTE UND ROLLSTÜHLE
Wir unterstützen Sie bei der Mitnahme von benötigten Gegenständen. Persönliche medizinische Geräte und Rollstühle müssen die Richtlinien unter Serviceleistungen für barrierefreies Reisen erfüllen und vor Reiseantritt von Delta genehmigt werden. Flüssiger Sauerstoff ist nicht gestattet.