Medizinische Artikel und Rollstühle
Medizinische Artikel oder Geräte können als zusätzliche Gegenstände kostenlos mit an Bord genommen werden. Manche medizinischen Mittel dürfen zusammen mit dem regulären Handgepäck als „zusätzliches Handgepäck“ mit ins Flugzeug gebracht werden, solange sie den regulären Größen- und Gewichtsbestimmungen entsprechen. Wenn sich die medizinischen Artikel oder das Gerät in einer größeren Tasche mit anderen nicht nötigen Gegenständen befinden, gilt diese Tasche nicht als freies Gepäckstück und unterliegt den normalen Gepäckgebühren. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Medikamente, Hörgeräte und anderen medizinischen Bedarf, der nicht leicht bei Verlust oder Beschädigung ersetzt werden kann, in Ihrem Handgepäck verstauen. Weitere Informationen finden Sie unter Serviceleistungen für barrierefreies Reisen .
BEATMUNGSGERÄT
Ein umluftunabhängiges Beatmungsgerät, das von Rettungsdiensten verwendet wird, ist als aufgegebenes Gepäck zulässig, solange das Gewicht des Gegenstands 68 kg nicht übersteigt. Bitte wenden Sie sich an die Reservierungsabteilung 24 Stunden im Voraus, um uns Bescheid zu geben, dass Sie ein Beatmungsgerät mit auf Ihre Reise bringen werden. Informationen zu medizinischem Sauerstoff an Bord finden Sie in unserem Abschnitt zu Serviceleistungen für Reisende mit Behinderungen.
NADELN ODER SPRITZEN
Nadeln und Spritzen sind im Handgepäck erlaubt, solange außerdem ein Arzneimittel mitgeführt wird, das ein gedrucktes Etikett der Apotheke mit der Bezeichnung des Medikaments, dem Herstellernamen und/oder das Etikett des Pharmaunternehmens aufweist.
PERSÖNLICHE ROLLSTÜHLE
Wir transportieren alle Arten von Rollstühlen, einschließlich zusammenfaltbaren, zusammenklappbaren oder nicht faltbaren, manuellen Rollstühlen, elektrischen oder Akku-betriebenen Rollstühlen und elektrisch betriebenen Wagen und Rollern, eine zusätzliche Rollstuhlbatterie, Krücken, Stützapparate oder andere Prothesen, solange sich der Passagier, der von diesem Gerät abhängig ist, auf demselben Flug befindet.
Wir bitten Sie, uns mindestens achtundvierzig Stunden vor Abflug darüber in Kenntnis zu setzen, dass Sie einen Rollstuhl mitführen möchten, und dass Sie spätestens eine Stunde vor Abflug am Ticketschalter einchecken, wenn Sie ein batteriebetriebenes Gerät aufgeben wollen. Wir benötigen diese Zeit, um sicherzustellen, dass Ihr Gerät alle staatlichen Betriebsvorschriften für „gefährliche Güter“ erfüllt.