Zerbrechliche Gegenstände
Wir raten, alle kostbaren oder anderen besonders wertvollen Artikel, wie zum Beispiel Bargeld, Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, übertragbare Handelspapiere, unersetzliche Dokumente, Juwelen, Silberware, kostbare Metalle, Kunstwerke, Computer, elektronische Geräte, Fotoausrüstungen, Medikamente, Hörgeräte und andere Artikel, die im Fall des Verlusts oder der Beschädigung nicht leicht zu ersetzen sind, mit sich an Bord zu nehmen. Diese Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Zerbrechliche Gegenstände, die alle Bestimmungen erfüllen, können als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden und erfordern ggf. eine Haftungsbeschränkung. Überprüfen Sie unsere Haftungsbeschränkung.