Zerbrechliche, sperrige und andere Gegenstände


Falls Ihr Gepäck nicht den anderen Kategorien entspricht, aber dennoch sperrig ist, Übergröße hat oder besonders vorsichtig behandelt werden muss, überprüfen Sie die dargelegten Richtlinien, um zu entscheiden, ob Sie es aufgeben, als Handgepäck mitführen oder sogar einen Sitzplatz für das Gepäck kaufen sollten.

Zerbrechliche Gegenstände


Wir raten, alle kostbaren oder anderen besonders wertvollen Artikel, wie zum Beispiel Bargeld, Zahlungsmitteläquivalente, Wertpapiere, übertragbare Handelspapiere, unersetzliche Dokumente, Juwelen, Silberware, kostbare Metalle, Kunstwerke, Computer, elektronische Geräte, Fotoausrüstungen, Medikamente, Hörgeräte und andere Artikel, die im Fall des Verlusts oder der Beschädigung nicht leicht zu ersetzen sind, mit sich an Bord zu nehmen. Diese Gegenstände dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Zerbrechliche Gegenstände, die alle Bestimmungen erfüllen, können als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden und erfordern ggf. eine Haftungsbeschränkung. Überprüfen Sie unsere Haftungsbeschränkung.

Kabinensitz-Gepäck


Führen Sie Gegenstände mit, die entweder zu groß bzw. zu zerbrechlich sind, um sie aufzugeben oder in der Kabine mitzuführen? In solch einem Fall haben Sie die Möglichkeit, ein Ticket zum besten verfügbaren veröffentlichten Tarif zu erwerben. Sie können Ihren Gegenstand auf einem beliebigen Sitzplatz mit einer Stirnwand oder einer Abtrennung vor diesem Sitzplatz zu platzieren. Für Informationen zu Gebühren kontaktieren Sie die Reservierungsabteilung.

Um auf einen Sitzplatz zu passen, müssen Ihre zerbrechlichen/sperrigen Gegenstände folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Darf das Gewicht von 75 kg nicht übersteigen.
  • Darf den Zugang zu oder die Nutzung von vorgeschriebenen Notausgängen und regulären Ausgängen oder Gängen der Kabine nicht einschränken.
  • Darf die Sicht der Passagiere auf Sitzgurt-, Nichtraucher- oder Ausgangszeichen nicht verdecken.
  • Enthält keine verbotenen oder eingeschränkten Gegenstände.
  • Der Gegenstand muss durch einen Sitzgurt ordnungsgemäß gesichert sein, um das Verrutschen während des Fluges zu vermeiden.
  • Der Gegenstand muss sicher verpackt oder so abgedeckt sein, dass andere Passagiere nicht verletzt werden.
  • Der Gegenstand muss auf einem Sitzplatz in der gleichen Kabine wie der Besitzer und vorzugsweise neben dem Besitzer gesichert werden

 

Wir tun der Feiertagsstimmung keinen Abbruch. Wir akzeptieren Weihnachtsbäume als eingeschränkt freigegebenes Gepäck auf allen Flügen innerhalb der USA, inklusive Flügen nach/ab Hawaii. Allerdings unterliegen alle Weihnachtsbäume dem standardmäßigen Freigepäck.

  • Weihnachtsbäume müssen samt Wurzelballen oder abgesägtem Stumpf angemessen verpackt und alle Äste mit einem Sackleinen-Material verschnürt und gesichert werden.
  • Wenn Sie nach Hawaii reisen und einen Weihnachtsbaum als Gepäck aufgeben, müssen Sie diesen bei Ihrer Zollerklärung mit angeben. Der Baum muss außerdem die Agrarinspektion bestehen.

 

Computer oder Computerzubehör dürfen nicht als Gepäck aufgegeben werden. Wir empfehlen, Computer und Computerzubehör im Handgepäck zu transportieren. Falls Sie sich für die Aufgabe Ihres Gepäcks bzw. Handgepäcks entscheiden, empfehlen wir, dass Sie Ihren Computer und Computerzubehör vor der Aufgabe aus dem Gepäck entnehmen und mit sich an Bord führen.

 

Sie dürfen eingeäscherte menschliche Überreste als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitführen. Es muss eine Sterbe- oder Einäscherungsurkunde vorliegen. Wenn Sie diese in Ihrem Handgepäck transportieren möchten, müssen sie durchleuchtet werden. Wenn der Behälter aus Metall ist und beim Durchleuchten nicht klar zu erkennen ist, was sich darin befindet, darf der Behälter die Sicherheitskontrolle nicht passieren. TSA empfiehlt Ihnen, einen provisorischen oder beständigen Behälter aus leichterem Material wie Holz oder Plastik zu erwerben, der leicht durchleuchtet werden kann. TSA darf den Behälter unter keinen Umständen öffnen. Sie können eingeäscherte menschliche Überreste als Gepäck aufgeben, solange diese erfolgreich die Sicherheitskontrolle durchlaufen. Es gelten die Standardgebühren für Aufgabegepäck. Für weitere Informationen zu dieser Regelung besuchen Sie bitte die Website der TSA.

 

Wir erlauben einen zerbrechlichen oder verderblichen Artikel ohne Haftungsbeschränkung, wenn er:

  • in einem vom Werk versiegelten Behälter originalverpackt ist
  • innen schützende Füllmasse enthält
  • typischerweise zum Transport gestaltet wurde

Gegenstände, die nicht ordnungsgemäß verpackt und keine medizinischen Hilfsvorrichtungen sind, werden nur akzeptiert, wenn ein Dokument vorliegt, das eine Haftungsbeschränkung vorsieht. Hilfsvorrichtungen werden ungeachtet ihrer Verpackung akzeptiert. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, eine Haftungsbeschränkung auszufüllen, in der bereits bestehende Beschädigungen vermerkt sind. sowie die Unterschrift des Passagiers zu verlangen.

 

Gegen die unten stehenden Gebühren ist es Mitarbeitern lokaler oder überregionaler Fernsehunternehmen oder Filmproduktionsgesellschaften für Werbefilme gestattet, Kameras, Filme, Videobänder, Blitzlichtgeräte oder eine Soundausrüstung mit sich zu führen. Alle im Medienbereich arbeitenden Passagiere, die bevorzugte Medientarife für Gepäck erhalten möchten, müssen beim Check-in einen ordnungsgemäßen Mediennachweis vorlegen oder die bevorzugten Gepäckpreise mindestens 24 Stunden vor dem planmäßigen Abflug bei allen Reisen ab dem 24. Februar 2020 über die Abteilung Global Sales & Support unter media.bags@delta.com beantragen und einen Mediennachweis per E-Mail einreichen.

  1. und 2. Gepäckstück Zusätzliche Gepäckstücke
Inlandsflüge Wie allgemeines Freigepäck, wenn bis zu 23 kg und 157 cm (Länge + Breite + Höhe). Es gilt ein Pauschaltarif von 50* USD/CAD. Für das 3. bis 25. Gepäckstück wird jeweils eine Gebühr von 50 USD/CAD* erhoben, wenn es unter 100 Pfund (45 kg) wiegt und die Gesamtlänge 115 lineare Zoll nicht überschreitet**
International Wie allgemeines Freigepäck, wenn bis zu 23 kg und 157 cm (Länge + Breite + Höhe). Es gilt ein Pauschaltarif von 70 USD/CAD* oder 60 EUR. Für das 3. bis 25. Gepäckstück wird jeweils eine Gebühr von 70 USD/CAD* oder 60 EUR erhoben, wenn es unter 100 Pfund (45 kg) wiegt und die Gesamtlänge 115 lineare Zoll nicht überschreitet** (außer für Reisen ab/nach/über Europa, Südafrika oder die Vereinigten Arabischen Emirate: max. Gewicht beträgt 70 Pfund. [30 kg])

*CAD wird bei Flügen ab Kanada und EUR wird bei Flügen ab Europa berechnet.

** Alle Gepäckgebühren verstehen sich pro Strecke. Die maximale Anzahl an Gepäckstücken in Delta-Flugzeugen beträgt 25. Die maximale Anzahl an Gepäckstücken bei einem Delta Connection Carrier beträgt vier. Das Gesamtmaß in linearen Zoll** entspricht Länge + Breite + Höhe pro Gepäckstück.

 

Die folgenden Gegenstände könnten als zerbrechlich oder sperrig gelten. Bei Fragen und Bedenken wenden Sie sich bitte an die Reservierungsabteilung.

Sperrige und zerbrechliche Gegenstände sind u. a.:

Verstärker, Antiquitäten, Fahrräder (siehe Sportausrüstung), Baupläne, Kameras, Kindersitze (siehe Gegenstände für Kinder und Kleinkinder), Keramikwaren, Porzellan, Schreibtische, Kristallglas, Angeln, Blumen, Spiegel, Musikausrüstung (siehe Musikinstrumente), Gemälde, Pflanzen, Beamer, Skulpturen, Kinderwagen, Fernseher, Tennisschläger Trophäen, Weine (siehe Transport von Nahrungsmitteln und Alkohol)